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Erhöhung der Arbeitszeit

S
Saft
Dez 2025 bearbeitet

Guten Morgen,

Frage

Kollegen erhalten vom Chef eine Erhöhung der Arbeitszeit. 7 Std . mehr die Woche.

BR muss hier nicht zustimmen.! Wenn es nicht über eine längere Zeit geht.

Aber wenn die Erhöhung für immer ist ? Dann ist der BR doch in der Mitbestimmung?

24206

Community-Antworten (6)

M
Meph1977

28.11.2025 um 08:01 Uhr

Laut dem Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz erst wenn die Stundenänderung mehr als 10 Stunden wöchentlich beträgt.

5 TaBV 11/15

X
XYZ68

28.11.2025 um 08:29 Uhr

Der Betriebsrat ist aber in der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Das heißt keine Anhörung nach §99. Aber Mitbestimmung nach §87 (2)

G
ganther

28.11.2025 um 13:24 Uhr

@Meph das ist schon länger auch die Meinung des BAG

@xyz aber dabei ist zu beachten, was in einer Arbeitszeitz-BV bereits geregelt ist. gerade bei flexiblen Arbeitszeitmodellen bleibt dem BR hier häufig der Schnabel trocken

M
Meph1977

28.11.2025 um 13:39 Uhr

Die einzige Überlegung die man vielleicht anstellen könnte ob es zuvor schon eine Arbeitszeiterhöhung ohne Mitbestimmung des BR gab. Wenn die zuvor zusammen mit dieser mehr als 10 Stunden sind könnte es eventuell wieder eine Mitbestimmung geben. Das würde ich aber mit einem Anwalt klären wollen.

Edith sagt: Ich und meine Grammatik werden keine Freunde mehr.

OH
Olav HB

01.12.2025 um 10:46 Uhr

Es kommt zunächst darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist und ob die zulässige tägliche Arbeitszeit durch diese Anordnung überschritten wird. Wenn im Arbeitsvertrag ein feste wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, halte ich es für fraglich, ob die Anordnug von Mehrarbeit überhaupt rechtens ist. Abgesehen davon, Zuschläge für Mehrarbeit fallen auch bei Teilzeitbeschäftigte uneingeschränkt an.

G
ganther

01.12.2025 um 12:57 Uhr

Anordnung Mehrarbeit? Es geht um befristete oder dauerhafte Stundenerhöhung. Das ist was anderes. Arbeitsverträge lassen Änderungen zu.... nennt sich Vertragsfreiheit

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