Arbeitgeber verlangt Kopie der schriftlichen AU
Guten Tag zusammen,
mein Arbeitgeber verlangt trotz der Einführung der elektronischen AU immer noch eine Zusendung einer Kopie der schriftlichen AU. Er begründet es damit, dass er die Abfrage bei den Krankenkassen nur durchführen kann, wenn er den genauen Zeitraum weiß.
Da viele vom Arzt nur noch die persönliche Ausfertigung mit den Krankheitsdaten erhalten, erfährt der Arbeitgeber daher von der jeweiligen Krankheit.
Meine Frage: Ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, eine Kopie der schriftlichen AU zu verlangen oder kann man sich darauf berufen, dass der Arbeitgeber evtl. eine Pflicht zum Abrufen der eAU hat?
Community-Antworten (8)
17.02.2023 um 13:46 Uhr
17.02.2023 um 17:54 Uhr
Der Arbeitnehmer muss sich nach wie vor krankmelden, also halt bescheid geben über die Eckdaten. Dazu reicht aber auch eine mündliche Auskunft oder eine E-Mail.
Unter keinen Umständen never ever kriegt der Arbeitgeber die persönliche Ausfertigung!
Worüber man reden könnte ist, dass der MA eine geschwärzte Kopie der persönlichen Ausfertigung einreicht. Wirklich wirklich großzügig geschwärzt.
17.02.2023 um 18:59 Uhr
"Worüber man reden könnte ist, dass der MA eine geschwärzte Kopie der persönlichen Ausfertigung einreicht. Wirklich wirklich großzügig geschwärzt."
Selbst darauf würde ich mich nicht einlassen. Ein BR könnte es im Rahmen seiner Mitbestimmung nicht mit bestimmen. Und ein MA muss sich darauf nicht einlassen. Wie bisher einfach krank melden und der Rest ist dem AG sein Ding.
18.02.2023 um 12:42 Uhr
Der AG benötigt nur den genauen Zeitraum der Krankheit, um die Daten Abfrage durchführen zu können. Erhält er diesen, ist das "Problem" gelöst.
Diese Auskunft muss der AN eh übermitteln. Stimmen diese nicht und kann deshalb keine Abfrage durchgeführt werden?
20.02.2023 um 09:09 Uhr
Mein Arzt stellt auf verlangen immernoch einen AU für den Arbeitgerber aus. Einfach mal den Arzt fragen.
20.02.2023 um 15:48 Uhr
"Der AG benötigt nur den genauen Zeitraum der Krankheit, um die Daten Abfrage durchführen zu können. Erhält er diesen, ist das "Problem" gelöst."
Genau. Wenn der Arbeitnehmer also den Zeitraum bereits gemeldet hat, benötigt der Arbeitgeber keine Kopie der AU-Bescheinigung.
20.02.2023 um 15:59 Uhr
Und um das mal (hypotetisch) weiter zu spinnen. Wenn ein Arzt sagt nö mache ich nicht mehr, hier greift dein AG in den Arbeitsprozess meines Betriebes (Arztpraxis) mit ein. Will der AG den MA dann abmahnen?!
27.02.2023 um 14:39 Uhr
Bei uns ist es auch so, dass der AG weiterhin eine Kopie verlangt. Begründet wird das ganze mit dem Arbeitsvertrag wo drin steht "eine Au ist ab dem 1 Tag vorzulegen". Da es im Arbeitsvertrag steht wird auch begründet das es keine Mitbestimmung gibt. Wie ist eure Meinung
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