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Seminar Berechnung

L
leik
Dez 2025 bearbeitet

Hallo , ich bin am Sonntag zu einem Seminar gefahren ( Fahrzeit 6 Stunden ). Das Seminar war von Montag bis Freitag.

Wie viele Stunden bekomme ich dafür bezahlt ??

Steht das irgendwo geschrieben wie das abgerechnet wird , ( Zeitmäßig )

Vielen Dank für eure Antworten lieben Gruß

393014

Community-Antworten (14)

T
takkus

16.12.2025 um 12:06 Uhr

"Steht das irgendwo geschrieben wie das abgerechnet wird , ( Zeitmäßig )"-> solltet ihr einen Tarifvertrag haben, dann evtl. dort.

C
celestro

16.12.2025 um 14:10 Uhr

habt Ihr eine Reise(kosten)richtlinie?

X
XYZ68

17.12.2025 um 08:31 Uhr

Vielleicht hilft auch das weiter: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-von-reisezeiten-was-gilt-bei-dienstreisen_76_489328.html Also prüfen, was bei euch geregelt ist über eine Richtlinie, einen Tarifvertrag, den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Grundsätzlich ist diese Zeit zu vergüten oder als Zeitgutschrift zu handhaben.

M
Muschelschubser

17.12.2025 um 11:38 Uhr

Ich finde das im Link genannte Urteil interessant. Früher wurde gern darauf abgestellt, ob man z.B. im Zug arbeitet, oder einfach nur die Aussicht genießt.

X
XYZ68

17.12.2025 um 12:37 Uhr

Ja, da gab es eine Veränderung. Ich finde es aber richtig so. Ich bin ja nicht zum Privatvergnügen unterwegs und kann nicht frei entscheiden. Also möchte ich diese Zeit auch vergütet bekommen.

C
Catweazle

17.12.2025 um 20:03 Uhr

Ich kann nicht erkennen ob es eine Dienstreise ist oder nicht. Ich denke, wenn es um ein BR-Seminar geht sieht es mit einer Vergütung der Anreise ohne Reisekostenregelung mau aus.

C
celestro

17.12.2025 um 22:41 Uhr

"sieht es mit einer Vergütung der Anreise ohne Reisekostenregelung mau aus."

Im Startpost heißt es:

"Steht das irgendwo geschrieben wie das abgerechnet wird , ( Zeitmäßig )"

es geht also mMn um "Zeitgutschrift" und weniger um Geld. Und die Zeitgutschrift ist mEn zu 100% zu gewähren.

C
Catweazle

17.12.2025 um 23:16 Uhr

Eine Vergütung kann natürlich auch in Zeitgutschrift, Sachleistung usw. erfolgen. Nach meiner Erinnerung sind betriebsratsbedingte BR-Tätigkeiten außerhalb der persönlichen Arbeitszeit Privatvergnügen.

M
Muschelschubser

18.12.2025 um 14:47 Uhr

lt. BAG-URteil ist das Handyverbot am Arbeitsplatz übrigens mitbestimmungsfrei. Nur falls jemand den87er / betriebliche Ordnung im Hinterkopf hat.

K
Kehler

18.12.2025 um 14:58 Uhr

@Muschelschubser, falscher post. Deine Antwort sollte wahrscheinlich hier rein: Handynutzung beim Pflegebedürftigen Kind

M
Muschelschubser

18.12.2025 um 16:08 Uhr

Stimmt. 13:47 Uhr, Suppenkoma :-D

C
celestro

18.12.2025 um 17:57 Uhr

"Nach meiner Erinnerung sind betriebsratsbedingte BR-Tätigkeiten außerhalb der persönlichen Arbeitszeit Privatvergnügen."

Diese Reisezeit ist mEn aber nicht "betriebsratsbedingt".

"Zu einer Betriebsratstätigkeit zählen auch die damit unmittelbar zusammenhängenden Reisezeiten und Wegezeiten. Ein Betriebsratsmitglied, das im Zusammenhang mit einer Betriebsratstätigkeit Reisezeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner Arbeitszeit aufwenden muss, kann deshalb auch einen Anspruch auf Freizeitausgleich für die Reisezeit haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dies für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allerdings nur dann, wenn auch ein „normaler“ Arbeitnehmer, der diesen Weg zurücklegen würde, um seine Arbeitspflicht zu erfüllen, einen Anspruch auf Vergütung der Reisezeit hätte."

Wenn ein normaler AN hier zu einem "Arbeitsseminar" fahren würde und die Zeit gut geschrieben bekäme, so müsste das mEn für ein BRM und BR-Seminar auch gelten.

Edit: wir wissen ja noch nicht einmal, ob es überhaupt um BR-Themen geht.

C
Catweazle

18.12.2025 um 19:04 Uhr

Celestro, du hast wohl Recht. Es gibt auch Urteile dazu. (BAG und LAG Bremen). Aber erst seit ein paar Jahren.

L
leik

19.12.2025 um 18:58 Uhr

vielen dank für eure antworten.

es war ein seminar br 3

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