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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer ist der Ansprechpartner?

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Ramaanda
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in einem Unternehmen mit insgesamt 10 Niederlassungen. In allen Niederlassungen existiert noch kein Betriebsrat. In der Niederlassung, in der ich arbeite, werde ich mit zwei Kollegen das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren in Gang setzen. Der Betriebsrat wird aus 3 Kollegen/Kolleginnen bestehen. Nun würde ich gerne wissen, wer der Ansprechpartner auf der Arbeitgeberseite sein wird, der Unternehmer selbst oder der für uns zuständige Niederlassungsleiter? Der Unternehmer hat seinen Sitz logischerweise in der Zentrale, ca. 500 km entfernt. Unser Niederlassungsleiter leitet die Filiale weitgehend autonom.

Wie gestaltet sich unser Verhältnis zum Niederlassungsleiter und zum Unternehmer?

Ich vertrete die Auffassung, dass unser Ansprechpartner immer der Niederlassungsleiter ist, da wir den Betriebsrat ja im lokalen Betrieb und nicht im Unternehmen gründen wollen. Ich bin ferner der Meinung, dass es Aufgabe des Niederlassungsleiters ist, den Unternehmer von der Gründung des Betriebsrates zu unterrichten und dass ersterer auch der Adressat sein muss, z.B. bei der Anforderung der Wählerliste.

Oder liege ich hier falsch und wir müssen uns stets an den Unternehmer selber wenden?

Viele Grüße

Ramaanda

2.47203

Community-Antworten (3)

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gironimo

01.03.2014 um 12:38 Uhr

Die Antwort kann eigentlich nur lauten: Es kommt darauf an.

Partner eines BR ist immer der "Arbeitgeber". Der kann wiederum delegieren usw. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, welche Kompetenzen der Niederlassungsleiter hat.

Aber in Eurem Fall, da Ihr die Wahl anstoßen wollt, würde ich mich an den Niederlassungsleiter wenden.

Ihr braucht ja keine Genehmigung oder der Gleichen, um die Wahl durchzuführen. Ihr müsst natürlich hinsichtlich der Wahlversammlung eine terminliche Abstimmung hinbekommen und der "Arbeitgeber" muss dem Wahlvorstand die Daten für die Wählerliste liefern. Letztendlich braucht Ihr noch jemanden, der die Kosten übernimmt. Da Ihr im Einzelnen ja vielleicht gar nicht wissen könnt, wer die jeweilige Verantwortung hat, ist es richtig sich an den Leiter der Niederlassung zu wenden.

Erst wenn der mauert, wendet Euch direkt an die Geschäftsleitung des Unternehmens.

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Ramaanda

01.03.2014 um 13:09 Uhr

Zunächst mal vielen Dank für deine Antwort @gironimo. Damit kann ich schon viel anfangen.

Unser Niederlassungsleiter hat weitreichende Kompetenzen. Wir werden ihn also entsprechend fordern.

Ich habe deine Antwort auch dahingehend verstanden, dass es nicht schädlich wäre, den Unternehmer selbst sozusagen in den Verteiler aufzunehmen, ihn also nachrichtlich zu informieren. Durch die weitreichenden Kompetenzen des Niederlassungsleiters steht aufgrund seines Handelns die Befürchtung im Raum, dass der Unternehmer vieles gar nicht mitbekommt, was in unserer Filiale alles so abgeht. Der Filialleiter ist ein Narzisst, der meint, er steht auch über den Gesetzen. Den Unternehmer selbst schätze ich als einen Mann ein, der von der Vernunft geprägt ist und auch in gewissen Grenzen soziale Maßnahmen fördert.

Viele Grüße

Ramaanda

G
gironimo

01.03.2014 um 18:10 Uhr

schaden kann es nicht, wenn Ihr so verfahrt.

Mit Gegenwind müssen letztendlich alle rechnen, die einen BR das erste mal neu wählen. So gesehen wünsche ich Euch viel Glück.

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