W.A.F. LogoSeminare

Versetzung bei Freistellung - Kann ich hier mit Benachteiligung meiner Person, die durch die BR Arbeit entsteht, argumentieren?

M
mc-fly74
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

Ich bin seit kurzem stellvertr. Vorsitzender (19,5 h Freistellung) des BR eines Trägers für Kitas. Der AG will mir die Gruppenleitung der Gruppe, die ich seit 7 Jahren leite, entziehen. Als Grund wird angegeben, die Ergänzungskraft in dieser Gruppe sei den steigenden Anforderungen, die eine Teilung der Gruppenleitung mit sich bringen würde, fachlich nicht gewachsen. Da ich es sei, der die Teilzeit - Tätigkeit "wünsche", müsse auch ich derjenige sein, der die Gruppe wechselt. Anderen AN sei dies nicht zuzumuten ("Fürsorgepflicht des AG"). Mir wird eine Gruppenleitung in einer anderen Gruppe oder in einer anderen Einrichtung angeboten, mit deren Klientel (Kinder von 1-3 Jahren) ich aber nicht arbeiten möchte, was der AG auch weiß. Ich sehe dies als Benachteiligung meiner Person, die durch die BR - Arbeit entsteht, obwohl sich bei Gehalt und Arbeitszeit nichts ändern würde. Nun meine Fragen: Kann ich hier mit Benachteiligung argumentieren, oder ist dieser Sachverhalt bei Versetzung nicht gegeben? Ich konnte dem BtrVG keine eindeutigen Hinweise zu meiner Situation entnehmen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich verlässliche Informationen zu meiner rechtlichen Lage erhalten möchte (Termin mit Rechtsberatung der Gewerkschaft ist bereits vereinbart)? Dank im Voraus und Gruß!

5.40603

Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

28.01.2009 um 00:29 Uhr

mc-fly74 Wird mit der Teilzeittätigkeit, die Du wünscht auf deine Freistellung angespielt? Wenn ja, dann dürfte dies eine Schikane sein. Da es aus der Ferne schlecht zu beurteilen ist, solltest Du das Gespräch mit der Gewerkschaft abwarten. Wo bei ich nicht so überzeugt bin, dass Du dort richtig beraten wirst.

K
Konrad

28.01.2009 um 08:52 Uhr

Hallo mc-fly der Betriebs rat ist doch bei Versetzungen zu beteiligen und hat Vor –und Nachteile abzuwägen. Warum soll dies anderen AN nicht zu zumuten sein ? Nach meiner Kenntnis und Rechtsauffassung ist dies Schikane gegen BR und man könnte auch so argumentieren.

K
Kölner

28.01.2009 um 19:22 Uhr

@mc-fly 74 Im Gegensatz zu meinen Vorrednern kann ich den AG voll und ganz in seiner Argumentationslinie verstehen. Du bist nunmehr zur Hälfte freigestellt und kann Dich als Gruppenleitung nicht mehr gebrauchen. Zudem: Ich halte das für legitim und durchsetzbar.

Ihre Antwort