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Feste Arbeitszeiten vs Gleitzeit

T
Treasury
Aug 2024 bearbeitet

Hallo zusammen

Im Unternehmen X gibt es eine Gleitzeit in der jeder Mitarbeiter den Beginn und das Ende der AZ selbst festlegen kann z.b. 6 Uhr bis 20 Uhr. Kernzeiten gibt es keine, können aber aufgrund betrieblicher Abläufe festgelegt werden (nach Zustimmung des BR)

Folgender fiktiver Fall. In einer Abteilung mit 30 Mitarbeitern gibt es 2 Mitabeiter, die aufgrund Kundenhotline (2 Bestandskunden, nicht zig verschiedene) (welche von 9h bis 16h besetzt sein müsste) uns gefragt haben warum nur sie beide die Vorgabe bekommen feste Arbeitszeitrn zu haben.

Außer den beiden sind noch ca 10 Mitarbeiter mit der gleichen Funktion in der Abteilung. Diese haben aber keine Hotline bei dem Kunden. Dies führt natürlich zu Missstimmung bei den 2 Mitarbeitern, da diese natürlich auch die in der BV vereinbarten Gleitzeit nutzen möchten.

Hat der Arbeitgeber irgendeine Grundlage, dass nur für die beiden feste Arbeitszeiten gelten und für sie Kollegen in der gleichen Abteilung nicht?

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Community-Antworten (40)

C
celestro

21.08.2024 um 20:58 Uhr

Die sich zu stellende Frage lautet ... was heißt genau "Außer den beiden sind noch ca 10 Mitarbeiter mit der gleichen Funktion in der Abteilung. Diese haben aber keine Hotline bei dem Kunden." ? ? ?

Können / dürfen nur diese beiden MA mit dem Kunden telefonieren? Wenn ja, weil der Kunde es so will, oder geht das auf den AG zurück?

Grundsätzlich sehe ich durch "nur die beiden müssen" einen Grund, warum diese beiden MA nicht an der Gleitzeit partizipieren können, wie alle anderen MA.

Ob die sich damit abfinden müssen hängt mAn aber eben sehr davon ab, wieso diese Konstellation ist, wie sie ist.

T
Treasury

21.08.2024 um 21:05 Uhr

Mitarbeiter von Kunden A und B können bei Fragen bei einer Hotline anrufen. Dies ist aber nur bei Kunde A und B und nicht bei C Und D.

Die restlichen Mitarbeiter können Anfragen der Kunden auch aufnehmen und weiterleiten. Bearbeiten tut es nur die zuständige Sachbearbeiterin, da sie einen tieferen Einblick hat. Die Einzeilungbist nur vom Arbeitgeber, da die beiden Ma gegenseitige Urlaubs- / Krankheitsvertretung machen.

Fallen beide länger aus, muss natürlich jmd anders einspringen. Es sind alles vergleichbare Tätigkeiten (nur kundenspezifische Unterschiede)

P
Pfried

21.08.2024 um 21:19 Uhr

Seit Ihr im Sinne des Kunden angestellt oder wollt Ihr Eure Freizeit besser planen? Im letzten Fall, kündigen und neuen Job suchen!

Klar gibt es in der Konstellation feste Arbeitszeiten, da diese an die Mitarbeiter von Kunde A und B kommuniziert sind.

Es ergibt keinen Sinn, wenn der Mitarbeiter um 6 Uhr anwesend ist und die ersten Kunden um 9 Uhr anrufen, sollte einleuchtend sein.

T
Treasury

21.08.2024 um 21:21 Uhr

Darum geht es doch nicht sondern, dass die Einschränkung nur für 2 Mitarbeiter gelten soll und nicht eine Lösung (z.b jeder 1x im Monat Hozline) gefunden wird. Die BV gilt auch für die 2 MA

T
Treasury

21.08.2024 um 21:21 Uhr

Darum geht es doch nicht sondern, dass die Einschränkung nur für 2 Mitarbeiter gelten soll und nicht eine Lösung (z.b jeder 1x im Monat Hozline) gefunden wird

P
Pfried

21.08.2024 um 21:28 Uhr

Dann ist die abgeschlossene BV nicht im Sinne der Kunden, also das höchste Gut bei Euch, diejenigen, die Euch bezahlen.

Die 2 Mitarbeiter sind die Experten im Umgang mit den Kunden, würde ich als AG nicht ändern.

C
celestro

21.08.2024 um 23:57 Uhr

"Die 2 Mitarbeiter sind die Experten im Umgang mit den Kunden würde ich als AG nicht ändern."

