Hallo an alle,

Bei uns in der Firma arbeitet ein Teil der Belegschaft Schicht (Früh, Mittag und Nacht) und der andere Teil im Tagdienst (also eigentlich nur Montag bis Freitag und keine Nachtschicht). Die Schichtler haben einen festgelegten Schichtplan für das ganze Jahr. Man muss dazu sagen, dass alle Kollegen den gleichen AV haben, sprich Schichtdienst, Mehrarbeit, wenn erforderlich etc.

Nun steht die Urlaubsplanung für 2023 an. Schichtler legen ihren Urlaub natürlich nicht auf die freien Tage. Unser Chef ist aber der Überzeugung, dass der Urlaub durchgehend geschrieben werden muss. Wenn du also zwei Schichtblöcke hast mit einem freien Tag dazwischen und du willst Urlaub, musst du ihn durchgehend schreiben. Das BUrlG sagt, dass EIN "Urlaubsblock" aus 12 zusammenhängenden Tagen (laut unserem TV 14) bestehen muss.

Die Kollegen aus dem Tagdienst müssten, damit sie Samstag und Sonntag frei haben, ihren Urlaub von Montag bis Sonntag schreiben. Anders als die Schichtler haben sie nur einen Monatsplan, der fest ist.

Da nun aber beide Seiten den gleichen Arbeitsvertrag haben, wäre dies ja eine Ungleichbehandlung.

Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Vielleicht gibt es ja auch konkrete Rechtsquellen, die das entweder belegen oder auch nicht.