Neue Niederlassungsleiter will alle Arbeitszeitkonten auf Null setzen
Seit dem 01.11.2025 haben wir einen neuen Niederlassungsleiter. Er hat uns und die Belegschaft informiert, dass er zum Jahresende alle Arbeitszeitkonten auf Null setzen wird. Die Mitarbeiter sollten bis dahin alle Stunden vom Arbeitszeitkonto abbauen, obwohl ihm bewusst ist, dass dies den Mitarbeitern nicht möglich ist. Sonst könnten wir ja einen Antrag auf Auszahlung stellen aber wir sollte doch jeder überlegen ob die Stunden überhaupt gerechtfertigt waren. Also darauf verzichten. Wir haben aber eine gültige Betriebsvereinbarung in der eindeutig steht, dass die Mehrarbeit/Überstunden in Freizeitausgleich abgebaut werden. Der Niederlassungsleitung ist diese Betriebsvereinbarung bekannt, da sie uns bereits mündlich darüber informiert hat, dass sie diese ändern möchte. Was können wir als Betriebsrat tun, außer sie noch einmal auf diese hinzuweisen, denn für uns ist es ein Vertragsbruch. Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (15)
12.11.2025 um 17:41 Uhr
Ich würde die Person einfach ins Messer laufen lassen. Manche Menschen lernen nur durch Schmerzen.
12.11.2025 um 20:10 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag an dem sich jeder halten muss. Dies ist erst einmal zwingend. Dies sollte der BR dem Niederlassungsleiter so schriftlich mitteilen. Hält dieser sich nicht daran kann der BR zu Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen der Maßnahme beantragen. Vorab aber die Notwendigen Beschlüsse in einer BR Sitzung dazu fassen. Überprüfen solltet ihr aber ob es in der BV eine Klausel gibt die besagt das Mehrarbeit oder Überstunden in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem Bestimmten Datum in Freizeit wieder aus zu gleichen ist.
Will der Niederlassungsleiter eine Änderung der BV kann dieser euch einen Entwurf ja gerne über die Geschäftsleitung (diese sind in erster Linie euer Vertragspartner) zukommen lassen. Ein Entwurf heißt ja nicht das der BR diesen Atok unterschreiben muss. Z.b. kann man diesen vom Rechtsanwalt erst mal überprüfen lassen. Dann beruft man eine BR Sitzung ein wo man Entwurf zu der BV auf die Tagesordnung nimmt. Da man den Punkt Beschlussfassung zu dieser BV ja nicht auf der Tagesordnung hat dauert es also wieder was..........Und Schwupps ist das Jahr vorbei und nichts ist mit Konnten zum Jahresende auf Null setzten. Und im neuen Jahr kann man dann weiter schauen.
12.11.2025 um 22:40 Uhr
Hallo "Dummerhund"
Vielen Dank für den Tipp. Nein bei uns in der Betriebsvereinbarung steht auch kein Datum bis wann die Stunden mit Freizeit ausgeglichen werden sollen. Wir werden so vorgehen wie du es beschrieben hast. So gewinnen wenigstens die Mitarbeiter Zeit die Stunden abzubauen. Danke noch mal.
13.11.2025 um 09:26 Uhr
Die Kolleginnen und Kollegen sollten vielleicht überlegen, ob sie noch gewillt sind den Unternehmer in seinem Tatendrang zu unterstützen oder von ihren Recht gebrauch machen, nur noch so zu arbeiten, wie es der AV vorsieht. Dann muss de Niederlassungsleiter auch keine Stunden mehr auf Null setzen.
13.11.2025 um 09:29 Uhr
"Z.b. kann man diesen vom Rechtsanwalt erst mal überprüfen lassen." Dafür benötigt ihr aber einen Beschluss und eine Vereinbarung mit dem AG. Wenn euer AG die Erforderlichkeit bestreitet müsst ihr zum Arbeitsgericht und die Erforderlichkeit nachweisen.
"aber wir sollte doch jeder überlegen ob die Stunden überhaupt gerechtfertigt waren. " Hat er das allen MA gesagt oder nur zu Euch im BR? Egal wie, ist das natürlich ein NoGo und sollte von Euch nicht unkommentiert bleiben. Damit wirft er ja fast schon Arbeitszeitbetrug in den Raum.
13.11.2025 um 09:34 Uhr
Hallo zusammen, ihr solltet aber auch beachten das ihr nur auf die Einhaltung der Betriebsvereinbarung klagen könnt. Sollte euer AG die Arbeitszeitkonten auf Null setzen, ist das wieder Individualrecht und jeder Mitarbeiter der betroffen ist muss selbst eine Geltendmachung schreiben und eventuell klagen um diese Zeiten nicht zu verlieren. Auch hier Ausschlussfristen, z.B. durch Tarifvertrag, beachten. Die Geltendmachung könntet ihr ja vorbereiten oder euch dazu Hilfe beim Anwalt oder eurer Gewerkschaft holen. Diese würde ich dazu ebenso informieren und eventuell eine Betriebsversammlung abhalten und den AG zu diesem Thema Stellung nehmen lassen. Mit Kollegialen Gruß
13.11.2025 um 10:17 Uhr
Werfen wir einen Blick im ArbzG, so finden wir da zumindest einen Ansatz dafür, dass Mehrarbeit eigentlich nicht ausgezahlt werden soll, sondern in Freizeit ausgeglichen werden müsste.
