Erhöhung der Arbeitszeit
Guten Morgen,
Frage
Kollegen erhalten vom Chef eine Erhöhung der Arbeitszeit. 7 Std . mehr die Woche.
BR muss hier nicht zustimmen.! Wenn es nicht über eine längere Zeit geht.
Aber wenn die Erhöhung für immer ist ? Dann ist der BR doch in der Mitbestimmung?
Community-Antworten (6)
28.11.2025 um 08:01 Uhr
Laut dem Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz erst wenn die Stundenänderung mehr als 10 Stunden wöchentlich beträgt.
5 TaBV 11/15
28.11.2025 um 08:29 Uhr
Der Betriebsrat ist aber in der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Das heißt keine Anhörung nach §99. Aber Mitbestimmung nach §87 (2)
28.11.2025 um 13:24 Uhr
@Meph das ist schon länger auch die Meinung des BAG
@xyz aber dabei ist zu beachten, was in einer Arbeitszeitz-BV bereits geregelt ist. gerade bei flexiblen Arbeitszeitmodellen bleibt dem BR hier häufig der Schnabel trocken
28.11.2025 um 13:39 Uhr
Die einzige Überlegung die man vielleicht anstellen könnte ob es zuvor schon eine Arbeitszeiterhöhung ohne Mitbestimmung des BR gab. Wenn die zuvor zusammen mit dieser mehr als 10 Stunden sind könnte es eventuell wieder eine Mitbestimmung geben. Das würde ich aber mit einem Anwalt klären wollen.
Edith sagt: Ich und meine Grammatik werden keine Freunde mehr.
01.12.2025 um 10:46 Uhr
Es kommt zunächst darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist und ob die zulässige tägliche Arbeitszeit durch diese Anordnung überschritten wird. Wenn im Arbeitsvertrag ein feste wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, halte ich es für fraglich, ob die Anordnug von Mehrarbeit überhaupt rechtens ist. Abgesehen davon, Zuschläge für Mehrarbeit fallen auch bei Teilzeitbeschäftigte uneingeschränkt an.
01.12.2025 um 12:57 Uhr
Anordnung Mehrarbeit? Es geht um befristete oder dauerhafte Stundenerhöhung. Das ist was anderes. Arbeitsverträge lassen Änderungen zu.... nennt sich Vertragsfreiheit
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