1.) nur weil man einen tieferen Einblick hat (logisch, wenn man sich die ganze Zeit mit dem Kunden beschäftigt) macht einen das noch lange nicht zum Experten

2.) ein AG, der so eine Situation zulässt, ist maximal dumm. Es können ohne Weiteres die beiden MA "mit tieferem Einblick" wegfallen. Der Eine kündigt und der Andere wird krank. Und dann? Aber hey ... so weit denkt weder der AG, noch der Troll. Traurig, aber wahr!

T
Treasury

22.08.2024 um 08:18 Uhr

Die Bv soll Hauptsächlich Überstunden vermeiden. Nutzt nur nichts, wenn Leute, die gerne früh anfangen an Hotlines, die bis 16h gehn eingesetzt werden

Anrufe entgegennehmen und das Anliegen aufzuschreiben würden die anderen MA auch hinkriegen. Die beiden Mitarbeiter leiten sich die Anfragen such gegenseitig weiter (also jeder sein Kunde).

P
Pfried

22.08.2024 um 09:35 Uhr

Die BV scheint nicht stimmig zu sein. Im Mittelpunkt muss der Kunde stehen und auch sein anliegen und nicht, wer daheim zuerst die Füße hochlegen darf.

Wie ich es verstanden habe, beantworten die beiden MA direkt die Fragen, alle anderen leiten die Anrufe nur weiter oder schreiben es auf, also äußerst sinnfrei.

Als AG würde ich den Einsatz von KI prüfen.

T
Treasury

22.08.2024 um 09:44 Uhr

Durch den erweiterten AZ, der neu ist, sollen den Mitarbeitern die Flexibilität gegeben werden, auf Peaks (Zeiten in denen mehr anfällt) zu reagieren. Ein Az Rahmen von 6 bis 20h ist kundenfreundlicher als 8 bis 18 Uhr.

Es gibt viele Mitarbeiter, die gerne ihre Stunden aufstocken möchten, dies aber aufgrund der eingeschränkten Az nixht mit privaten Verpflichtungen vereinbaren können. Dies kommt auch dem Kunden zugute.

Bei einer Änderung des Vertrages (Hotline mit KI) müsste auch erst der Kunde zustimmen. Ob dies jedoch geschieht ist recht zweifelhaft.

Jeder bearbeitet nur seinen Kunden. Bei Mitarbeiter A mit Kunde A ist das 1! Anruf im Monat. Bei B sind es ca 20. Also schreibt A auch mehr auf und leitet weiter als, dass er beantwortet.

T
takkus

22.08.2024 um 09:54 Uhr

Auch hier wieder Hass und Hetze- hab ich im Urlaub vermisst.

Was für ein Blödsinn: eine BV im Sinne eines Kunden? @Treasury: mit dem User brauchst Du nicht diskutieren-> er weiß noch nicht einmal den Zweck einer BV.

Als ArbG würde er jede Pommesbude an die Wand fahren.

P
Pfried

22.08.2024 um 09:58 Uhr

Zitat: "Ein Az Rahmen von 6 bis 20h ist kundenfreundlicher als 8 bis 18 Uhr."

In der Theorie, die Frage ist doch wieviel % der MA arbeiten bis 20 Uhr?

Ob jemand seine Stunden aufstocken kann, entscheidet der AG, ob das ins Personalkostenbudget passt.

Speziell bei einer Hotline bietet sich eine KI an, die auf zig Informationen innerhalb von Millisekunden zugreifen kann, regelrecht an. Dann hört der Blödsinn, mit weiterleiten/aufschreiben und später zurückrufen auf und der Kunde erhält direkt eine Lösung. Der Kunde muss sich auch nicht mehr an Uhrzeiten halten, der AG spart auf Dauer Geld. Passt doch!

T
Treasury

22.08.2024 um 10:06 Uhr

Wie gesagt da muss der Kunde mit spielen. Ob er das tut ist fraglich. Bei anderen Kunden wird dies eingesetzt.

Es gibt einige Mitarbeiter, die auch aufgrund von Zeitverschiebung (Ma in DE, Kunde im Ausland) bestimmte Tätigkeiten erst zur späteren oder früheren Stunde erledigen können. Oder Mitarbeiter mit Familie, die abends noch einmal was erledigen möchten wenn der Partner da ist. Gibt viele Gründe dafür. Ich denke der AG und BR haben schon ihre Gründe, dass der AZ Rahmen erweitert wurde

Es geht ja hier auch nicht um die Sinnhaftigkeit der BV sondern darum, dass diese ja eigentlich festen AZ widerspricht.

