Unzulässige Kündigung bei Anordnung häuslicher Quarantäne
Nur mal so zur INFO
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.04.2021
- 8 Ca 7334/20 - Unzulässige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne während Virus-Pandemie Zweifel des Arbeitgebers wegen verzögerten Zugangs der schriftlichen Quarantäne-Anordnung
Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne während einer Virus-Pandemie, so ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber wegen des verzögerten Zugangs der schriftlichen Quarantäne-Anordnung Zweifel hat und vom Arbeitnehmer die Arbeitsleistung fordert. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei einem Dachdeckerbetrieb angestellter Monteur erhielt im Oktober 2020 einen Anruf vom Gesundheitsamt, durch den ihm gegenüber eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Der Monteur hatte Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person. Da sich die Zusendung der schriftlichen Bestätigung der Quarantäne-Anordnung wegen der Vielzahl der vom Gesundheitsamt zu bearbeitenden Fälle verzögerte, zweifelte der Arbeitgeber die Quarantäne-Anordnung an und verlangte vom Monteur zur Arbeit zu erscheinen. Da sich dieser weigerte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Dagegen richtete sich die Kündigungsschutzklage des Monteurs.
Community-Antworten (1)
13.05.2021 um 22:22 Uhr
Ich wundere mich immer wieder, wie viele Idioten es unter Firmenchefs gibt...
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