Habe eine dringende Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz!
Wir sind eine Krankenhaus gGmbH seit 1999 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten also nicht tarifgebunden bzw. BAT '98 in der Nachwirkung.
Nun müssen wir ja auch das Arbeitszeitgesetz irgendwie umsetzen. Unsere Geschäftsleitung hat nun dem BR eine Betriebsvereinbarung vorgelegt, welche die Übernahme tariflicher Vorschriften des neuen TvöD beinhaltet. Im ARBZG steht im §7 so etwas drin. Der BR tut sich aber mit der Formulierung ...in einem Geltungsbereich eines Tarifvertrages kann...in einem nicht tarifgebundenem Unternehmen ...mittels BV...usw.
Wer kann uns hier weiterhelfen?