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Anordnung feste Arbeitszeiten trotz Gleitzeit

K
Klasser
Jan 2026 bearbeitet

Hallo zusammen In einem Betrieb gibt es eine Betriebsversammlung zur Gleitzeit OHNE Kernarbeitszeit. Mitarbeiter können im Rahmen von 4 uhr bis 23 Uhr flexibel anfangen.

Nun gibt es einzelne Bereich wie Kundenservice, die verschiedene (mehrere) Kundenhotlines haben mit unterschiedlichen Zeiten. (Z.b. 9:00 bis 16:00, eine andere Hotline 10:00 bis 17:00).

Die Anzahl der zugeordneten Mitarbeiter pro Hotline variiert. Für die Hotline 10:00 bis 17:00 sind zb nur 2 Mitarbeiter eingeplant, da das Anrufaufkommen geringer ist. Nun ergibt sich das Problem, dass eine der beiden Mitarbeiter immer sehr früh anfängt. Die Dienstplanung erfolgt von den Mitarbeitern selbst in Abstimmung. Die Mitarbeiterin, die immer früh anfängt, macht immer nur max. 2 Dienste bis 17 Uhr - ihr wurde gesagt bei der Einstellung, dass Max 1-2 Dienste pro Woche gemacht werden müssen.

Die Mitarbeiterin fängt zb jeden Tag im 7 uhr an - sie hat auch noch andere Aufgaben als Hotline - und würde dementsprechend 2x die Woche Überstunden wg der Hotline machen. Der neue Vorgesetzte möchte nun von ihr, dass sie später anfängt im Überstunden zu vermeiden. Ab einer gewissen Anzahl muss der Vorgesetzte sich nämlich vor HR und BR rechtfertigen und ein Abbauplan her.

Kann die Mitarbeiterin sich darauf berufen, dass laut BV sie selbst entscheiden kann wann sie anfängt? Die Mitarbeiterkn kann sich eben früh besser konzentrieren - ihr Grund für das frühe anfangen - weil sie aus privaten Gründen eben schon immer um 5 Uhr wach ist. Diese Gründe lassen sich auch nicht abstellen.

Auch möchte der Vorgesetzte kommendes Jahr - nur für diese eine Mitarbeiterin - eine Urlaubssperre für 4 Wochen verhängen weil die andere Mitarbeiterinnda im Urlaub ist.

Die Mitarbeiterin überlegt ob sie eine Beschwerde beim Betriebsrat einlegt mit folgender Begründung:

  • Kein anderer AN hat in dieser Abteilungen Urlaubssperre - nur sie für die 4 Wochen. Was noch dazu gesagt werden muss ist, dass es omgekehrt nocht so ist. D.h. wenn Betroffene Mitarbeiterin Urlaub hat, hat die andere keine Urlausbssperre.
  • Dadurch, dass in anderen Hotlines mehr Leute sind, müssen diese natürlich seltener zb bis 17h arbeiten. - Es muss immer 1 Mitarbeiter da sein. Dadurch, dass sie nun feste Beginnzeiten vorgegebenen bekommt, andere aber flexibel anfangen, fühlt sich die Mitarbeiterin auch ungerecht behandelt.

Würde so eine Beschwerde beim Betriebsrat auf offene Ohren stoßen oder angewiesen werden?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

03.01.2026 um 13:02 Uhr

"In einem Betrieb gibt es eine Betriebsversammlung zur Gleitzeit OHNE Kernarbeitszeit."

Du meinst vermutlich eine Betriebsvereinbarung, oder?

"Würde so eine Beschwerde beim Betriebsrat auf offene Ohren stoßen oder angewiesen werden?"

Wie das bei EUREM BR behandelt wird, kann Dir hier natürlich niemand weisssagen. Aber ich kann Dir gerne meine Einschätzung mitteilen:

Die Urlaubssperre ist mEn inakzeptabel. Zumindest wenn das so einseitig bzw. nur in eine Richtung ist, wie von Dir beschrieben.

