Seminar Ortsnähe
Hallo Zusammen, Es wurde ein Spezial Seminar Teil 2 beschlossen und dem AG zeitnah mitgeteilt so: der AG stellt sich quer das dieses Seminar im Dezember Ortsnah auch Angeboten wird und ich sollte diesen besuchen, das Problem ist aber das ein zweiter Beschluss für ein weiteres Seminar dem AG bekannt ist und zufällig den Ortsnahen Seminar genau bzw.gleicher Datum überschneiden (ist)Betriebsversammlung Teil2 .Nun sagt auch mein AG er genehmigt den Spezial Seminar in Ortsnähe und hinterfragt gleichzeitig was ich (wir) für Vorteile erlangen und der Inhalt aus diesem Seminar für ein Wert hat etc.Was habt Ihr für ein Tipp für mich .Betriebsversammlung Seminare werden ja auch nicht jeden Monat angeboten gern möchte ich beide Seminare besuchen. Viel Zeit ist nicht weil Spezial Seminar ist in paar Wochen Anmeldungen sind auch dem WAF mitgeilt. Danke im vorraus kann darf ich ohne weiteres zudiesen Seminre oder Arbeitsgericht?
Community-Antworten (7)
13.10.2012 um 11:41 Uhr
Wenn Du einfach so fährst, hast Du eventuell das Problem, dass Du Deine Kosten einklagen musst (wenn Du ein WAF-Seminar besuchst, wären das ja zunächst nur die Fahrtkosten) - aber immerhin - Du hast das Risiko.
Ich würde Kontakt mit der WAF aufnehmen, die kennen das Problem mit Sicherheit.
Der AG kann zwar ein kostengünstiges Verhalten des BR erwarten; allein die kilometerweite Entfernung ist aber nicht wirklich ein Argument. Allein die Tatsache, dass zu dem Zeitpunkt im Dezember ein weiteres Seminar besucht werden soll, ist Grund genug das andere - etwas entferntere - Seminar in Anspruch zu nehmen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Bahn ja günstige Seminartickets anbietet.
In diesem Sinne würde ich noch einmal mit dem AG kontakt aufnehmen und ihn auffordern, dem Seminar zuzustimmen.
13.10.2012 um 13:36 Uhr
Hallo, warum soll der AG dem Seminar zustimmen? Wenn dem AG bei der Wahl eines Seminares etwas nicht passt, muss er sich an das Arbeitsgericht wenden
15.10.2012 um 01:09 Uhr
@mainpower
das halte ich aber für ein Gerücht. Der AG muss erst mal gar nichts. Wie gironimo schreibt ist es. Das BRM und der Seminaranbieter muss evtl nachher sehen wo es bleibt
15.10.2012 um 16:56 Uhr
@ganther mainpower hat recht: Der AG hat den Beschluss des BR zur Kenntnis zu nehmen, er kann ein Seminar weder genehmigen noch ablehnen. Wenn er meint, dass seine Rechte nicht ausreichend berücksichtigt wurden, muss er eine Einigungsstelle anrufen. Insofern wüsste ich auch nicht, warum ich - wie Gironimo vorschlägt - den AG auffordern sollte, dem Seminar zuzustimmen. s. Däubler/Kittner/Klebe, 13. Aufl., BetrVG, §37,6. RN 156 - 158.
webun
15.10.2012 um 17:13 Uhr
webun
so viel zur Theorie. In der Praxis wird der Chef einfach nicht zahlen bzw die Anmeldung erst gar nicht unterschreiben. Die Seminarkosten holt sich der Anbieter mit ein wenig Glück selber. Lohn-, Fahr- und Hotelkosten wird sich das BRM wohl einklagen müssen. Das bedeutet in jeden Fall ein mulmiges Gefühl (bei Gericht und auf hoher See ...) und wenn man es sich eben nicht leisten kann ein Loch in der Geldbörse. Und kein Richter stellt sich hinterher hin und gibt dem BRM recht, nur weil der Chef im Vorfeld eigentlich einen anderen Weg hätte einschlagen müssen. Stellt sich beim Rechtsstreit heraus der Chef hatte recht mit seiner Ablehnung, bleibt das BRM auf den Kosten sitzen. Alternativ klagt der BR sein Recht eben vorher durch. Und bevor du weiter auf den Prof. Däubler rumreitest. Ich habs durch, zu meinem Glück war mein Seminaranbieter aber die Gewerkschaft und ist in die Bresche gesprungen, da auch diese deine Meinung im Vorfeld geteilt hat.
15.10.2012 um 17:39 Uhr
@Kulum
...ich gebe Dir ja recht, dass in der Praxis da alles mögliche passieren kann. Allerdings sollten wir nicht aus diesem Grund von vorn herein auf unsere Rechte verzichten. Jedem BRM sollte klar sein, dass es verzwickte und mulmige Situationen geben kann, ganz besonders dann, wenn man konsequent für Arbeitnehmerrechte eintritt. Und sicher gibt es auch Situationen, wo es taktisch klüger ist, nicht zum Gericht zu laufen, obwohl Prof. Däubler und andere uns Recht geben würden. Auf Dauer wird man's jedoch schwer haben, wenn man jedem AG-Unsinn nachgibt. Und das oben beschriebene Ansinnen des AG gehört definitiv in diese Kategorie.
'tschuldigung an den Fragesteller, wenn's jetzt etwas zu grundsätzlich wurde
webun
15.10.2012 um 18:10 Uhr
Ich hab kein problem dsd auvh zuklagen das ist bei uns bei jedem Seminar ein problem mit dem AG
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