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Mitbestimmung bei WAZ-Erhöhung und Reduzierung von Leih-und Zeitarbeitern

B
bösi
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir beschäftigen in unserem Betrieb auch Leih-und Zeitarbeiter. Meine Frage ist: Das die Einstellungen mitbestimmungspflichtig sind, ist klar. Sind aber auch die Wochenarbeitszeiterhöhungen-und reduzierungen nach § 99 mitbestimmungspflichtig? Ich meine ja, weil, wenn ich einer Erhöhung zustimmen soll ich doch wissen muß, ob nicht ein anderer "regulär" im Betrieb Beschäftigter durch diese Wochenarbeitszeiterhöhung Nachteile erleidet, z.B. weil sein Antrag auf Erhöhung der WAZ abgelehnt wurde. er muß doch nachweisen können, dass kein anderer als die LUZ für diese WAZ-Erhöhung in Frage kommt, genauso wie er nachweisen muß, dass die WAZ Reduzierung keine Nachteile für die Beschäftigten bringt. Wir haben fast über 200 Leih-und Zeitarbeiter beschäftigt. Mein AG meint, dass wäre zu viel Arbeit und zudem unnötig.

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Community-Antworten (2)

B
BMW

28.05.2006 um 14:41 Uhr

Hallo bösi

Meiner Meinung nach käme nicht der § 99 BetrVG in betracht eher § 87 BetrVG

§99 BetrVG kommt nur bei der Einstellung in betracht

Aber man müsste den Vertrag der Verleiher Firma einsehen der mit deinem /euren AG geschlossen wurde !

In diesem müsste wiederum geregelt sein wie die Vetraglich geschuldete Arbeitszeit aussieht.(nicht der einzelnen Leiharbeitnehmer sondern der Vetraglich vereinbarten Arbeitszeit/stunden-Mehrarbeit )

Gruß BMW

B
bösi

29.05.2006 um 01:40 Uhr

Erst war ich verwirrt, aber je länger ich darüber nachdenke, ist § 87 gar nicht so abwägig. Ich denke allein an die Gefahr, dass der ArbGeb Leih-und Zeitarbeiter mit einer WAZ von z.B. 10 Stunden nach § 99 einstellt um sie danach klangheimlich am BR vorbei auf 38 zu erhöhen. Hiermit hätten die regulären AN keine Chance, ihre WAZ zu erhöhen, denn er ArbGeb nimmt natürlich lieber die "Billigkräfte".

Der Rat ist mehr wert, als Du Dir vorstellst, denn es kommt nicht auf den Vertrag mit der Entleihfirma an, da die Leiharbeitskräfte alle unterschiedliche ArbZ haben, es kommt vorallem auf die Auswirkung im Betrieb an.

Ich werde den Gedanken weiter verfolgen und muß mir nur noch überlegen, unter welchen Punkt (1,2 oder 3) ich diese Bedenken am besten verpacken kann.

Vielen Dank!

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