Urlaubsschein Rückgabe
Hallo,
wir haben in unserem Betrieb keine BV zur Sache Urlaub. Ansonsten sin auch keine Urlaubsgrundsätze vereinbart.
Urlaub wird relativ händsärmlich vergeben, mal schriftlich genhmigt per Urlaubsantrag mall wird das ganze mündlcih abgearbeitet. Eine Kollegin geht gerade auf die Barrikaden und beschwert sich weil sie am 16.02. urlaub für den 21.02. schrichtlich per Urlaubsantrag beantragt hat und diesen abgelhnt bekommen hat, weil zukurzfritsig und viel zu tun war. Sie besteht darauf, dass der Arbeitgeber ihr den Urlaubsantrag zurückgibt, und hat sich offiziell darüber beschwert, dass er dies bisher nicht getan hat.
Hat die Kollegin ein Recht darauf, dass ihr ein Urlaubsschein zurückgegeben wird? Gibt es gesetzliche Formforschiften oder sonstige gesetzliche Regelungen die in diesem Fall passen? Einigungsstelle ist ja keine Option, da das Datum zurückliegt.
Danke vorab.
Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (6)
21.03.2017 um 16:27 Uhr
Nein, es gibt keine Formvorschriften für Urlaubsanträge und den Umgang mit ihnen.
Hat die Kollegein denn den Urlaubsantrag auf privatem Papier erstellt? Und war dies für den Arbeitgeber erkennbar?
21.03.2017 um 16:30 Uhr
.... aber da Ihr ja in der Mitbestimmung seid, könnt Ihr in einer BV die Prozedur regeln. Natürlich auch nur für die Zukunft.
Was stellt sich denn die Kollegin vor, was nachträglich geregelt werden könnte? Was will sie mit dem alten Papier?
21.03.2017 um 16:38 Uhr
Ein Betriebsrat der weiß, dass es im Betrieb Schwierigkeiten gibt bei der Urlaubsplanung/Einreichung und nicht in der Lage ist eine vernünftige Regelung abzuschließen sollte geschlossen zurück treten. Harte Worte aber meine Meinung zu diesem Thema! Was die Kollegin braucht ist nicht den Urlaubsschein zurück sondern einen fähigen Betriebsrat.
P.S. da ,,Paule Breitner" schon länger hier im Forum ist geh ich nicht davon aus, dass es sich hier um einen neu gewählten Betriebsrat handelt.
21.03.2017 um 16:48 Uhr
Moreno du hast recht, und wie du weisst besteht so ein Gremium aus mehreren Kollegen sie manchmal schweirig unter einem Hut zu bringen sind. Soll aber kein Entschuldigung sein.
Das hilft uns aber nicht weiter.
Wenn ich das richtig verstehe hat die Kollegin keinen Anspruch auf Rückgabe ihres Urlaubsantrages?
21.03.2017 um 17:01 Uhr
Ich sehe erstmal keinen Anspruch. Welches Ziel verfolgt die Kollegin denn mit ihrem Begehr?
21.03.2017 um 17:01 Uhr
Was will sie denn mit diesem Schein? Der AG hat den Urlaub abgelehnt weil zu kurzfristig und es betriebsbedingt nicht passt. Da es ja in der Vergangenheit liegt macht es auch keinen Sinn sich beim Betriebsrat zu beschweren. Ihr solltet dies als Anlass nehmen endlich eine vernünftige BV zum Thema Urlaub ins Leben zu rufen.
Sie könnte ja die Herausgabe des Urlaubschein einklagen...vor Gericht und auf hoher See ;-) aber wie gesagt ich seh keinen Sinn was sie mit diesem Papier will!
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