Gehaltsverhandlung. Welche Möglichkeiten gibt es für eine gerechte Erhöhung?
Moin Ab heute sollen Gehaltsverhandlungen bei uns starten. Die letzte Erhöhung liegt einige Jahre zurück, aber vor 4 Jahren konnte der damalige BR eine Erhöhung von 120€ pro Mitarbeiter ab dem 25. Monat Betriebszugehörigkeit rausschlagen. Ist mal nicht so viel. Wir haben keinen TV, die Geschäftsführung wünscht sich eine leistungsorientierte Erhöhung. In unserem Betrieb gibt es den Chef, die Abteilungsleitung und das "Fussvolk". Keine Chancen zum Aufstieg. Die Leistung soll wahrscheinlich nach der Beurteilung der Fragebögen stattfinden, die unsere Patienten ausfüllen. nur ist dieser Fragebogen in keinster Weise aussgekräftig, da einige Abteilungen mehrfach genannt werden, andere zusammengeschmissen wurden. Aber da dieser Fragebogen "wissenschaftlich evaluiert" ist, wird das auch nicht geändert. Wir sind eher wieder für das Gießkannenprinzip, da dann auch die Kleinen mitbedacht werden, die ja einen Großteil der Belegschaft ausmachen. Hat jemand eine weitere Idee?
Community-Antworten (3)
05.07.2012 um 14:59 Uhr
... Was soll man darauf antworten???
Der BR ist bei Lohnverhandlungen der falsche Ansprechpartner. Wie ihr schon selbst festgestellt habt, macht der AG was er will. Er gibt Euch AN eine Lohnerhöhung, wieviel legt er selbst fest, oder er gibt Euch AN keine... Nichts, was der BR tut kann daran etwas ändern!
Auch der BR vor 4 Jahren "konnte" eine Lohnerhöhung NICHT "rausschlagen". Der AG war - aus welchen Gründen auch immer - dazu bereit die Löhne der AN um 120 EUR zu erhöhen, und das hat er getan. Schön von ihm, dass er dabei den BR an seine Seite gestellt hat, und damit den Kollegen das Gefühl gegeben hat, der BR wäre der Grund für diese Erhöhung gewesen. Vielleicht war der AG schon seit Jahren bereit gewesen, mal die Löhne zu erhöhen und hat nur damit gezögert, weil die AN ja auf die Idee hätten kommen können, dass er derartige Erhöhungen dann öfter zu machen hätte, wenn er diese "einfach sö" - ohne das ihn jemand gedrängt hätte - gemacht hätte. So konnte er sagen "Hab ich nur gemacht, weil mich der BR gedrängt hat, aber so schnell nicht wieder!"... Vielleicht wäre er auch zu mehr Erhöhung bereit gewesen und hat mit dem BR gespielt um zu sehen wie weit der BR mit seinen "Forderungen" geht. Wir werden es nicht erfahren.
Ihr steht jetzt vor dem selben Problem: Der AG ist bereit mal wieder Geld locker zu machen, und ihr habt ihm den Anlass gegeben, sich hinter Euren "Forderungen" zu verstecken. Diesmal ist er schlauer: Er stellt Bedingungen. Nur wer Leistung zeigt soll Geld bekommen. Er ist aber auch irgendwie dümmer, denn in DEM Bereich habt ihr tatsächlich Mitbestimmung, bis hin zur Einigungsstelle! Dummerweise immer noch nicht bezüglich der Höhe dieser "Leistungszulage", wohl aber bei der "Verteilung", also den Bedingungen. Und auf die Variante "Beurteilungsbögen der Patienten" müsst ihr Euch nicht einlassen.
Wichtig dabei: Er soll VOR den Verhandlungen konkret benennen, wie viel Geld es geben soll. Wenn er das getan hat, kann er nicht mehr zurück! Verhandelt ihr erst über die Bedingungen, und fragt dann "wie viel", dann kann er, wenn ihr ihm auf die Füße tretet die Notbremse ziehen und GAR NICHTS zahlen: "Wenn ihr mit der Variante Bewertungsbögen nicht einverstanden seid, gibts gar nichts!" So bald er den "Dotierungsrahmen" abgesteckt hat, könnt ihr frei von der Leber weg Eure eigenen Vorstellungen, wie eine Leistungsbezahlung aussehen soll, verwirklichen. Beschäftigt Euch mal mit den Themen "Leistungsbeurteilung des AG (!)", "Akkordlohn" (für Euch eher unwahrscheinlich), "Prämienlohn", "Zielvereinbarung". Wikipedia gibt erste Tips, aber eine Schulung bei der Gewerkschaft über "Entgeltgrundsätze" (ja, auch ohne TV steht Euch derartiges zu!) bringt Euch auf konkretere Ideen. Die Schulung natürlich auch erst, nachdem der AG bzgl. der EUR-Beträge die Hosen runtergelassen hat, sonst kneift er schon bei der Idee, dass ihr Euch schulen lassen wollt - und entzieht Euch damit u.U. sogar das Recht auf Schulung.
Hat jemand eine weitere Idee?
Krankenhaus-BR vor!
05.07.2012 um 16:12 Uhr
Leidtungsregelungen und die Frageboegen dazu unterliegen der MB § 87. Nutzt hier eure Rechte und nehmt euch Sachverstand hierzu ins Boot.
05.07.2012 um 19:16 Uhr
wie hier schon gesagt: Beim Thema Gehalterhöhung muss zunächst der § 77 Abs.3 BetrVG im Auge behalten werden. Auch dann, wenn es im Betrieb kein Tarifvertrag gilt.
Außerdem: Das Thema Leistungslohn ist dermaßen komplex, dass ich auf jedem Fall einen Sachverständigen hinzuziehen würde (und/oder Seminare besuchen).
Und außerdem sollte man sich vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob die Gewerkschaft im Hause nicht doch seinen Sinn machen würde.
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