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Behandlung von Urlaubwochen §3 Arbeitszeitgesetz

M
Meph1977
Dez 2025 bearbeitet

Hallo,

mir bereitet gerade etwas kopfzerbrechen wie ganze Urlaubswochen bei einer 5 Tage wochen in Bezug auf § 3 Arbeitszeitgesetz richtig anzurechnen sind. Zunächst mal ist klar das von einer 48 Stunden auszugehen ist weil sich die Angabe durchschnittlich 8 Stunden/Tag in 24 Wochen auf Werktage bezieht.

Bei ner 6 Tage Woche ist anrechnen ganzer Urlaubswochen kein Problem, die werden zwar als Wochen mitgezählt aber die Werktage darin in denen der MA Urlaub hat aber nicht. Bei einer 5 Tagewoche krieg ich aber Kopfweh dabei weil der Samstag ist zwar frei aber kein Urlaubstag. Dem Wortlaut nach müsste ich den Samstag Mitzählen aber der gesetzliche Urlaub der Person wurde ja wegen der 5 Tage Woche um 4 Tage reduziert er von der seite ist es wiederum unsinnig den mitzuzählen.

Wie würdet ihr das sehen? Gruß

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Community-Antworten (8)

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celestro

15.12.2025 um 17:52 Uhr

Vielleicht solltest Du einfach mal das Problem beschreiben. Ich für meinen Teil werde aus Deinem Text jedenfalls kein bißchen schlau.

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Meph1977

15.12.2025 um 19:01 Uhr

Ein guter Anfang wäre es mal den § 3 Arbeitszeitgesetz zu lesen. Es bedarf dann keiner phantasie das es um die Berechnung geht ob dieses Gesetz eingehalten wurde.

C
celestro

15.12.2025 um 23:09 Uhr

ICH verstehe Dein Problem nicht. Wenn Dein Umgang damit ist, mich anzupöbeln ... tja, dann hast Du Pech gehabt.

P.S. Das Gesetz ist völlig klar ... keine Ahnung wo Du da irgendein Problem siehst ... ob die Person 5 oder 6 Tage in der Woche arbeitet, ist komplett irrelevant.

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XYZ68

16.12.2025 um 09:36 Uhr

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5 Tage Woche 20 Tage im Jahr, bei einer 6 Tage Woche entsprechend 24 Tage im Jahr. Urlaub muss ich immer nur für die Tage / Schichten nehmen, an denen ich gearbeitet hätte. Habe ich frei, benötige ich auch keinen Urlaub. Ganz ehrlich, Meph1977, ich verstehe dein Problem auch nicht.

M
Meph1977

16.12.2025 um 10:11 Uhr

es geht nicht um die Urlaubstage hergott es geht um § 3 Arbeitszeitgesetz. Wie man davon jetzt drauf kommt es ginge drum wie der Urlaub richtig berechnet wir ist mir wiederum schleierhaft.

Die Arbeitszeit darf 8 stunden pro Tag im 24 Wochen durchschnitt nicht überschreiten wobei von einer 6 Tage woche auszugehen ist egal ob jemand 5 oder 6 Tage die Woche arbeitet. Heißt bei einer 5 Tage Woche müsste er mehr als 9,6 Stunden am Tag arbeiten im Durchschnitt um dagegen zu verstoßen. Die Urlaubstage zählen nicht als Werktage mit bei der Rechnung weil Urlaubstage nicht als Ausgleichstage für Mehrarbeit herrangezogen werden dürfen. Der der 6 Tage die woche Arbeitet hat dafür 4 Tage Urlaub im Jahr mehr und hat für den Samstag den er normalerweise arbeitet Urlaub eingereicht. Der der 5 Tage die woche arbeitet kann für den Samstag keinen Urlaub einreichen da ist eh frei. Die Frage ist ob der Samstag in einer Urlaubswoche bei einer 5 Tagewoche als Werktag mitzählt oder nicht.

wenn ihr mein Problem nicht versteht. Hier eine Beispielrechnung davon ausgehend es liegen keine Feiertage in der zeit. Bei 6 und 5 Tage Woche ohne Urlaub ist die gesamte Arbeitszeit von 24 Wochen durch 144 zu Teilen

Bei 6 Tage Woche mit einer Woche Urlaub ist die gesamte Arbeitszeit von 24 Wochen durch 138 zu Teilen

Bei 5 Tage Woche mit einer Woche Urlaub wenn der Samstag als werktag in der Urlaubswoche mitzuzählen ist, ist die gesamte Arbeitszeit von 24 Wochen durch 139 zu Teilen

Bei 5 Tage Woche mit einer Woche Urlaub wenn der Samstag nicht als Werktag in der Urlaubswoche mitzuzählen ist, ist die gesamte Arbeitszeit von 24 Wochen durch 138 zu Teilen.

für die Anrechnung des Samstag in der Urlaubswoche als Werktag spricht das das Gesetz von Werktagen spricht und der MA an dem Tag keinen Urlaub hat dagegen spricht das er halt 4 Tage Urlaub im Jahr weniger hat. Wir haben halt akkut einen MA wo genau der eine Tag das Zünglein an der Waage ist.

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rtjum

16.12.2025 um 10:31 Uhr

Da kommen alle sicherlich drauf, weil Du in deinem Anfangspost viel von Urlaub redest und jetzt ja auch schon wieder damit kommst.

Die ARbeitszeit darf 48h/Woche im Schnitt von 24 Wochen nicht überschreiten. Und das ist ziemlich klar. Werktage sind MO-SA, und ja bei einer 5-Tagewoche kann man, gesetzeskonform, jeden Tag 9,6h arbeiten. Das hat mit dem Urlaub aber überhaupt nichts zu tun.

M
Meph1977

16.12.2025 um 10:42 Uhr

Ich hab den post davor noch etwas überarbeitet während du geantwortet hast.

A
aIraune

19.12.2025 um 08:05 Uhr

Der Typ der nix blickt fragt wieder ... Popcorntüte ist schon auf, dass wird amüsant!

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