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Handynutzung beim Pflegebedürftigen Kind

J
Jenho
Dez 2025 bearbeitet

Mein Sohn 13 hat Pflegegrad 2 ich bin alleinerziehend.Mein Chef hatte mich jetzt schon mündlich abgemahnt mein Handy wegzulegen während mein Sohn mir geschrieben hatte.Mein Sohn ist oft verwirrt und fragt oftmals etwas nach ich antworte dann kurz und dann ist gut.Kann es Probleme geben dadurch?

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Community-Antworten (11)

OH
Olav HB

18.12.2025 um 10:31 Uhr

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht die Benutzung von private Telekomunikationsmittel am Arbeitsplatz zu untersagen. Dazu kann er eine Menge Gründe haben, z.B. Explosionssicherheit, Arbeitszeit, Geheimhaltung und was man sich noch so bedenken kann.

In Deinem Fall würde ich, in Gegenwart eines BRM das Gespräch mit dem Chef suchen und die Situation noch einmal klären. Es kann sein, dass man dann ein vernünftigen Lösung findet, inkl. Transparenz zu das Kollegium (warum darf die ihr Handy benutzen und wir nicht?).

Abgesehen davon, hat Dein Sohn mit Pflegegrad 2 keinen Anspruch auf ein Alltagsbegleitung (auch als persönlicher Assistenz bezeichnet) in der Schule? Diesen Anspruch ergibt sich aus § 35a SGB VIII und bezieht sich nicht nur auf direkt körperlichen Einschränkungen (Rolli-kinder z.B.) sondern in Prinzip auf alle Kinder/Jugendlichen die Hilfe bei der "Teilnahme am Leben" benötigen. So eine Assistenz könnte dann die Fragen deines Sohnes direkt beantworten, was nicht nur dich entlastet, sondern ihm auch das Gefühl vermitteln würde, selbstständiger zu sein, was wiederum für Kinder/Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine ganz wichtige Erfahrung ist.

M
Muschelschubser

18.12.2025 um 13:05 Uhr

Wenn man nur auf die rechtliche Situation abstellt, kann er das so machen.

Die Frage, und diese Zwickmühle erlebe ich immer wieder, ist ob man Privates auf der Arbeit preisgeben will oder nicht.

Ich kann verstehen, wenn man sagt, es ginge grundsätzlich niemanden was an.

In einem solchen Fall kann man aber ein besseres Verständnis schaffen, wenn man einfach die Karten auf den Tisch legt und offen über die Situation spricht.

M
Muschelschubser

18.12.2025 um 16:07 Uhr

lt. BAG-URteil ist das Handyverbot am Arbeitsplatz übrigens mitbestimmungsfrei. Nur falls jemand den87er / betriebliche Ordnung im Hinterkopf hat.

R
rtjum

18.12.2025 um 17:35 Uhr

nennst Du bitte das Urteil?

A
aIraune

19.12.2025 um 07:49 Uhr

Selbstverständlich gehören Handys nicht zum Arbeitsplatz! Bei Notfällen besteht sicherlich die Möglichkeit, anderweitig die Mutter zu erreichen, wird in der Firma wohl ein weiteres Telefon geben.

L
Locke69

19.12.2025 um 07:50 Uhr

Arbeitgeber müssen die Beschäftigungsbedinngungen so anpassen, das Eltern sich um ihr Behindertes Kind kümmern können, ohne "mit diskriminiert" zu werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Arbeitgeber zu stark belastet würde. Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auch auf Eltern behinderter Kinder. EuGH v.11.09.2025 -c38/24

R
rtjum

19.12.2025 um 08:22 Uhr

"Selbstverständlich gehören Handys nicht zum Arbeitsplatz" Im Grundsatz hat das hier bisher niemand bestritten.

C
celestro

19.12.2025 um 09:09 Uhr

@Locke69, komm dem Troll doch bitte nicht mit Fakten. Aber gut, dass die TE damit etwas anfangen kann.

T
takkus

19.12.2025 um 09:14 Uhr

"...wird in der Firma wohl ein weiteres Telefon geben."-> ja, der Münzfernsprecher am Lieferantenterminal....

M
Muschelschubser

19.12.2025 um 09:18 Uhr

@rtjum

BAG, Beschluss vom 17.10.2023, 1 ABR 24/22

R
rtjum

19.12.2025 um 09:29 Uhr

Danke schön

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