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Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied

JF
Joel Fleischman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage.

Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzahl und auch ohne Angabe der Verteilung der Arbeitszeit. Als ich bei Vertragsabschluss danach fragte sagte mir der damalige Personalchef das er mit AT- Angestellten keine festgelegte Arbeitszeit - und dauer festlegt da er dieses von den Mitarbeitern eigenverantwortlich behandelt sehen wolle. Ist für mich auch OK. Obwohl im Betrieb gestempelt wird, stempele ich nicht da ich ja seit dem ersten Tag in der Firma eigenverantwortlich meine Arbeitszeit bestimme und die Firma auf die Kontrolle verzichtet. Bisher auch keine Probleme auf beiden Seiten damit.

Nun wurde ich letztes Jahr in den BR gewählt. Seitdem Schikane - u.a.2 X Abfindungsangebot, dann eine Versetzung vom Kaufmännischen Bereich in einen Produktionsbereich . BR hat den Versetzungen nicht zugestimmt . Arbeitsgericht hat Zustimmung im Beschlussverfahren NICHT ersetzt . Bin aber trotzdem im Produktionsbereich weil der Arbeitgeber , da er die Versetzung nach §99 BetrVG ja ohne Zustimmung nicht durchsetzen kann, jetzt den § 100 BetrVG (dringende betriebliche Notwendigkeit) missbraucht und ich somit jetzt im Produktionsbereich arbeiten muss. Auch der Versetzung nach § 100 hat weder der BR zugestimmt noch hat das Arbeitsgericht im Beschlußverfahren die Zustimmung ersetzt : das Beschlußverfahren ist jetzt schon 7 Wochen her und wir warten immer noch auf die schriftliche Begründung da unser Arbeitgeber sagt das er nach der schriftlichen Begründung erstmal noch 4 Wochen Zeit hat und dann in die Berufung vorm LAG gehen wird. Bis zum Abschluß der dann folgenden LAG- Verhandlung hätte ich der Versetzung Folge zu leisten. Gleichzeitig habe ich noch ein eigenes Verfahren in dem ich bestreite das die Versetzung vom Direktionsrecht gedeckt ist. Da ist der Termin aber erst Ende Juni.

Es scheint also so als ob ich so lange die Versetzung hinnehmen muss wie mein netter Arbeitgeber in Berufungen geht usw.

Das ist sehr unangenehm und um der ganzen Angelegenheit noch eins draufzusetzen hat meine Arbeitgeber mich dann schriftlich angewiesen (mit einer Frist von 2 Tagen) das ich meine Arbeit um 6 Uhr morgens aufzunehmen habe da die Kollegen in dem Produktionsbereich in den ich versetzt wurde auch um 6 anfangen.

Ich bin momentan arbeitsunfähig , muss aber in ca einer Woche wieder auf die Maloche.

Nun meint mein Rechtsanwalt da weder in meinem Arbeitsvertrag etwas zur Arbeitszeit und Beginn - und Ende steht und da ich seit ich in der Firma bin eine flexible Vertrauensarbeitszeit gehabt habe , ich ein Leistungsverweigerungsrecht habe und ich einfach nicht um 6 Uhr anfangen solle sondern weiter wie bisher kommen und gehen solle. Letztendlich wird dann eh alles vorm Arbeitsgericht geklärt weil mein Rechtsanwalt meint das die ganze Sache so keinen Bestand haben wird.

Mir ist allerdings klar , das wenn ich wieder zur Arbeit gehe und nicht um 6 anfange ich zwei Abmahnungen und dann evtl die fristlose Kündigung erhalten werde . Mein RA meint ich müsste natürlich selbst entscheiden ob ich bereit bin dieses Risiko auf mich zu nehmen . Seine Meinung ist eben das ich den Beginn der AZ um 6 Uhr verweigern kann und das Risiko das eine Abmahnung oder fristlose Kündigung deswegen beim Gericht durchkommt gering sei. Aber auf hoher See und vor Gericht weiss man nie. Er kann mir also nicht garantieren das es ganz ungefährlich ist nicht um 6 anzufangen.

Ich tendiere dazu zu versuchen wenigstens meine Arbeitszeit beizubehalten bis die Sache mit der Versetzung endgültig geklärt ist will aber auch möglichst jedes Risko einer Kündigung vermeiden .

Würde aber gerne , bevor ich mich entscheide, noch ein paar Meinungen dazu hören.

  • Hat jemand Erfahrungen mit einer Leistungsverweigerung ?
  • Wie ist Eure Einschätzung der Lage .? Würdet Ihr empfehlen es drauf ankommen zu lassen ob der Arbeitgeber tatsächlich eine Kündigung ausspricht ?
  • Ist da eigentlich normal, das ein Arbeitsgericht mehr als 7 Wochen braucht um eine schriftliche Begründung im Beschlussverfahren zuschicken ?

Vielen Dank für hoffentlich viele Antworten und ein schönes Wochende

Joel

5.42305

Community-Antworten (5)

P
Petrus

20.04.2007 um 17:17 Uhr

Hmmm... was sagt der BR zu einer Strafanzeige nach § 119 (1) Nr. 3 ? Kannst ja deinen Anwalt mal fragen, was er davon hält.

Zum Beschlussverfahren nach §100: Hat das AG eine Berufung zum LAG zugelassen? Wenn nicht, hat eine Nichtzulassungsbeschwerde IMHO keine aufschiebende Wirkung - spätestens 2 Wochen nach rechtskraft ist nix mehr mit 6:00 Uhr

S
sphinx

20.04.2007 um 17:46 Uhr

@ Joel,

Gefühlsmodus an:

Ich würde auf Deeskalation setzen.