P
Pfried

22.08.2024 um 10:11 Uhr

Über kurz oder lang, wird eine KI kommen, liegt letztendlich auch an der Unflexibilität des Personals, ich kann mir schon vorstellen, dass der Großteil früh arbeitet, "was interessiert mich der Kunde".

Und selbstverständlich steht auch bei einer BV der Kunde im Mittelpunkt, ohne Kunde keine Aufträge, ergo keine Firma!

S
seehas

22.08.2024 um 11:10 Uhr

Wie wäre es einfach ein paar Mitarbeiter mehr so gut einzuarbeiten, dass sie die Hotline bedienen können. Dann gibt es eine Rückfallebene für den Fall, dass beide "Spezialisten" gleichzeitig ausfallen. Dann ist es möglich in Absprache zwischen den Mitarbeitern einen Plan zu erstellen, der die Bedienung der Hotline sicherstellt und allen Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten bietet.

P.S. Mit Pfried nicht diskutieren, das führt zu nichts. Ignoriere ihn einfach.

T
takkus

22.08.2024 um 11:28 Uhr

Der begreift es einfach nicht! Man kann noch so viele Kunden haben, wenn das Personal unzufrieden ist, nutzen alle Kunden dieser Welt einem Unternehmen nicht. Dann ist der Unternehmer pleite! Dann hat er kein Geld mehr und der Lambo ist weg (incl. der 20 Jahre jüngeren Frau). Alleine erarbeitet er kein Geld. Das ist die einfachste Logik der Welt!

Pfried/ Fried Tagträumer-> Pommesbude-> Wand

P
Pfried

22.08.2024 um 11:50 Uhr

Stimmt, diese unmenschlichen Arbeitszeiten bis 18 Uhr gehen gar nicht!

Leute aufwachen! Typisch BR eben, selber nix auf die Kette bekommen und nun noch den Unternehmern Protz vorwerfen, geiler Typ dieser takkus.

Voraussetzung für ein Unternehmen sind immer noch Kunden, sonst keine Einnahmen, bricht man die Schule nach der 7. Klasse ab, fehlt einem womöglich dieses Wissen.

Er schreibt zudem selber, dass gewisse Kundem jetzt bereits von einer KI bedient werden, da bedarf es noch ein paar Stellschrauben und man hat diese leidige Diskussion nicht mehr. Herzlichen Glückwunsch an solche MA wie takkus. ;-)

T
takkus

22.08.2024 um 11:57 Uhr

Danke für die Glückwünsche. Es ist schon schwer einem Blinden die Farbe Grün zu erklären. mitderhandandenkopfklatsch

R
rtjum

22.08.2024 um 12:57 Uhr

wieso geht ihr immer noch auf den ein?

T
takkus

22.08.2024 um 14:04 Uhr

Weil ich heute gute Laune habe und wir uns hier im Büro drüber beäumeln.

C
celestro

22.08.2024 um 15:52 Uhr

"Die BV scheint nicht stimmig zu sein. Im Mittelpunkt muss der Kunde stehen"

Echt? Wow ... dann halt Dich aus Diskussionen, die Du nicht einmal im Ansatz verstehst, doch einfach raus.

Hier wird von AG in Verhandlung mit dem BR ein neuer AZ-Rahmen implementiert, wo die Erreichbarkeit der Hotline sogar bis 20 Uhr, statt wie bisher bis 18 Uhr geht.

Das Du hier über "wer zu Hause zuerst die Füße hochlegen darf" philosophierst zeigt deutlich, das Du kein bisschen kapiert hast, wo es hier überhaupt drum geht.

Daher kann ich den Ausführen einiger Vorposter nur zustimmen. Du würdest vermutlich selbst eine Pommesbude wirtschaftlich gegen die Wand fahren.

T
Treasury

22.08.2024 um 16:13 Uhr

Die Hotline geht nicht bis 18 sondern nur 16h Allerdings können dir mitarbeiter auch länger - bis 20h arbeiten, was auch dem Kunden zugute kommt wenn man nicht Punkt 4 Uhr den Stift fallen lässt

Eine große Einarbeitung ist dafür nicht nötig, nir der Wille des AG

C
celestro

22.08.2024 um 18:28 Uhr

Natürlich, Danke für die Korrektur. Der AZ-Rahmen wird erweitert, nicht die reine Hotline-Zeit.

H
hamsterpups

23.08.2024 um 09:23 Uhr

Grundsätzlich sehe ich da eigentlich kein Problem. Wenn die zugeteilte Arbeit eben nicht "gleitzeitfähig" ist, dann ist das leider so. Ist für die beiden MA doof und man könnte sich Gedanken machen, ob man an der Betriebsorganisation etwas ändert, aber aktuell ist das eben so. Wir haben beispielsweise auch eine BV für mobiles Arbeiten, was aber eben nur von denen in Anspruch genommen werden kann, deren Aufgaben sich für mobiles Arbeiten eignen.