Bei der täglichen Arbeitszeit wäre ich etwas ... zwiegespalten bzw. da liegen mEn etwas zu wenig Informationen vor. Zu dem was wir haben ... ich finde es grundsätzlich nachvollziehbar wenn die Chefin da "eingreift". Du schreibst aber von "die MA regeln das untereinander". Die Frage wäre für mich ... wie sieht der Gleitzeitrahmen genau aus?

Es gibt ja oftmals Obergrenzen bzw. diesen Obergrenzen vorgeschaltet so eine "Warnzone" ... nach dem Motto "ab 30 h Plus muss der Vorgesetzt mit dem MA vereinbaren, wie man von den Stunden wieder runterkommt.

Ganz grundsätzlich würde ich der MAin raten, es erst nochmal mit einem persönlichen Gespräch zu versuchen. Deutlich machen, warum man seine Arbeitszeiten eben so wählt ... klar machen (sofern das stimmt), das es bislang keine Probleme damit gibt und der Vorgesetzten zu verstehen geben, das man sich an alle Regeln hält und sie keinen Ärger zu befürchten hat, weil sie (also die MAin) sehr darauf achten wird, keine Grenzen zu überschreiten.

K
Klasser

03.01.2026 um 13:59 Uhr

Ja genau Betriebsvereinbarung. Doe Aufgaben von den beiden Mitarbeitern - wenn einer der beiden im Urlaub ist - übernehmen zwei andere. Nur die Hotline übernehmen diese beiden nicht - obwohl sie theoretisch könnten. Die Bearbeitung der einkommenden Anfragen wollte die Chefin auch der Mitarbeiterin aufdrücken - hatte sie dann allerdings mit dem Argument widerlegt, dass wenn sie nicht im Aufgabengbiet der anderen Kollegin drin ist. Hier wurde dann argumentiert, dass dies dann eben 4 Wochen liegen bleiben muss, sie aber ihre Arbeitszeiten anpassen soll.

Gleitzeitrahmen ist von 4 bis 23 uhr. Es gibt ein Ampelsystem, nachdem bis 60 Überstunden der Mitarbeiter selbst disponieren kann/darf.

Bis vor einem halben jahr, waren beide Mitarbeiter bei einer anderen Vorgesetzen, die schon darauff geschaut hat aber eben den beiden die gleiche Flexibilität geben wollte. Somit war das kein Problem.

Die Mitarbeiterin überlegt, falls sie wirklich fixe Arbeitszeiten bekommen würde, einen Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen und hier auf 35 Stunden zu reduzieren - mit enstprechenf 3 Nachmittagen frei in der Woche. Wären die o.g. Aspekte ein betriebliches Hinderniss? Der AG könnte ja theoretisch für die fehlenden Schuchten andere VollzeitMA einteilen. Das will er nur nicht. Das letze halbe Jahr waren sie zu 4. In der Hotline - bei der aktuellen Chefin. Das soll sich jetzt wieder ändern. Kann der AG wie er grade Lust und Laune hat, dies ändern ohne dass der Mitarbeiter sich wehren kann.

K
Klasser

03.01.2026 um 14:27 Uhr

Das mit "die Mitarbeiter regeln das untereinander" sieht so aus: jeder trägt seine "Spätschicht" in eine Excel ein. Mitarbeiter A bereits 1 Monat vorher, Mitarbeiter B "je nach Arbeistanfall". B ist dabei der Mitarbeiter, der früher anfängt.

Am Monatsende kommen beide ca. Auf die gleiche Anzahl. Nur dass A eben standardmäßig um 9 uhr anfängt und B um 7 Uhr. A bleibt natürlich auch ab und zu länger bei hohem arbeistanfall. Das kann B aber nicht, da sie nach 17 Uhr noch familieäre Verpflichtungen hat. Wenn der Arbeitgeber damit leben kann, dass B trotz hohem Arbeitsanfall dann punkt 17 uhr schluss macht, hat sie kein problem damit - zumindest 2x die Woche. Allerdings hat B trotz, dass sie keine Kinder hat, andere familiäre Verpflichtungen, die sie morgens um 7 eben nicht erledigen kann.

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