W.A.F. LogoSeminare

Ist regelmäßig länger als 12 Stunden möglich?

M
Marc123
Dez 2025 bearbeitet

Guten Tag,

ich bin Betriebsratsvorsitzender in einer kleinen Jugendhilfeeinrichtung. Wir haben eine 24/7 Betreuung und damit natürlich auch Nachtdienste.

Der Nachtdienst beginnt in der Woche um 19:30 Uhr und endet am Folgetag um 8:00 Uhr. Also 12,5 Stunden.

Freitags und Samstags beginnt der Nachtdienst um 20:00 Uhr und endet am Folgetag um 10:00 Uhr. Also 14 Stunden.

Die Bereitschaftszeit ist in beiden Diensten von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

Bereitschaftszeiten sind auch Arbeitszeit, so dass bei jedem Nachtdienst mehr als 12 Stunden gearbeitet wird. Ist dies regelmäßig möglich?

Ich weiß, dass es Ausnahmen geben kann. Aber ich bin mir nicht sicher, ob man es regelmäßig so planen kann.

Hinzu kommt noch, dass wir auch Teamsitzungen haben die von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr dauern. Dann wird es für die Nachtdienste noch länger.

Ich freu mich auf eure Antworten.

Grüße

Marc

25305

Community-Antworten (5)

A
alraune

12.12.2025 um 17:05 Uhr

Der EuGH entschied in einem aktuellen Urteil, ob auch „passive“ Bereitschaftszeit Arbeitszeit sein kann. Danach zählen Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 8 Minuten auf der Arbeit zu sein hat (EuGH, 21.02.2018, C-518/15). Die Rufbereitschaft ist keine Arbeit im eigentlichen Sinne. Jedoch ist sie auch keine Freizeit, da sich der Arbeitnehmer in Rufbereitschaft oft nur Zuhause oder in der Nähe des Einsatzortes aufhalten kann. Kanzlei Hasselbach: Praxistipp zum Nachtbereitschaftsdienst: Auch hier können die täglich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Auf bis zu zehn Stunden darf jedoch nur verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschreitet. Der Ausgleichszeitraum ist also kürzer als bei einem Dienst während des Tages. Bei einer Überschreitung von zehn Stunden gilt die oben genannten Ausnahme auch für die Nachtbereitschaft. Ebenso kann ein betroffener Arbeitnehmer selbst einwilligen, dass die Arbeitszeit ohne Freizeitausgleich verlängert wird.

M
Marc123

12.12.2025 um 17:13 Uhr

Hallo alraune,

danke für deine Antwort. Dass bei uns die Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist, dass ist mir klar. Mir ging es eher um die Überschreitung von 12 Stunden und wie es aussieht, wenn ich um 8:00 Uhr Feierabend habe und um 9:00 Uhr die Teamsitzung beginnt.

Ich habe nun herausgefunden, dass es durchaus möglich ist auch 24 Stunden Dienste zu machen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/1014692/eb835b736ad56d609f36f2810b8f8672/WD-6-039-24-pdf.pdf

Darin steht: "Für die Abweichung von dem werktäglichen Zehn-Stunden-Tag legt das ArbZG keine Obergrenze fest. Daher kann die Arbeitszeit bis zu 24 Stunden betragen. Dem steht auch nicht die einzuhaltende Ruhezeit nach § 5 ArbZG entgegen, da diese erst am Ende der werktäglichen Arbeitszeit, also gegebenenfalls nach 24 Stunden genommen werden muss."

Was bei uns vielleicht noch kritisch ist, ist, dass die Teamsitzung nicht ein eigenständiger "Dienst" im Dienstplan ist. Die Teamsitzung steht also nicht bei den einzelnen Mitarbeitern aufgeführt, sondern an der Seite als Information. Somit sollte die Teamsitzung für die Person, die morgens um 8:00 Uhr aus dem Nachtdienst kommt, nicht verpflichtend sein, da der Nachtdienst ja offiziell um um 8:00 Uhr endet und dann die 11 Stunden Ruhezeit beginnen.

A
alraune

13.12.2025 um 15:46 Uhr

Hallo Marc123 nur weil etwas möglich ist, muss man es ja nicht machen. Wenn ein Dienst zu Ende ist, dann ist er zu Ende. Eine Information wann eine Teamsitzung stattfindet ist kein Dienst im Dienstplan, also auch nicht verpflichtend. Bei Teamsitzungen sollte es Protokolle geben, die kann man dann ja lesen und ist so auf dem Laufenden. Wir hatten das Problem mit verpflichtenden Teamsitzungen auch. Jeder der nicht krank oder im Urlaub ist. sollte daran teilnehmen müssen. Damit sich jeder gezwungen fühlt, wurde im DP ein T eingetragen mit einer Anfangszeit. Der BR hat jedem DP mit diesem Eintrag widersprochen, da eine Schicht ein Anfang und ein Ende haben muss und laut TVöD sogenannte Bonsaischichten unter 3 Stunden nicht gestattet sind.

A
alraune

14.12.2025 um 18:44 Uhr

Hallo Gewerkschaft_6, die Mitarbeiter sind froh , dass der BR Bonsaischichten widerspricht, da doch so einige eine Fahrzeit von einfach 45 Minuten haben. Eineinhalb Stunden Fahrzeit für eine Teamsitzung die vielleicht mal 1 Stunde dauert und das auch noch an einem freiem Tag , fanden alle die es betraf als sehr belastend. Schade das der BR in deinem Betrieb schlecht ist, da du offensichtlich so gut Bescheid weißt ist kommendes Jahr , dein Jahr, das du dich dann sicherlich für den BR aufstellen läßt um dann die Welt an deiner eloquenten Ausdrucksweise und deinen Perlen Weisheit , teilhaben zu lassen.

C
celestro

15.12.2025 um 01:48 Uhr

@alraune

Der Typ ist ein dummer Troll und hat ganz generell etwas gegen BRs. Der wird sich ganz sicher nicht für die BR-Wahl aufstellen.

Ihre Antwort