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Arbeitgeber verweigert Entgeltfortzahlung

O
Omhp.N
Jul 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Arbeitgeber verweigert pauschal Entgeltfortzahlung, indem er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Online-Praxen nicht anerkennt. Insbesondere alle eAU der TeleClinic. Gibt es für uns als Betriebsrat eine Möglichkeit, im Rahmen der Mitbestimmung, seine Verweigerungshaltung aufzubrechen?

Es werden keine Gründe vorgetragen, die in der Person der Betroffenen liegen (krankfeiern am Montag, Krank bei verweigertem Urlaub etc.). Es wird nur behauptet, die TeleClinic würde die eAU durch Ausfüllen eines Fragebogens ausstellen. Es gäbe keine Untersuchung durch einen Arzt. Die Angabe, es hat eine Videosprechstunde stattgefunden, weist sie damit zurück: dass müsse der Arbeitnehmer beweisen.

Bislang könne wir die Betroffenen nur dahingehend beraten, sich einen Anwalt zu suchen.

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Community-Antworten (26)

J
jutti1965

10.07.2024 um 11:51 Uhr

Ganz ehrlich verstehe ich die Frage nicht, was verweigert der AG ? Die Fortzahlung? Eine Kopie der AU ?

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Omph.N

10.07.2024 um 11:55 Uhr

Er verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, weil er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt, als solche nicht anerkennt.

K
Kehler

10.07.2024 um 11:57 Uhr

Woher weiß dein AG vom wem die eAu ausgestellt wurde? Soviel ich weiß steht der Arzt nicht mit drauf.

Da sogar die KK die eAu von der TeleClinic akzeptieren, verstehe ich deinen AG nicht.

Ich würde auch den Betroffenen einen Anwalt empfehlen.

M
Moreno

10.07.2024 um 12:00 Uhr

Bislang könne wir die Betroffenen nur dahingehend beraten, sich einen Anwalt zu suchen.

Mehr werdet Ihr in Zukunft auch nicht machen können!

K
Kehler

10.07.2024 um 12:04 Uhr

Falls mal ein Kommentar von einem Fried kommt, denn kannst du Ignorieren.

Das ist der Foren Troll. Keine Ahnung und davon sehr viel.

O
Omhp.N

10.07.2024 um 12:11 Uhr

Woher weiß dein AG vom wem die eAU ausgestellt wurde?

@Kehler: die Kollegen haben ihre pdf-Kopie zum Teil an den AG weitergeleitet, weil die KK noch keine Bescheinigung vorliegen hatte.

A
Andi67

10.07.2024 um 12:33 Uhr

Dumme Arbeitgeber gibt´s.....?

Wie die Vorgänger schon anmerkten, in dem Fall hilft nur der Anwalt falls keine gütliche Einigung möglich ist.....

M
Muschelschubser

10.07.2024 um 12:43 Uhr

Dem schließe ich mich an: Anwalt.

Das einzige was in dem Zusammenhang evtl. eine Verweigerung der Lohnfortzahlung begründen könnte, wäre eine vorgetäuschte oder vorsätzlich bzw. fahrlässig herbeigeführte AU. Dann müsste der AG es aber auch so begründen, und keine Märchenstunde veranstalten.

Und auch ein solcher Sachverhalt müsste dann das Arbeitsgericht erstmal bestätigen.

M
Moreno

10.07.2024 um 12:44 Uhr

Dumme Arbeitgeber gibt´s.....? Zitat Andi

So dumm ist das gar nicht...wenn ein AN weiß, dass er nur durch klagen sein Entgelt bekommt wird er wahrscheinlich in Zukunft wieder zu seinem Hausarzt gehen.

was mich mehr interessieren würde ist die Frage vom Kehler Woher weiß dein AG vom wem die eAu ausgestellt wurde? Soviel ich weiß steht der Arzt nicht mit drauf.

O
Omhp.N

10.07.2024 um 12:51 Uhr

Hallo moreno Die Kollegen haben ihre pdf-Kopie der eAU an den AG weitergeleitet oder den Arzt benannt, weil die eAU bei der KK noch nicht vorlag.

F
fantil

10.07.2024 um 13:08 Uhr

Ein Anwalt kostet Geld, ebenso fallen Gerichtskosten an. Im Arbeitsrecht zahlt jeder in der ersten Instanz seine Kosten selber. Ob ein Anwalt und der Klageweg sich rechnet sollte gut überlegt sein.

K
Kehler

10.07.2024 um 13:13 Uhr

Wenn man keine Rechtsschutzversicherung dazu hat. Vielleicht sind auch welche in der Gewerkschaft, die sollen auch bei soetwas helfen. (hab ich gehört)

M
Meph1977

10.07.2024 um 13:19 Uhr

in der Gewerkschaft hat man den Arbeitsrechtsschutz zumindest bei denen die ich kenne automatisch mit der Mitgliedschaft.

Ich kann zur Frage nur diesen Artikel anbieten. https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/trotz-pandemie-online-krankschreibung-ohne-aerztliche-untersuchung-erschuettert-beweiskraft-der-au-bescheinigung/

die Rechtslage würde ich mal als unklar bezeichnen.

