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Doppellung Aussendienst Versetzung Benachteiligung

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Lars3445
Jan 2026 bearbeitet

Hallo, Im Aussendienst werden Stellen gestrichen und vorübergehend sollen sich 2 Kollegen ein Gebiet teilen, dass vorher nur einem betreute. Es wurde beim BR durchgewunken, ohne dass auf der neuen Gebietskarte im Rahmen einer Umstrukturierung die Namen der Mitarbeiter zu sehen waren, die in den neu zusammengestellten Gebieten zugeteilt sind. die Doppellung betrifft insgesamt 6 Mitarbeiter, also 3 Gebiete. Einige Kollegen werden durch lange Anfahrten benachteiligt, da deshalb weniger Kundenbesuche möglich sind und somit weniger Provision erreichbar ist. Außerdem ist natürlich ein Leistungsbeurteilung demnach ebenfalls nicht fair. Neue mögliche Positionen werden in naher Zukunft in Aussicht gestellt, aber nicht garantiert. Was soll man den Betroffenen raten. Es eilt. Vielen Dank !!!!!

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Community-Antworten (3)

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Lehi2026

20.01.2026 um 07:26 Uhr

Hallo Lars,

habt ihr einen BR? Wenn ja, schickt diesen zum AG oder versucht es selbst mit folgenden Vorschlägen:

Provisionsrückgang: Da ihr weniger Kunden oder ein kleineres Gebiet betreut, sinkt das Potenzial für Abschlüsse. Bei einer rein leistungsabhängigen Provision sinkt euer Einkommen, da der Erfolg ausbleibt. Darum, wenn möglich: Provisionsmodell neu verhandeln (Fixum erhöhen): Wenn die Provision sinkt, muss das Fixum steigen, um das Gesamteinkommen zu sichern. Argumentiert mit dem höheren Verwaltungsaufwand pro Kunde oder der Notwendigkeit einer intensiveren Betreuung.

Provisionssätze anpassen: Verhandelt etwas höhere Provisionen pro Abschluss (Prozentsatz), um die geringere Anzahl an Abschlüssen auszugleichen.

Fahrzeiten als Arbeitszeit geltend machen: Fahrzeiten zwischen Kunden gelten als Arbeitszeit, insbesondere wenn ihr keinen festen Arbeitsort habt. Wenn ihr durch die Umstrukturierung längere Wege habt, steigt die Arbeitszeit, aber nicht der Umsatz. Fordert, wenn bisher so nicht gelebt, dass diese Reisezeiten voll als (vergütungspflichtige) Arbeitszeit angerechnet werden.

Gebietsabgrenzung präzisieren: Lasst euch vertraglich/schriftlich zusichern, welche Kunden oder Postleitzahlen zu 100% zu euch gehören, um Provisionskonkurrenz (und Streit) mit dem 2. Kollegen zu vermeiden.

Zielvereinbarungen anpassen: Wurden Jahresziele vereinbart? Diese müssen zwingend nach unten korrigiert werden, da das Umsatzpotenzial eures Gebietes geteilt wurde.

Die Umstrukturierung ist über das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Die Mitarbeiter haben jedoch das Recht, eine faire Anpassung der Vergütungsstruktur zu verlangen, wenn ihre Arbeitsleistung (Stunden) gleich bleibt oder steigt, aber ihre Verdienstmöglichkeiten (Provision) sinken. Was genau steht dazu im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Tarifvertrag? Vielleicht steht ja dazu was in genannten Verträgen.

Ich wünsche euch viel Glück.

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NoobSlayer

20.01.2026 um 10:41 Uhr

"habt ihr einen BR?"

"Es wurde beim BR durchgewunken..."

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Lehi2026

20.01.2026 um 11:37 Uhr

@NoobSlayer - sorry, am frühen Morgen überlesen.

Demnach ist der BR wohl keine große Hilfe. Trotzdem würde ich es mit diesen Gesichtspunkten dort nochmal auf die Tagesordnung setzen lassen. Ansonsten selbst zum Chef, dann würde ich mich um mich selbst kümmern...

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