Erstellt am 17.02.2019 um 22:57 Uhr von celestro
Nein, gibt es soweit ich weiß nicht.
Erstellt am 18.02.2019 um 07:15 Uhr von Erbsenzähler
Es gibt nur eine Rechtsprechung meines wissen für Urlaubslisten. Die sagt aus, dass der Urlaub vier Wochen nach Eintrag als genehmigt gilt, wenn der AG nicht widerspricht.
Urteil habe ich im Moment nicht zur Hand.
Erstellt am 18.02.2019 um 10:30 Uhr von Bloody Beginner
Das müsst/könnt ihr selbst in ner BV regeln.
Bei uns gilt dass der Vorgesetzte innerhalb einer Woche den Urlaubsantrag zu bearbeiten hat. Das bedeutet aber nicht dass der Urlaub dann automatisch genehmigt ist, aber man bekommt innerhalb dieser Frist Bescheid ob der Urlaub klar geht oder nicht.
Erstellt am 18.02.2019 um 14:45 Uhr von BRSB
Man kann die Genehmigung des Arbeitgebers über den Weg einer einstweiligen Verfügung ersetzen lassen. Vielleicht reicht es aber, wenn Sie Ihren Vorgesetzten darauf hinweisen, dass Sie diese „Notlösung“ gerne vermeiden möchten. Dann wird er sich vielleicht dazu bewegen lassen, sich endlich zu entscheiden.
Erstellt am 18.02.2019 um 18:11 Uhr von jimbob2019
Boa, ganz einfach, die rechtslage sieht vor, dass die Urlaubswünsche des Mitarbeiter zu gewähren sind, es sei denn es stehen wichtige und nachweisliche Grunde des Ag im weg.
Außerdem sollte im Auswahlverfahren, wer in den Urlaub gehen darf, soziale Gewichtsgründe berücksichtigt werden. Die da wären, Behinderung, Schulpflichtige Kinder, Verheiratet.
Erstellt am 18.02.2019 um 18:22 Uhr von nicoline
jimbob2019
Was kann jemand, der solche eine Frage stellt:
*nach welcher Zeit der Urlaubsantrag als genehmigt gilt?*
mit deiner Antwort anfangen.......... Kopf schüttel
Erstellt am 18.02.2019 um 19:29 Uhr von jimbob2019
Hat der AN dem AG denn schon mal gefragt wann er die Genemigung bekommt. Und wenn er es nicht genemigt, nach den Gründen Fragen. Ansonsten muss er im Eilverfahren die Genemigung einklagen, weil er will ja schließlich auch den Urlaub buchen. Alles das kann der BR in einer BV festlegen