Bereits in §3 ArzG, also nicht irgendwie ganz hinten wo man die noch lose Fäden zusammenknotet, wird festgehalten, dass wenn der tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird, diese eigentlich innerhalb von 6 Monate (bzw. 24 Wochen) so ausgeglichen werden sollte, dass man wieder auf einen Durchschnitt von 8 Stunden kommt. TV und BV mit Regelungen über die Vergütung von Mehrarbeit zielen eigentlich nur darauf ab, dringende betriebliche Belange so zu berücksichtigen, dass der AN unter dem Motto "Arbeite dich kaputt, du bekommst ja gutes Geld dafür" die wichtige Aspekte "Sicherheit und Gesundheitschutz" (§1 ArzG Abs 1 (1) ) nicht verheizt wird.
Da es sich in diesem Fall um ein konkreter Konflikt zwischen AG und BR handelt (Einhaltung der BV), ist m.E. die Zustimmung des AG einen Anwalt zu benennen nicht erforderlich. In ein erster Schritt würde dann der RA nämlich genauer prüfen, welche Vorgaben aus der BV verletzt werden und was man konkret vom AG fordern muss. Anders wäre das, wenn der BR sich entscheiden würde ein komplett neuer BV aufzusetzen. Dann wäre der RA nämlich nicht der Rechtsvertretung sondern der Sachverständige.
Davon ausgehend, dass ihr den BV mit dem Arbeitgeber für alle Nederlassungen abgeschlossen habt, bezweifle ich allerdings, ob der Niederlassungsleiter überhaupt befugt ist, eine solche, gegen den BV gewandte, Anweisung zu geben. Es könnte daher sinnvoll sein den Arbeitgeber zu bitten, sein Führungskraft auf die Notwendigkeit der Einhaltung von BV hinzuweisen, damit nicht unnötig Kosten für Verfahren beim Arbeitsgericht entstehen.
13.11.2025 um 11:24 Uhr
Überstunden/Mehrarbeit muss von der Führungskraft angewiesen werden, wurde diese nicht angewiesen, zerplatzen die Träume wie Seifenblasen.
13.11.2025 um 11:43 Uhr
Werden aber regelmäßig Überstunden geleistet und hat der Führungskraft hiervon Kenntnis ohne einzuschreiten, gelten die Stunden als zugestimmt.
In dieser Situation, wo die Stunden nicht "auf einmal" auftauchen, sondern wohl dokumentiert auf ein Arbeitszeitkonto verbucht wurden, ohne dass der AG hiergegen etwas unternommen hat, werden diese Stunden vor Gericht ohne große Probleme anerkannt werden.
13.11.2025 um 11:44 Uhr
Die Überstunden/Mehrarbeit wurden alle von der vorherigen Niederlassungsleitung angewiesen und genehmigt, daher sind die Mitarbeiter sehr erbost, weil ihnen indirekt unterstellt wird das die Stunden nicht rechtens sind.
13.11.2025 um 11:47 Uhr
Auf Otmar nicht einlassen. Das ist unser Troll, hat immer andere Namen
13.11.2025 um 15:28 Uhr
Noch ein Hinweis zu dem was Olav HB geschrieben hatte. Bei der Berechnung ob die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wurde ist immer auf die 6 Tagewoche abzustellen. Ob ihr tatsächlich eine 5 Tagewoche oder sogar noch weniger habt ist nicht relevant. Das heist z.B. bei einer 4 Tage woche ist es schon garnicht mehr möglich über die durchschnittlich 8 Stunden zu kommen sofern man die maximal erlaubte tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschreitet.
Dies betrifft aber jetzt nur das Arbeitszeitgesetz bei Regelungen aus einem Tarifvertrag kann was anderes gelten.
14.11.2025 um 08:05 Uhr
@ Meph1977 5 Tage a 10 h sind bei mir immer noch 50 Stunden und somit mehr als die rechtlich erlaubten 48 h in der Woche.
Ansonsten hast du Recht
@ Ba-Kie meine Schritte als BR wären: BV checken Kontakt zum offiziellen Ansprechpartner und, falls da noch jemand drüber gibt, zu diesem.
Mitarbeiter informieren
Mitbestimmungsrechte bei Mehrarbeit nutzen und bis zur Klärung keiner Mehrarbeit mehr zustimmen.
14.11.2025 um 08:55 Uhr
Deswegen steht da auch bei einer 4 Tage Woche. Erst Hirn einschalten dann schreiben. OK halt ich mich auch nicht immer dran^^
14.11.2025 um 09:55 Uhr
Sorry, die 4 Tage habe ich doch glatt überlesen. Asche auf mein Haupt.
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