W.A.F. LogoSeminare

Durchschnittsstunden statt Dienstplanstunden wenn krank

M
Mina13
Jan 2026 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite im Einzelhandel und hab mal eine Frage. Und zwar bin ich auf 15h die Woche angestellt und mache regelmäßig Überstunden. Wenn ich jetzt aber krank werde, rechnet mir mein AG nur die 15h verteilt auf 6 Tage, also 2,5h an, obwohl ich in der Woche bspw. 25h hätte arbeiten sollen.

Ist das so rechtens? Ich meine, ich verstehe dass jemand dann meine Schichten übernehmen und dementsprechend auch bezahlt werden muss. Aber kann der AG einfach meine laut Dienstplan eingetragenen Stunden kürzen, damit er nur das Minimum zahlen muss?

22604

Community-Antworten (4)

LA
Lutius Albutius

17.01.2026 um 18:12 Uhr

Zitat aIraune : Abgreifen was geht oder? Einfach nur widerliches Verhalten!

Hallo alraune. Ich bin entzückt über Deine erfrischend verblödeten Kommentare🤩🤩🤩 Was hast Du denn heute geraucht🤔🤔🤔 Bitte kläre uns auf und lass uns nicht dumm sterben🤗🤗🤗

C
celestro

18.01.2026 um 01:58 Uhr

krank ist wie gearbeitet. Wenn der DP also 25 h vorschreibt, muss der AG dir auch diese 25 gutschreiben.

L
Lehi2026

19.01.2026 um 07:29 Uhr

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)

Vielleicht beschreibt es das ganz gut zum Verständnis für deinen Chef. Es ist ganz einfach - wie Celestro es ja kurz und knapp schreibt.

LA
Lutius Albutius

19.01.2026 um 10:53 Uhr

Den Kommentaren von celestro & Lehi2026 ist nichts mehr hinzu zu fügen.

Ihre Antwort