Entweder vorübergehend für mich selbst entscheiden. dass ich meinen Arbeitsbeginn auf 6 Uhr lege = ich gebe ein Signal des Entgegenkommens -

oder ich wäre doch weiter krank, was unter diesem Druck logisch wäre ( was ja betrieblich nicht so tragisch wäre, bei einem so " schlechten" Mitarbeiter ) :-)

d.h. M.E. desto entgegenkommender oder unauffälliger du dich verhälst ( als AN) umso besser der Eindruck, den du ( bei Gericht) vermitteln könntest.

LG

M
mokkabohne

21.04.2007 um 16:58 Uhr

@sphinx: Das ist ein guter Rat.

Es gibt leider Arbeitgeber, die ihre Betriebsräte einfach mit 10 aufeinanderfolgende Kündigungen, davon 5 fristlose, beglücken. Und auf jede muss man reagieren, Kündigungsschutzklage usw. einreichen. Das geht sehr an die Substanz. Besser frühestmögliche Deeskalation betreiben als hinterher zwar als Gewinner der Schlacht aber als Verlierer des Krieges da zu stehen.

JF
Joel Fleischmann

21.04.2007 um 18:50 Uhr

Danke für die Antworten -

@ Petrus - Strafanzeige ist nit unserem BR nicht zu machen. Bin schon froh das die Stimmung im BR nicht gegen mich kippt. es gibt auch die Meinung man müsse alles hinnehmen um den Betriebsfrieden zu wahren...

Hoffe auch das die Berufung zu § 100 nicht zugelassen wird. Aber wie gesagt , wir warten schon über 7 W die schriftliche Begründung. Bisher haben wir nur ein Terminsprotokoll in dem es heisst . Alle drei Anträge des Arbeitgebers werden zurückgewiesen mit der Maßgabe das die Versetung des AN ........zum.......... aus dringenden betrieblichen Gründen sachlich nicht erforderlich ist.

Unser personalchef meint sogar das er somit die Zustimmung zur Versetzung erhalten hat nur nicht dringend betrieblich notwendig. Wie er das daraus liest obwohl alle Anträge zurückgewiesen wurden , wird wohl sein Geeheimnis bleiben.

@ Sphinx : Ist ja nicht so das ich gleich auf Konflikt gehe. Die Versetzung und Änderung der Arbeitszeit (mit 2 Tagen Ankündigungsfrist) war zum 1. Februar. Habe dann unter Vorbehalt erstmal ein paar wochen die andere Stelle mit 6 Uhr angetreten. wurde dann krank ( depressives erschöpfungssyndrom ) und nach mehr als 2 Monaten AU muß ich jetzt bald wieder hin. Mein RA meint durch die Vorkommnisse seit 1. Februar ( Beschlussverfahren des BR gewonnen, Krankheit usw usf) würde eine Verweigerung des 6- Uhr- Anfangens immer nachvollziehbarer zumal es duch den Arbeitsvertrag und die bisherige Praxis nicht gedeckt ist. er meint ich hätte meinen guten Willen gezeigt aber irgendwann ist Schluss. Aber ich bin mir ja auch nicht so sicher - wenn man wüsste wie so etwas dnan ausgeht wäre es einfacher

@ mokkabohne - Deeskalation da hast Du Recht. Aber schwierig wenn der Arbeitgeber anscheinend an Eskalation interessiert ist. Und wenn man dann so sieht wie so die Terminierungen vor Gericht sind ( Termin 5 Monate nach Klageeinreichung, bisher 7 wochen seit beschlussverfahren und noch immer keine schriftliche Begründung) dann belastet das schon . für den Richter sind vielleicht 7 Wochen + für die schriftliche Begründung nicht lang. Aber für jemanden der selbst betroffen ist ist jeder Tag des Wartens zuviel. Vor allem wenn der Arbeitgeber vorher sagt das er in die Berufung gehen wird wenn das schriftliche Urteil Ihm die Chance lässt.

Vielen Dank für eure Antworten - falls jemand in einer ähnlichen Situation schon einmal Erfahrungen mit der Leisttungsverweigerung gemacht hat bitte immer her damit ..

Und meint Ihr das der RA des BR mal beim gericht nach der schriftlichen Begründung fragen kann ? Oder sind 7 wochen normal ? Schönen Sonntag wünscht

Joel

JF
Joel Fleischman

23.04.2007 um 00:31 Uhr

@Petrus :

Zitat : Zum Beschlussverfahren nach §100: Hat das AG eine Berufung zum LAG zugelassen? Wenn nicht, hat eine Nichtzulassungsbeschwerde IMHO keine aufschiebende Wirkung - spätestens 2 Wochen nach rechtskraft ist nix mehr mit 6:00 Uhr

Habe jetzt mal gegoogelt . Bist du sicher das ein AG die Berufung zum LAG in einem Beschlussverfahren zulassen muß ? Auf einer Justiz NRW seite habe ich jetzt gelesen , das eine Berufung zum LAG in einem Beschlussverfahren IMMER möglich ist. egal ob Arbeitsgericht in erster Instanz dies zulässt oder nicht . Anders sieht es dann beim LAG / BAG aus. Da muss das LAG die Berufung ausdrücklich zulassen . Da wäre dann die Folge die Nichtzulassungsbeschwerde.

Kann jemand bestätigen oder hat Erfahrungen mit Berufungen im Beschlussverfahren ? Kann das AG die Berufung zum LAZ im Beschlussverfahren NICHT zulassen ?

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