P
Pfried

23.08.2024 um 10:03 Uhr

By the way ... wie gestaltet sich den die prozentuale Aufteilung der Anrufe nach Uhrzeiten?

Ich kann mir vorstellen, dass es um 6-8 Uhr früh relativ überschaubar ist, es wäre also unsinnig 3-4 Mitarbeiter da zu haben, sollte nur 1 Kunde anrufen, also nicht im Sinne der Kunden.

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 10:18 Uhr

Die Frage ist, wie das Festlegen von Kernzeiten aufgrund betrieblicher Abläufe ausformuliert wurde.

Wenn die Aufgaben sich schon in sich unterscheiden, dann macht es m.E. wenig Sinn, eine solche Regel kollektiv zu formulieren (also feste Kernzeiten entweder für alle oder für niemanden).

Da müsste es die Formulierung schon hergeben, dass die Führungskraft bei Bedarf nachsteuern kann, vor allem wenn bestimmte Aufgaben nur einige wenige betreffen.

Man kann ja die Berücksichtigung der Belange der MA mit ausformulieren, oder Eskalationsstufen einbauen wenn sich MA nicht vorab untereinander einigen können.

Aber die Führungskraft muss eben auch die Möglichkeit haben, für eine Besetzung der notwendigen Arbeitsplätze während der Servicezeiten zu sorgen.

T
Treasury

23.08.2024 um 11:41 Uhr

Die Hotline ist von 9h bis 16h. Bei Kunde A ruft 1x im Monat jmd an (max. 3x) da sehe ich nicht so das Problem. Bei Kunde B sind es ca 20 Anrufe im Monat. Es gibt keinen zeitlichen Schwerpunkt.

Es geht ja nicht darum ALLEN Mitarbeitern Kernzeiten aufzuerlegen sondern Lösungsansätze, dass diese 2 Mitarbeiter auch an der Gleitzeit teilnehmen können. In der entsprechenden Abteilung sind ca 30 MA. Allein nur für diese beiden Mitarbeiter eine Einschränkung festzulegen, wohingegen Ihre Kollegen in der gleichen Abteilung mit gleicher Funktion Gleitzeit haben, scheint mir nicht gerechtfertigt.

Die Frage ist ob der AG nur für 2 MA Kernzeiten festlegen kann oder ob dies Abteilungs- oder Funktionsübergreifend geschehen muss

P
Pfried

23.08.2024 um 11:47 Uhr

Die Frage war doch relativ klar gestellt, wie gestalltet sich die prozentuale Aufteilung der Anrufe (auch der anderen Kollegen) nach der Uhrzeit.

Du willst mir doch nicht erzählen, dass früh um 6 Uhr genausoviele anrufen, wie um 11 Uhr oder um 15 Uhr?!

T
Treasury

23.08.2024 um 12:07 Uhr

Die Hotline ist nur von 9 Uhr bis 16 Uhr. Um 6 Uhr ist noch keine Hotline, gibt jedoch auch Mitarbeiter die gern um 6 Uhr anfangen möchten, da sie so Beruf und Familie besser vereinbaren können.

Es gibt keine zeitlichen Anrufschwerpunkte.

Bei anderen Kunden, die von dem Team betreut werden, gibt es keine Hotline bei der Mitarbeiter präsent sein müssen. Absprachen erfolgen in der Regel in wöchentlichen Meetings, did zu festgelegten Zeiten stattfinden.Hier müssen die Mitarbeiter natürlich präsent sein, jedoch nicht "Dauerreichbar" wie bei einer Hotline

P
Pfried

23.08.2024 um 12:18 Uhr

Genau das ist das befürchtete Problem ...

Wieviele MA beginnen denn um 6 Uhr, obwohl 3 Stunden lang kein Anruf der Kunden reinkommt? Das empfindest Du als Effizient?

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 12:33 Uhr

Dazu wäre auch interessant, welche Tätigkeiten noch zur Stelle gehören, abgesehen von der Telefonie. Wie hoch ist z.B. der administrative Anteil, den man ja durchaus ab 6:00 erledigen könnte?

T
Treasury

23.08.2024 um 13:03 Uhr

Das hängt davon ab wie viel auf anderen Wegen (Email,... ) reinkommt. Man kann aber sagen 98% administrativen Anteil ohne Zeitvorgabe und 2% Hotline. Die Hotline macht also nur einen geringen Anteil an der Tätigkeit aus

C
celestro

23.08.2024 um 13:21 Uhr

"Wieviele MA beginnen denn um 6 Uhr, obwohl 3 Stunden lang kein Anruf der Kunden reinkommt? Das empfindest Du als Effizient?"

