Hallo ,
ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet
bzw. eine Enschätzung der Lage.

Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzahl
und auch ohne Angabe der Verteilung der Arbeitszeit. Als ich bei Vertragsabschluss danach fragte sagte mir der damalige Personalchef das er mit AT- Angestellten keine festgelegte Arbeitszeit - und dauer festlegt da er dieses von den Mitarbeitern eigenverantwortlich
behandelt sehen wolle. Ist für mich auch OK. Obwohl im Betrieb gestempelt wird, stempele ich nicht da ich ja seit dem ersten Tag in der Firma eigenverantwortlich meine Arbeitszeit bestimme und die
Firma auf die Kontrolle verzichtet.
Bisher auch keine Probleme auf beiden Seiten damit.

Nun wurde ich letztes Jahr in den BR gewählt. Seitdem Schikane - u.a.2 X Abfindungsangebot, dann eine Versetzung vom Kaufmännischen Bereich in einen Produktionsbereich .
BR hat den Versetzungen nicht zugestimmt . Arbeitsgericht hat Zustimmung im Beschlussverfahren NICHT ersetzt . Bin aber trotzdem im Produktionsbereich weil der Arbeitgeber , da er die Versetzung nach §99 BetrVG ja ohne Zustimmung nicht durchsetzen kann, jetzt den § 100 BetrVG (dringende betriebliche Notwendigkeit) missbraucht und ich somit jetzt im Produktionsbereich arbeiten muss.
Auch der Versetzung nach § 100 hat weder der BR zugestimmt noch hat das Arbeitsgericht im Beschlußverfahren die Zustimmung ersetzt : das Beschlußverfahren ist jetzt schon 7 Wochen her und wir warten immer noch auf die schriftliche Begründung da unser Arbeitgeber sagt das er nach der schriftlichen Begründung erstmal noch 4 Wochen Zeit hat und dann in die Berufung vorm LAG gehen wird. Bis zum Abschluß der dann folgenden LAG- Verhandlung hätte ich der Versetzung Folge zu leisten. Gleichzeitig habe ich noch ein eigenes Verfahren in dem ich bestreite das die Versetzung vom Direktionsrecht gedeckt ist. Da ist der Termin aber erst Ende Juni.

Es scheint also so als ob ich so lange die Versetzung hinnehmen muss wie mein netter Arbeitgeber in Berufungen geht usw.

Das ist sehr unangenehm und um der ganzen Angelegenheit noch eins draufzusetzen hat meine Arbeitgeber mich dann schriftlich angewiesen (mit einer Frist von 2 Tagen) das ich meine Arbeit um 6 Uhr morgens aufzunehmen habe da die Kollegen in dem Produktionsbereich in den ich versetzt wurde auch um 6 anfangen.

Ich bin momentan arbeitsunfähig , muss aber in ca einer Woche wieder auf die Maloche.

Nun meint mein Rechtsanwalt da weder in meinem Arbeitsvertrag etwas zur Arbeitszeit und Beginn - und Ende steht und da ich seit ich in der Firma bin eine flexible Vertrauensarbeitszeit gehabt habe , ich ein
Leistungsverweigerungsrecht habe und ich einfach nicht um 6 Uhr anfangen solle sondern weiter wie bisher kommen und gehen solle. Letztendlich wird dann eh alles vorm Arbeitsgericht geklärt weil mein Rechtsanwalt meint
das die ganze Sache so keinen Bestand haben wird.

Mir ist allerdings klar , das wenn ich wieder zur Arbeit gehe und nicht um 6 anfange ich zwei Abmahnungen und dann evtl die fristlose Kündigung erhalten werde .
Mein RA meint ich müsste natürlich selbst entscheiden ob ich bereit bin dieses Risiko auf mich zu nehmen .
Seine Meinung ist eben das ich den Beginn der AZ um 6 Uhr verweigern kann und das Risiko das eine Abmahnung oder fristlose Kündigung deswegen beim Gericht durchkommt gering sei. Aber auf hoher See und vor Gericht weiss man nie. Er kann mir also nicht garantieren das es ganz ungefährlich ist nicht um 6 anzufangen.

Ich tendiere dazu zu versuchen wenigstens meine Arbeitszeit beizubehalten bis die Sache mit der Versetzung endgültig geklärt ist will aber auch möglichst jedes Risko einer Kündigung vermeiden .

Würde aber gerne , bevor ich mich entscheide, noch ein paar Meinungen dazu hören.

- Hat jemand Erfahrungen mit einer Leistungsverweigerung ?
- Wie ist Eure Einschätzung der Lage .? Würdet Ihr empfehlen es
drauf ankommen zu lassen ob der Arbeitgeber tatsächlich eine Kündigung ausspricht ?
- Ist da eigentlich normal, das ein Arbeitsgericht mehr als 7 Wochen braucht um eine schriftliche
Begründung im Beschlussverfahren zuschicken ?

Vielen Dank für hoffentlich viele Antworten und ein schönes Wochende

Joel