Erstellt am 29.05.2013 um 07:11 Uhr von Lotte
Guten Morgen Heidelberg,
Variation IV: Es gibt eine Regelung zur Reisezeit und diese kommt hier zur Anwendung.
Letztendlich muss so etwas verhandelt werden. So lange es nicht verhandelt ist, kannst Du dem AG anbieten, vorher oder nachher noch eine Stunde zu arbeiten. Wenn er das dann ablehnt, kannst Du Dir für den Seminartag einen ganzen Arbeitstag berechnen. Die Reisezeiten sind dann erstmal zweitrangig.
Erstellt am 29.05.2013 um 07:41 Uhr von Hoppel
@ Heidelberg
Als BRM wirst Du doch Zugriff auf einen Kommentar zum BetrVG haben.
Fitting: § 37, RN 42: Bei erforderlichen BR-Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ... zählen auch die während der Arbeitszeit des AN aufgewendeten Wege- und Reisezeiten zur erforderlichen Arbeitsversäumnis i.S. von Abs.2 (BAG 11.7.78 und 10.2.88 ...)
Höchstrichterlich gefestigte Rechtsprechung zu Pausenzeiten: Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung umfasst neben den reinen Schulungszeiten auch die während des Schulungstags anfallenden Pausen.
Siehe z.B. BAG, 16.02.2005, 7 AZR 330/04
Nachtrag: Es spielt überhaupt keine Rolle, das die Wegezeit zum Seminar der Wegezeit zum Betrieb entspricht.
@ Lotte
Deine Variante IV ist entbehrlich, da es um Reisezeiten WÄHREND der Arbeitszeit geht und die Anreise zum Seminar mit einer Arbeitsfreistellung gleichzusetzen ist.
Erstellt am 29.05.2013 um 10:08 Uhr von rolfo
Was soll das, du bekommst für einen Seminartag genau die gleiche Arbeitszeit vergütet wie wenn du gearbeitet hättest, also den vollen Tag, nicht mehr und nicht weniger.
Liegen die Anreisezeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit ist das betriebsratsbedingt und geht den AG nichts an, sprich, du bekommst die Zeiten nicht extra bezahlt.
Erstellt am 29.05.2013 um 11:58 Uhr von Lotte
Hallo Hoppel,
geht es um BR Seminare? Ich habe die Frage eher allgemein verstanden? Ich weiß auch nichts über die Arbeitszeiten von Heidelberg?
LG Lotte
Erstellt am 29.05.2013 um 13:04 Uhr von mitleserinnenn
Rolfo hat auf den entscheidenden Unterschied hingewiesen, der auch für § 37,3 entscheidend ist. Nämlich BETRIEBSBEDINGT und BETRIEBSRATSBEDINGT!!!
Seminarbesuche als BR sind IMMER Betriebsratsbedingt.
Erstellt am 29.05.2013 um 13:25 Uhr von Snooker
Variation V
Ich als Seminarteilnehmer teile dem AG gar nichts mit von welcher bis welcher Uhrzeit an den Tagen x und y die Schulungen stattfanden. Ich gehe zum Seminaranbieter und bitte diesen mir ein Formular oder Zertifikat auszusztellen, das ich von Tag x-Tag Y an der Seminarschulung teilgenommen habe. Damit ist dann erstmal der kommplette Arbeitstag abgedeckelt; sowohl für Vollschichtler wie auch für Teilzeitbeschäftigte, inklusive, evtl entgangener Schichtzuschläge.
Was die Fahrtkosten zum betrifft, so halte ich es für mehr als Grenzwertig, wenn sie die exakte Zeitliche Entfernung beträgt, als wie zum Betrieb. Genau so wäre es bei Fahrtzeiten.
Geht es hier im vorliegendem Fall aber um sich gegenüber dem AG mal durch zu setzen, würde ich es demnächst so handhaben, das ich erst zum Betrieb mit meinem privatem PKW fahre und erst von dort aus den Weg zum Seminar antreten würde. In dem Fall müsste der AG nämlich nicht nur die aufgewendete Fahrtzeit als Arbeitszeit anrechen, sondern auch die dfür anfallenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Mietwagen. Näheres köönte man dann bestimmt der Reisekostenrichtlinie des Betriebes entnehmen.
Erstellt am 29.05.2013 um 17:24 Uhr von Hoppel
@ mitleserinnenn
Warum schreibst Du in Bezug auf BR-Arbeit inner-/außerhalb der Arbeitszeit einen solch zusammenhanglosen Unsinn > "Seminarbesuche als BR sind IMMER Betriebsratsbedingt"
@ Lotte
Ja, es geht um ein BR-Seminar. Siehe Beitrag > http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=46516&keyword=Heidelberg&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show