K
Kehler

10.07.2024 um 13:35 Uhr

Das war 2021 und am Schluss steht "AU per Telefon seit 7. Dezember 2023 wieder möglich" das wäre dann nämlich auch ohne Arztkontakt.

O
Omhp.N

10.07.2024 um 13:36 Uhr

Danke für die Hinweise und Tipps, die Internetseiten habe ich alle schon durchforstet.

Hat noch jemand, einen kollektiven Bezug, der uns als BR eine Handlungsoption gibt?

K
Kehler

10.07.2024 um 13:39 Uhr

Sogar die R+V Versicherung wirbt für TeleClinic

https://www.ruv.de/service/gesundheitsservice/teleclinic

K
Kehler

10.07.2024 um 13:40 Uhr

" Hat noch jemand, einen kollektiven Bezug, der uns als BR eine Handlungsoption gibt? "

Die Frage lautet immernoch, woher weiß der AG das die eAu von der TeleClinic kommt?

Das darf er eigentlich garnicht wissen, da es auf der aAu nicht vermerkt ist.

R
RudiRadeberger

10.07.2024 um 13:45 Uhr

Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, kündigt er daraufhin oder verweigert er die Entgeltfortzahlung, so entscheidet das Arbeitsgericht auf Klage des Arbeitnehmers, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Erhebt der Arbeitgeber trotz vorgelegter ärztlicher AU-Bescheinigung den Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht, muss er einerseits vortragen, dass der Arbeitnehmer ihn vorsätzlich über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit getäuscht hat und darüber hinaus ausreichende Tatsachen darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlass geben. Der Arbeitgeber muss im Rechtsstreit Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften und begründeten Zweifeln an der behaupteten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben und die so den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.

Der Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, seinen Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, der Krankenkasse die Tatsachen mitzuteilen, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ...

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsunfaehigkeit-2-feststellung-der-arbeitsunfaehigkeit-und-beweislast_idesk_PI42323_HI660618.html

"Hat noch jemand, einen kollektiven Bezug, der uns als BR eine Handlungsoption gibt?"

Nö, weil:

"so entscheidet das Arbeitsgericht auf Klage des Arbeitnehmers, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt."

ist Angelegenheit jedes einzelnen (!) Betroffenen.

O
Omhp.N

10.07.2024 um 13:46 Uhr

@Kehler: die MA haben ihre pdf-Kopie der eAU an den AG weitergeleitet. Die eAU lag noch nicht bei der KK zum Abrufen vor.

K
Kehler

10.07.2024 um 13:50 Uhr

Woher haben sie diese PDF? Ich bekomme keine von meinem Arzt. Ich melde mich beim AG Krank und wenn ich vom Arzt zurückkomme, melde ich von wann bis wann ich Krankgeschrieben bin. Darauf hin kann der AG am nächsten Werktag die eAu bei der KK abrufen. Mehr braucht der AG nicht wissen, außer das es sich um einen Arbeitsunfall handelt, falls dem so wäre.

M
Meph1977

10.07.2024 um 13:52 Uhr

Ich würde den AN zumindest raten das in Zukunft zu unterlassen die Kopie weiterzuleiten. Dann muss der AG eben warten bis die eAU da ist.

@Kehler normalerweise bekommt man einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Da steht auch die Diagnose drauf und so deswegen geht das ding den AG nichts an.

M
Meph1977

10.07.2024 um 21:14 Uhr

  1. geht es hier nicht um eine AU ohne Kontakt und einfach mal behaupten es hätte keinen gegeben is nicht.
  2. Die Anzahl der maximalen Tage ist rechtlich nicht bindend und Urteile zu der Frage gibt es meines Wissens nach noch keine.
M
Meph1977

10.07.2024 um 22:43 Uhr

doch einfach behaupten es gibt eine geht. Der AG muss glaubhaft machen das es keinen Kontakt gab.

Die Anzahl der Tage ist nicht festgelegt. Der GBA der diese Grenze beschlossen hat, hat garnicht die Befugniss dazu. Er regelt nur ob die Krankschreibung dann auch mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann die Wirksamkeit der AU ist aber dadurch nicht automatisch eingeschränkt nur weil man sie nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann.

O
Omhp.N

11.07.2024 um 13:49 Uhr

@Meph1977 der Arbeitgeber behauptet in seiner Begründung der Ablehnung. Bei TeleClinic wären AU ohne ärztliche Untersuchung möglich. Bislang bestätigen alle Betroffenen in einer Videosprechstunde mit einem Arzt gesprochen zu haben. Ihre persönlich Kopie ist auch mit der digitalen Signatur der Ärzte unterzeichnet. Wir halten die Verweigerung zur Zahlung als falsch und hofften als BR mehr als nur den Hinweis auf rechtliche Beratung durch einen Anwalt tun zu können.

K
Kehler

11.07.2024 um 13:52 Uhr

Laut derer Homepage ist die Videosprechstunde, mit einem Arzt, Standart.

"Ihre persönlich Kopie ist auch mit der digitalen Signatur der Ärzte unterzeichnet." Der Name sagt ja schon alles, persönlich, NICHT für den AG bestimmt. Das steht bestimmt auch auf der Kopie drauf.

Halte uns auf dem laufenden. Bin mal gespannt was der Anwalt sagt.

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