Erstellt am 29.11.2005 um 18:50 Uhr von Fayence
Hallo Michaela,
eine allgemeingültige gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Ist der Genehmigungsprozess in einem Betrieb nicht geregelt, kann sich AN nur damit behelfen, dass er seinen Urlaub RECHTZEITIG einreicht und den AG unter Fristensetzung (z.B. 14 Tage)um Genehmigung bittet.
Ein Rechtsanspruch lässt sich nach meinem Wissen dadurch trotzdem nicht ableiten. Also Vorsicht!
Erstellt am 30.11.2005 um 07:44 Uhr von merlin
Ich würde eher sagen, daß der AN, wenn der AG nicht z.B. wegen dringender betrieblicher Gründe ablehnt, den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt auch nehmen kann. Dazu sollte er aber, wie Fayence sagt, den Urlaubsantrag rechtzeitig stellen
Erstellt am 30.11.2005 um 23:41 Uhr von Ramses II
merlin,
willst Du damit etwa andeuten dass der AN beruhigt in Urlaub gehen kann wenn er nur rechtzeitig genug den Urlaubsantrag gestellt hat, unabhängig davon ob der AG diesen genehmigt hat?