Dienstanweisung eAU
Hej ihr, Wir stehen momentan vor einem kleinen Problem: wie ihr wisst, gilt seit dem 01.01 die Verordnung für die eAu. Unser AG hat nun jedoch eine Dienstanweisung herausgegeben, die im Groben besagt, dass die AN sich neben der telefonischen Abmeldung bei ihrem Teamleiter ebenfalls per Mail bei der Lohnbuchhaltung abmelden müssen. In der Mail soll auch stehen, wie lange der AN krank ist und am besten soll eine Kopie des AU angefügt werden. Nun wurde der Unmut darüber im Betrieb so groß, dass wir uns fragen, ob wir als Gremium diese Dienstanweisung kippen können?
Community-Antworten (9)
15.02.2023 um 11:13 Uhr
Na klar da seid Ihr in der Mitbestimmung. Dem AG klar machen, dass er diese Dienstanweisung zurück nimmt sonst geht es vors Arbeitsgericht.
15.02.2023 um 11:22 Uhr
Ok, wir waren uns nicht so sicher, ob es dabei um das Arbeits- oder Ordnungsverhalten ist.
15.02.2023 um 16:33 Uhr
Per Mail? Von meinem privaten Gerät? Ich aaabe gar kein privates Gerät....
15.02.2023 um 16:42 Uhr
Genau, die Anmerkung zwecks Gerät oder überhaupt einer privaten Email-Adresse wurde grade von den älteren Kolleg*innen stark bemängelt. Aber wie können wir das handhaben? Setzen wir ein Schreiben für den Ag auf, das besagt er soll die Dienstanweisung zurücknehmen?
15.02.2023 um 18:40 Uhr
Ja, da ihr das sonst per Einstweiliger Verfügung per Rechtsanwalt (beachtet Beschluss nach § 40 BetrVG) in die Wege leitet.
15.02.2023 um 20:55 Uhr
Könnte auch einfach nur daran liegen, dass das System in der Praxis noch nicht sauber/rund läuft. Bis heute machen noch nicht mal alle Ärzte mit.
Vielleicht will der AG mit der Maßnahme einfach Burger eine reibungslose Lohnfortzahlung sorgen.
Nicht immer gleich das Schlechteste vermuten ?
15.02.2023 um 22:06 Uhr
Na ich würde zu meinem Chef gehen und sagen...Fritz da habt ihr den Betriebsrat vergessen mach das mal rückgängig ;-)
16.02.2023 um 09:43 Uhr
Also mein Arzt stellt auf verlangen von mir eine AU für den AG aus. Und die bekommt er dann per POST. Eine Kopie der AU für den AN ist Hirnrissig, da stehen Sachen drauf die der AG nicht wissen sollte.
16.02.2023 um 09:56 Uhr
"dass wir uns fragen, ob wir als Gremium diese Dienstanweisung kippen können?" Die Anwort darauf ist glaube ich klar geworden - Mitbestimmung nach §87, Ordnung und Verhalten im Betrieb.
"Aber wie können wir das handhaben? " Wir pflegen in solchen Fällen ein "entspanntes Eskalationsmodell". heiß konkret in etwas so:
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freundliches Anschreiben an den AG dass es sich hier um einen Fall von Mitbestimmung handelt. Bis es zu einer mit dem BR abgestimmten Vereinbarung kommt, möger er doch bitte die Dienstanweisung zurückziehen. Das Ganze dann noch mit einer Frist versehen. Ganz nach Josefinas Beitrag: Nicht immer gleich das Schlechteste vermuten.
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Während wir warten wie/ob der AG reagiert gibt es schon mal die Beschlussfassung in der nächsten BR-Sitzung: Beauftragung eines Anwalts zu Wahrung Eurer Rechte.
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Wenn nach der Frist nichts passiert teilen wir die Beschlussfassung dem AG mit. (Die Anwaltskarte aber nur ziehen, wenn ihr auch wirklich bereit seid den Weg zu gehen- Mit Anwalt drohen und es dann aber im Zweifelsfalle nicht zu tun macht euch schnell unglaubwürdig. Bei uns bringt das dann schon oft Bewegung in die Sache. Wenn sich weiterhin nichts tut - Anwalt anrufen und weiteres Vorgehen mit ihm besprechen.
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