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KoK mit freiem Tag dazwischen

B
Benjamin86
Dez 2025 bearbeitet

Gutemn Tag, ich habe folgenden Fall mit einem Kollegen und dazu natürlich die Frage, ob dieses möglich ist.

Gehen wir davon aus, das ich 3 Tage Krank ohne Krankmeldung sein darf. Gehen wir weiter davon aus, das ich generell Mittwochs einen freien Tag habe. Dürfte ich als nun die 3 KoK Tage so legen das der freie Tag dazwischn liegt?

Bsp. Montag: Arbeit Dienstag: KoK Mittwoch: Frei Donnerstag: KoK Freirtag: Arbeit

Gruß

28109

Community-Antworten (9)

R
rtjum

08.12.2025 um 09:41 Uhr

Grundsätzlich wäre das wohl so korrekt. Aber die Frage mit "dürfte" hört sich etwas komisch an, wann man krank wird kann man sich eher selten aussuchen. Solltest Du irgendeinen Termin bei einem Arzt haben, der die 3 Tage krank mit sich bringt, dann solltest Du

  1. deinen AG vorab darüber unterrichten
  2. eine AU-Meldung für die 3 Tage haben!
K
Kehler

08.12.2025 um 11:28 Uhr

Ein sehr auffälliges Krankheitsmuster. Es könnte eine Kontrollmaßnahme des Arbeitgebers rechtfertigen. Es könnte der Verdacht entstehen, dass diese Krankmeldungen nicht authentisch sind, was langfristig das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beeinträchtigen könnte.

X
XYZ68

08.12.2025 um 12:05 Uhr

Das kommt auch daraf an, auf Grund welcher Regelung KoK gewährt wird. Bei uns wäre es so nicht möglich, da der Tarifvertrag verlangt, das vor und nach der "kurzfristigen Erkrankung" gearbeitet werden muss.

VB
Vic Brom

09.12.2025 um 08:35 Uhr

Nein - "legen" darfst Du das nicht, denn Krankheit ist nicht planbar, sonst ist es keine Krankheit.

Wenn Du am Di einen Arzttermin hast, der eine 3-tägige AU zur Folge hat und Du "planst" das dann so, dass ein freier Tag in diese 3 Tage fällt, ist das natürlich AG-freundlich. Der Arzt wird Dir aber dann sicher auch eine AU ausstellen.

Wenn Du jedoch an Deinem freien Tag krank wirst, kommt es darauf an, ob Du da Urlaub hast oder nur nicht auf dem Dienstplan stehst. Bei letzterem hast Du Pech und bei ersterem kannst Du Dir den Urlaubstag wiederholen. Ggf. möchte der AG dann aber eine Krankschreibung sehen.

Manche klammern das Wochenende oder die freien Tage bei der Zählung von KoK-Tagen aus, was nicht ganz korrekt ist, denn wer Freitag und Montag krank ist, bietet Grund zur Annahme, dass er auch Samstag und Sonntag krank war und deshalb am Montag bereits der 4. Krankheitstag vorliegt, weshalb hier eine AU notwendig ist.

@Kehler: Was an diesem Muster auffällig sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, solange da keine Regelmäßigkeit vorliegt.

@xyz68 Wie funktioniert das, wenn der AN am Montag krank wird - muss der dann vorausschauend am Sonntag arbeiten? Welcher Tarifvertrag ist das - würde mich mal interessieren, wie das die Urheber gemeint haben.

T
takkus

09.12.2025 um 09:31 Uhr

"Dürfte ich als nun die 3 KoK Tage so legen das der freie Tag dazwischn liegt?"-> wenn ich das so lese, läuft mir doch glatt der Kitt aus der Zwiebel!!

L
Locke69

09.12.2025 um 12:16 Uhr

Dein Beispiel ist nur in einen fehlerhaft, der Mittwoch ist auch KoK. Ansonsten ist alles gut, da du ja am 4 Tag wieder arbeitest. Aber KoK zu verlängern nur weil ein freier Tag dazwischen liegt, geht natürlich nicht.

C
celestro

09.12.2025 um 12:25 Uhr

"wenn ich das so lese, läuft mir doch glatt der Kitt aus der Zwiebel!!"

Warum? Es steht dort ja nicht "ich bin krank ... habe frei und bin dann wieder krank.

"Aber KoK zu verlängern nur weil ein freier Tag dazwischen liegt, geht natürlich nicht."

Davon ist allerdings auch überhaupt keine Rede.

H
hamsterpups

09.12.2025 um 15:17 Uhr

Korrekt müsste es wahrscheinlich heißen: Montag: Arbeit Dienstag: KoK Mittwoch: KoK (Krank auf Frei) Donnerstag: KoK Freitag: Arbeit

Und grundsätzlich geht das natürlich. Was nicht geht, ist KoK durch einen freien Tag zwischendrin zu "verlängern" bis einschließlich Freitag.

X
XYZ68

09.12.2025 um 15:58 Uhr

@Vic Brom Tarifvertrag IGM Thüringen. Wenn du am Montag krank wirst, benötigst du eine AU-Bescheinigung. Hintergrund: Ein Kompromiss, wenn es nach den Arbeitgebern ginge müsste die AU immer am ersten Tag erbracht werden. Jedenfalls muss man vor und nach KoK (bei uns heißt das KoA) gearbeitet haben, ansonsten benötigt man eine AU für die Tage. Die Variante mit in der Mitte ein Tag frei geht nicht, es darf im direktem Zusammenhang auch kein Urlaub oder ein arbeitsfreier Tag sein. Es sollte wohl vermieden werden, das Mitarbeiter ihr frei oder ihr Wochenende durch eine Kurzerkrankung verlängern (Montags kein blau machen 😉). Wir leben mit dem was wir haben. In den Arbeitsverträgen steht noch AU ab ersten Tag. Also wenigstens eine kleine Verbesserung.

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