halbe Woche krank
Hallo Kollegen! Wir sind ein Unternehmen im Einzelhandel also 6 Tage geöffnet, aber arbeiten ja nur 5 Tage. Wir haben an unteschiedlichen Tagen die Woche frei. Ein Mitarbeiter der laut Einsatzplan Mittwoch frei hätte ist von Mo bis einschl. Mi krank geschrieben. Wäre der Mitarbeiter die ganze Woche krank wird im System 5mal K für krank und einmal KF für krankfrei gebucht, weil ja 5-Tage Woche. Der Chef trägt dem kranken MA nun für Mo und Di Krank ein und für Mi krankfrei(nicht bezahlt), gibt es irgendeine Regelung ab wie viel Tagen krank er das darf oder ist krank einfach krank und bezahlt. Müsste der MA dann einen anderen Tag frei kriegen, z.B Do? Der Chef argumentiert bei dreimal K und dreimal Arbeit fallen am Ende der Woche ja Überstunden an... die zu bezahlen wären...
Community-Antworten (8)
17.02.2013 um 18:25 Uhr
Hallo Bertl, bei uns gab es ähnliche Probleme. Wir arbeiten an 7 Tagen die Woche. Bezahltes Krank zählt für die Tage an denen man laut Dienstplan hätte arbeiten müssen. Wenn der Dienstplan bereits fertig war zählt der Mi also nicht als krank sondern als Krankfrei. Wenn jemand in einem Bürojob von Freitag bis Montag krank geschrieben ist, bekommt er das Wochenende ja auch nicht bezahlt sondern nur Freitag und Montag, da er ja am Sa und So sowieso frei hätte. In deinem Fall wäre also der Mi sowieso frei gewesen, darum keine Anrechnung als krank. Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. LG
17.02.2013 um 18:09 Uhr
Bei Krankheit erfolgt erst einmal die Entgektfortzahlung. Also, so als ob man gearbeitet hätte. Schaue einmal ins Entgeltfortzahlungsgesetz. Wenn man an einem krank ist ist man krank und er erfolgt Entgeltfortzahlung. Anders nur, wenn der AG den Dienstplan ändern würde. Sofer es einen BR gibt hätte der hier aber mitzubestimmen.
Aber, das Problem ist hier, wenn der AG kein Geld zahlt, muss der AN klagen. Kosten und Risiko und ggf nicht mehr der Liebling des Chefs
17.02.2013 um 18:20 Uhr
@marile ?
@Bertl Wenn der freie Tag vorher feststand und man wird krank, verfällt dieser Tag quasi und man bekommt auch keinen Ersatz für den freien Tag (anders nur, wenn z.B. ein TV was anderes sagt) bekommen.
17.02.2013 um 18:34 Uhr
Kölner, wo habe ich bitte geschrieben, dass er einen anderen freien Tag bekommt.
Er ist an einem Tag der lt. Dienstplan frei ist krank. Also wird dieser Tag so behandelt als ob er nicht krank gewesen wäre, also frei. Er bekommt aber den Tag auch so vergütet als ob er nicht krank gewesen wäre. Wenn also es sich um eine vergütungspflichtige freien Tag geahndelt hat/hätte ist es auch hier so. Da man hier wohl von Pauschal/Monatlohn ausgehen kann, bekommt er 1. nicht weniger Geld 2. muss er den Tag nicht nacharbeiten.
Der AG will hier ja wohl diesen Tag nicht vegüten und verlang nacharbeiten.
....Chef trägt dem kranken MA nun für Mo und Di Krank ein und für Mi krankfrei(nicht bezahlt),
Der Chef muss hier also MO-Mi Krank eintragen Do-Sa muss der AN wieder arbeiten.
17.02.2013 um 18:38 Uhr
@marile "Der AG will hier ja wohl diesen Tag nicht vegüten und verlang nacharbeiten." Watt? Der AG verlangt KEIN NACHARBEITEN. Es hat einen DP gegeben der (Mo-Sa) Arb, Arb, frei, Arb, Arb, Arb vorsah. Der Kollege ist jetzt Mo-Mi krank und fragt was mit seinem freien Tag passiert, wenn er krank ist.
Die Antwort ist einfach: Der Kollege wird wie im DP vorgesehen Do-Sa wieder arbeiten müssen.
17.02.2013 um 19:01 Uhr
Kölner
"Der AG will hier ja wohl diesen Tag nicht vegüten und verlang nacharbeiten." Watt? Dasss ist die FEHLERhafte Annahme des AG! Habe, nicht geschrieben, dass es so ist!! Also, bitte doch hier richtig und vollständig, also auch das folgenden lesen!
..Der Kollege wird wie im DP vorgesehen Do-Sa wieder arbeiten müssen. Genau, dass habe ich doch so geschrieben. Der Chef muss hier also MO-Mi Krank eintragen Do-Sa muss der AN wieder arbeiten. Antwort 4 Erstellt am 17.02.2013 um 17:34 Uhr von marile
Zugegeben, die erst Antwort war ungeschick und ggf missverständlich ausgedrückt!
18.02.2013 um 07:59 Uhr
Es kann jedenfalls ja nicht sein, dass der AN an einen Tag, andem er nicht gearbeitet hätte, durch einen Krankheitstag diesen zusätzlich vergütet bekommt oder dadurch Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag bekommt.
Dies ergäbe sich bei Euch ja lediglich aus der Art der Zeiterfassung. So wie ich die Frage verstehe, hat ja der Chef sehr richtig registrieren lassen, dass der Kollege drei Tage krank war, von denen er aber nur zwei Tage gearbeitet hätte.
Das ist doch alles richtig so. Ich kann keinen Fehler erkennen.
18.02.2013 um 11:38 Uhr
Hallo,
es ist ganz einfach, durch den Krankentag am lt. Dienstplan freien Tag ändert sich nichts in der Bezahlung, auch nicht daran, dass sie Do-Sa noch arbeiten muss.
@gironimo Der Eintrag vom AG kann fehlerhaft sein -krankfrei(nicht bezahlt)- wenn der freie Tag ohne das der AN krank gewesen wäre bezhalt worden wäre. Wenn es also ein bezahlter freier Tag gewesen wäre.
Fakt ist, durch die Krankheit entsteht keine Lohneinbuße.
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