Arbeitsbefreiung Ärztliche Behandlung Arbeitszeit
Hallo liebe BR Kollegen,
Bei uns im Gremium geht derzeit eine hitzige Diskussion um. Wir haben bei uns im Tarifvertrag, einen Paragraphen Arbeitsbefreiung mit Fortzahlung des Entgeltes. Unter diesem Paragraphen befindet sich ein Punkt "Ärztliche Behandlung von Mitarbeitern, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss."
Nun hatte eine Mitarbeiterin so einen Fall. Sie hatte übergangweise einen Zahnschutz (provisorisch bis zum eigentlichen einsetzen einer Krone), dieser hat allerdings nicht gehalten und unter starken Schmerzen hatte sie dann spontan einen Termin in der Praxis bekommen. Nun hätte sie eigentlich zu dieser Zeit arbeiten sollen, hat also auf Arbeit angerufen und einer Kollegin die an das Diensttelefon ging bescheid gesagt.
Die Ärztin hat ihr auch eine Bescheinigung gegeben, das dieser Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich war und die genaue Zeit der Behandlung wurde vermerkt.
Nun weigert sich der Vorstand dies anzunehmen, da sie der Meinung sind es hätte vorher ein Antrag gestellt werden sollen (dafür gibt es kein Fomular) und das das kein richtiger Grund wäre und sie sich einen anderen Termin hätte geben lassen können etc.
Auch der BR ist dahingehend gespalten, da viele der Meinung sind wenn man den anderen Kollegen mitteilt, das es die Möglichkeit gibt, das dieser Absatz ausgenutzt wird.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn es so im Tarifvertrag steht, kann sich der Vorstand doch nicht weigern? Oder?
Community-Antworten (6)
10.12.2024 um 14:58 Uhr
Klar kann der sich weigern. Dan muss der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch eben geltend machen.
10.12.2024 um 15:09 Uhr
Ganz blöde Frage, meinst du damit über Klage?
10.12.2024 um 15:18 Uhr
Schön wenn sich AG nicht an den Tarifvertrag halten. Gewerkschaft anrufen.
Falls der §616 BGB nicht im Tarifvertrag abgedungen ist, den AG auf den 616er ansprechen.
10.12.2024 um 16:39 Uhr
kehler man muss doch nur auf den TV verweisen!
titapropper hat natürlich Recht man muss dies individuell geltend machen da kann der BR nichts machen höchstens mal den Vorstand seine Meinung sagen.
10.12.2024 um 16:49 Uhr
"da viele der Meinung sind wenn man den anderen Kollegen mitteilt, das es die Möglichkeit gibt, das dieser Absatz ausgenutzt wird."
wie sollte der Absatz "ausgenutzt" werden, wenn die Praxis bescheinigen muss "ging nicht anders"?
10.12.2024 um 19:41 Uhr
Zahn (Zähne) wurde/n in einer ersten Behandlung abgeschliffen. Heißt sind offen und Nerven liegen evtl. blank. Gesetztes Provisorium hält nicht. Wer das einmal hatte der weiß das jeder Luftzug beim Atmen Schmerzen verursacht. Essen ist praktisch Null. Wenn das kein Notfall ist verstehe ich die Welt nicht mehr.
Ein Facharzt (bei dem es in der Regel gefühlte Ewigkeiten dauern kann einen adäquaten Termin zu bekommen) bescheinigt den Kurzfristigen Termin und das diese so Notwendig war. Und der AG ist tatsächlich der Meinung der MA hätte ja mit Schmerzen erst noch arbeiten kommen können bis ein für ihn passender Termin gelegt wird (ist für mich schon fast der Versuch einen versuchten Körperverletzung)
"Wir haben bei uns im Tarifvertrag, einen Paragraphen Arbeitsbefreiung mit Fortzahlung des Entgeltes. Unter diesem Paragraphen befindet sich ein Punkt "Ärztliche Behandlung von Mitarbeitern, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss."
Es besteht also ein TV der dies abdeckt. "Auch der BR ist dahingehend gespalten, da viele der Meinung sind wenn man den anderen Kollegen mitteilt, das es die Möglichkeit gibt, das dieser Absatz ausgenutzt wird."
Sorry für meine Offenheit, aber hier im Bezug zum vorliegendem Fall, sollte man vor Ort jedem Zweifler im BR die Zähne einzelnen ziehen mit einer Zange.
Ich kopiere mal " Ein abgeschlossener Tarifvertrag hat eine bindende Wirkung von gleicher Qualität wie ein Gesetz. Betriebsräte achten darauf, dass sie eingehalten werden."
Jetzt noch Fragen????
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