Urlaubsantrag
Hallo in die Runde. In unserer BV ist festgelegt , das 60% des Jahresurlaubes für das kommende Jahr bis zum 30.11. 25 einzugeben ist. 40 % sind dann bis Ende 05/26 zu beantragen. Welche Möglichkeiten hat der AG ,wenn Kollegen ihren Urlaub einfach nicht rechtzeitig eintragen ?? Festlegen ?
Community-Antworten (7)
02.12.2025 um 16:14 Uhr
1.) Die Kollegen "dran erinnern".
2.) würde ich erwarten, das man einen solchen Fall in der BV regelt
3.) am Ende wäre aber auch "korrekt" mEn, das der AG das festlegt ... der AN wird das dann nie wieder "vergessen"
02.12.2025 um 16:47 Uhr
Ist die BV jedem Bekannt trifft dem AN die Schuld und der AG kann festlegen.
03.12.2025 um 08:56 Uhr
Idealerweise ist natürlich in der BV beschrieben, was passiert, wenn jemand sich eben nicht an diese Vorgaben hält. Ist das nicht beschrieben, sehe ich es wie meine Vorredner - der AG kann den restlichen Urlaub dann selbst festlegen.
03.12.2025 um 13:57 Uhr
Selber festlegen kann der AG den Urlaub für AN nicht, aber die AN, die nicht rechtzeitig beantragen, müssen dann sehen, was übrigbleibt. Wenn sie keinen Urlaub beantragen, verfällt er halt irgendwann
03.12.2025 um 14:07 Uhr
Nach § 7 BUrlG legt der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs fest, muss dabei aber die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Belange oder vorrangigen sozialen Gründe anderer entgegenstehen. Äußert ein Arbeitnehmer gar keine Wünsche, kann der Arbeitgeber den Urlaub grundsätzlich einseitig festsetzen, wobei eine gewisse Vorlaufzeit und Rücksichtnahme erforderlich ist.
03.12.2025 um 18:50 Uhr
@Kehler
das alles steht in §7 BUrlG? ;-)))
03.12.2025 um 19:04 Uhr
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