Und wieder einmal erweist sich die Ansicht des Trolls als völlig realitätsfremd. Offensichtlich ist es völlig ausreichend, wenn die Anliegen der Kunden nicht direkt bearbeitet werden (warum sonst könnte es sich der AG leisten, das nicht ALLE Mitarbeiter sich um den Kunden kümmern können?).

Aber hauptsache wieder einmal völlig sinnfrei rumgetrollt.

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 14:17 Uhr

"Das hängt davon ab wie viel auf anderen Wegen (Email,... ) reinkommt. Man kann aber sagen 98% administrativen Anteil ohne Zeitvorgabe und 2% Hotline. Die Hotline macht also nur einen geringen Anteil an der Tätigkeit aus "

Sehr gut. Somit ist jegliches Geheule hinsichtlich der Uhrzeiten schonmal hinfällig.

T
Treasury

23.08.2024 um 14:42 Uhr

Nja nicht ganz... Die Hotline ist ja etwas was der Kunde bezahlt. Deshalb hat er auch ein Recht darauf die entsprechende Gegenleistung zu bekommen

P
Pfried

23.08.2024 um 18:21 Uhr

Folglich resultiert die Arbeit aus den Aufgabenstellungen, die der Kunde telefonisch anfragt oder wie kann man sich das vorstellen?

T
Treasury

23.08.2024 um 18:30 Uhr

Die Auftraggeber reichen die Aufträge/Aufgaben schriftlich per Mail ein, die Mitglieder des Auftraggebers können sich bei Fragen/Unklarheiten an die Hotline wenden.

Theoretisch können auch Mitarbeiter den 2 Bearbeitern einen Rückruf einstellen, wenn diese nixht erreichbar sind. Es ist mehr ein "Zusatzangebot" an die Kunden als ein Standardgeschäft.

Die 2 Mitarbeiter argumentieren auch, dass sie selbst ja nichts dafür können einen Kunden zu betreuen für den irgendwann vor ihrer Zeit dieses "Zusatzgeschäft" abgeschlossen wurde.

Meiner Meinung ist der AG in der Pflicht im Rahmen der Personalplanung sicherzustellen, dass die einerseits die Hotline besetzt ist, andererseits bestehende BV's einzuhalten und das für jeden Mitarbeiter.

Klar gibt es die Möglichkeit kernzeiten festzulegen, dies allerdings auf nur 2 Mitarbeiter festzulegen wird eher als falsch verstanden

P
Pfried

23.08.2024 um 19:31 Uhr

Ich sehe weiterhin solche BV's als extrem kritisch, weil sich nunmal ein Großteil auf die Frühschicht beschränkt. Das Problem ist sozusagen selber verursacht, völlig ohne Not, da selbst im 2/3 Schichtmodell die Arbeitszeiten nicht unmenschlich sind. Erklär das mal Leuten aus der Gastroszene, haben die keine Familie?! Aber stimmt, da gehen dann Deine 6 Uhr MA am Feiertag essen, wo sich die anderen den A... aufreißen.

Das Ergebnis der Ganzen ... der Kunde muss länger auf seine Antwort warten, sind ja zur Hauptzeit alle daheim und legen die Füße hoch.

T
Treasury

23.08.2024 um 20:57 Uhr

Wieder mal eine sehr qualifizierte Antwort. Eine Gastronomie mit einem Unternehmen mit über 100.000 Kunden weltweit zu vergleichen.........

Die eine Mitarbeiterin - bedingt durch den frühen Arbeistbeginn - sehr viele Überstunden. Sollte eine neue BV, die momentan geplant ist, zur Vermeidung oder Reduzierung von Überstunden ausgehandelt werden, (Ampelsystem) dann würden hier natürlich Konsequenzen in Form von Gesprächen fällig werden. Das der ein oder andere es ggf darauf anlegt wäre natürlich logisch um solche Themen dann mit dem BR zu diskutieren. Insbesondere wenn man bei dem AG auf taube Ohren stößt..

Somit wird das sehr wohl, spätestens nächstes Jahr für uns relevant uns mit diesen Themen auseinander zu setzen

C
celestro

24.08.2024 um 01:37 Uhr

"Das Problem ist sozusagen selber verursacht, völlig ohne Not,"

Solltest Du vielleicht mal dem AG sagen ... der hat das Ding unterschrieben.

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