Puh…….
Hier hast Du jetzt aber ein Paket geschnürt, dass mit wenigen Worten gar nicht beantwortet werden kann. Es könnte durchaus ein Tagesthema auf einem Seminar sein.
Ich versuche es mal in Kurzform.
Ich unterstelle erst mal:
1. Die angegeben 12 Jahre beziehen sich auf den gleichen AG
2. Bei euch gibt es einen BR und hat bisher immer geschlafen
3. Keiner, auch nicht der BR hat hiergegen in irgendeiner Form sein Veto eingelegt.
Sollte Punkt 1 zutreffen, so ist sie natürlich unbefristet beschäftigt.
Jede Änderung der Arbeitsbedingungen, hier also jede Vertragsänderung, bedürfte einer vorherigen Änderungskündigung. Hier hätte bei Punkt 2 der Wecker klingeln müssen.
Da es hier nun zu seiner Beteiligung kommt, müsste auch der BR jetzt aufwachen und seine Tätigkeit aufnehmen. Anscheinend schläft er aber immer noch, sonst bräuchtest Du diese Fragen hier wohl so nicht stellen.
Da aber wohl bisher allen Änderungen nicht widersprochen wurde, wird wohl der letzte die Ausgangslage bestimmen. Hier wäre der Zeitpunkt des Abschlusses (bisheriger Zeitablauf)nicht ganz unwichtig.
Sollten sich hierin die gewünschten 39 Stunden befinden, wäre es dass einfachste. Hier bräuchte dann nur jeder weiteren Änderung widersprochen werden. Da der AG hier dann dringende betriebliche Gründe zur erneuten Reduzierung aufführen müsste, wäre die Chance groß, dass er hiermit nicht durchkommt. Hier hätten wir auch den günstigen Umstand, dass der/die Betroffene nicht selbst aktiv werden müsste. In allen anderen Fällen, auch dem, nach dem TzBefG eine Verlängerung der AZ zu erreichen, würde letztlich bedeuten, selbst Aktiv zu werden und gegebenenfalls dieses nur per Klage vor dem Arbeitsgericht zu erreichen.
Ich würde hier empfehlen, so lange zu warten bis wieder eine Änderung auf 39 Std. vorgenommen wird. Danach einfach alle Reduzierungen zu Blocken. Hier gäbe es auch noch viele Wege, wie man dieses durchführen könnte. Da ich hier aber nur die Kurzform wollte, sparen wir uns dies hier.
Eine nur Kalendermäßige Erhöhung nach dem TzBefG ist durchaus möglich. Nicht aber in der hier geschilderten Form. Auf näheres, da zu Umfangreich, wöllen wir hier aber momentan nicht eingehen.
Nun zum BR.
Natürlich kann man sich beim BR beschweren, da er hier aber im Dauerschlaf zu liegen scheint, würde er auch jetzt nicht bemerken, dass er hier gefragt wäre. Es würde am jetzigen Zustand auch nicht mehr viel ändern können. Er hätte hier zwar ein Mitbestimmungsrecht bei der Änderung der AV-Bedingungen gehabt. (jede Verringerung und oder Erhöhung der AZ ist als eine Einstellung zu behandeln. Bei hier notwendigen Änderungskündigungen natürlich auch).
Da er hier nicht zu Zeitpunkten wo er noch etwas bewegen konnte reagiert hat, kann er hier auch nicht kollektivrechtlich Klagen. Mit seiner Untätigkeit hat er letztlich den geänderten Änderungen zugestimmt. Was anderes würde gelten, wenn er hiervon keine Kenntnis gehabt hat. Was bei so einem langen Zeitraum aber schwer vorstellbar ist. Er hat also seine hier bestehenden kollektivrechtlichen Möglichkeiten verwirkt.
Individualrechtlich kann man natürlich jederzeit Aktiv werden. Würde ich hier aber vorerst zurückstellen. Auf einen neuen Vertrag warten, der ja bestimmt kommt, halte ich hier für stressfreier. Es sei denn, dieser liegt noch in weiter Ferne.