Zustimmungsverweigerung - haben wir noch eine andere Möglichkeit als das Arbeitsgericht?
Hallo, ich bin Betriebsratsmitglied in einem kleineren Krankenhaus. Wie der Teufel es will, waren in den letzten 2 Wochen 6!! BR Mitgleider erkrankt, darunter BR Vorsitzender und Stellvertreter. Mit unseren Ersatzmitgliedern war es aber möglich, eine Sitzung abzuhalten. Dabei ging es um eine pers. Einzelmaßnahme einer Kollegin, die nach 13 Jahren aus der Elternzeit zurück kommt. Ihr damalger Job ist nicht mehr verfügbar und auch sonst ist im ganzen Haus keine Stelle vakant. Also entschied der AG, sie an den Empfang des Hauses zu setzen. Dort ist aber keine Stelle frei und von fünf Kolleginnen, die im Vorfeld AZ Erhöhung beantragt hatten, wurde 3 Kolleginnen dieser Antrag genehmigt. Die anderen beiden haben die Erhöhung nicht bekommen, weil der AG subjektiv (seine eigenen Worte) entschieden hat, diesen Kolleginnen momentan keine Erhöhung zu genehmigen. Wir als BR haben der Versetzung der Kollegin an den Empfang natütlich nicht zugestimmt und den AG noch einmal daruf hingewiesen, dass 2 Kolleginnen aus der Abteilung Stundenaufstockung beantragt haben und wir haben ihm mitgeteilt, dass er sich die Zustimmnung beim Arbeitsgericht ersetzen lassen kann. Er hat 2 unseren BR Mitgliedern gesagt, dass wir die Vorlage mit der Nichtzustimmung doch einfach schreddern sollen, er würde eine neue Vorlage schreiben und wir solten dann zustimmen!!!!! Natürlich werden wir das nicht tun. Meine Frage, haben wir noch eine andere Möglichkeit als das Arbeitsgericht? Nicht wegen unseres AG, das ist uns egal, aber wir würden gerne den beiden Kolleginnen, die AZ Erhöhung beantragt haben, helfen! Vielen Dank!
Community-Antworten (3)
06.03.2008 um 16:23 Uhr
schwierig. Was passiert denn mit der Kollegin, die aus der Elternzeit zurück kommt. Wo ist die letzte Konsequenz? Ist wirklich nichts anderes frei? Wird ihr vielleicht dann bald betriebsbedingt gekündigt? Ich denke, dass die Benachteiligung der beiden anderen Kollegen aus betrieblichen Gründen durchaus gerechtfertigt ist. Es gibt da so ein Grundsatz, der paßt hier nicht unbedingt zu 100%, aber ist meines Erachtens übertragbar. Weiterbeschäftigung vor Neueinstellung! In diesem Fall Arbeitsplatzsicherung der zurück kehrenden Kollegin vor Arbeitszeitaufstockung von zwei weiteren Kollegen! "Schreddern" bräuchtet ihr nicht einmal - ihr könnt ohne weiteres den Beschluß ändern - diesen Fall neu beschließen. "Meine Frage, haben wir noch eine andere Möglichkeit als das Arbeitsgericht? Nicht wegen unseres AG, das ist uns egal, aber wir würden gerne den beiden Kolleginnen, die AZ Erhöhung beantragt haben, helfen! Vielen Dank!" nun ja, warum wollt ihr der anderen Kollegin nicht helfen? Oder seht ihr für sie eine andere Stelle innerhalb des Betriebes? Oder habe ich irgend etwas überlesen?
06.03.2008 um 23:06 Uhr
ihr habt Euch da ganz schön in die Sch**** geritten. Ihr habt Euch auf die Seite von 2 Kollegen gestellt ohne anscheinend zu bedenken, dass Ihr auch die andere MA vertretet. Das Ihr das alles als so selbstverständlich und natürlich empfindet und anscheinend noch glaubt ihr habt alles richtig gemacht erschüttert mich! Da wünsche ich Euch viel Spass bei dem Problem!
07.03.2008 um 11:32 Uhr
Hallo und danke für eure Antworten. In unserem Betrieb darf es bis 2015 keine betriebsbedingten Kündigungen geben! Wir wollen auch der zurückkehrenden Kollegin helfen, doch sie kommt aus einem ganz anderen Arbeitsbreich. Sie hat 2 andere angebotene Tätigkeiten abgelehnt ( Küche u. Reinigungsdienst ), der Bereich, aus dem sie eigentlich kommt, aber dann Hausdienstleitung wurde. Der AG sagt, dass sie dort auch nicht mehr arbeiten müsste. Wir fühlen uns für alle 3 Kolleginnen verantwortlich, wissen aber nicht genau, wie wir damit nun umgehen sollen.
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