Betriebliche Anrufe während Kurzarbeit /Rückwirkender Urlaubsabzug / Mehrstunden
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe 3 Fragen mit denen ich leider nicht weiter komme. Ich habe bereits versucht dies zu googeln aber bekomme so wirklich keine klare Antwort.
Vorab: Ich arbeite in einem Unternehmen welches keinen Betriebsrat hat und der Chef alleiniger Entscheider ist. Der Betrieb befindet sich seit dem 25.03.2020 in Kurzarbeit. Am Montag den 27.07.2020 hing im Infokasten plötzlich ein Zettel, durch diesen die Mitarbeiter darüber informiert wurden, dass Ihnen pro vollem Monat kurzarbeit "Null" nun 2,5 Tage Urlaub abgezogen werden. Der Zettel hing definitiv nicht vorher da und wurde auf den 09.07.2020 datiert.
Nun zu den 3 Fragen:
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Ist es rechtens, dass der Abzug des Urlaubs rückwirkend geschieht? Die Problematik ist nämlich, dass nun einige in soweit davon betroffen sind, dass sie ihren Urlaub nun bereits verbraucht haben (was ja nicht unwahrscheinlich ist ende Juli). Nun wird seitens der Geschäftsführung der Urlaub vom kommenden Jahr abgezogen. Es wurde auch immer darauf bestanden, bestehenden Urlaub während der Kurzarbeit "null" trotzdem zu nehmen und diesen nicht zu verschieben.
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Mein Kollege und ich im Versandbüro waren jeweils 2 Monate in Kurzarbeit "null". Während dieser Zeit wurden wir mehrfach (sicher alle 4-5) Tage von einer Mitarbeiterin telefonisch kontaktiert da diese unsere Arbeit machen sollte, es nicht hinbekommen hat und wir Hilfestellung leisten mussten. Kann man hier überhaupt von Kurzarbeit "null" sprechen? Auch hier wäre dann die Frage ob es rechtens ist uns die Urlaubstage überhaupt abzuziehen? Laut ihrer Aussage hat der Chef ihr gesagt sie solle uns anrufen.
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Zuletzt noch eine Rückfrage zu möglichen Mehrstunden. Angewiesen durch die Geschäftsleitung sollen Mitarbeiter der Produktion und des Lagers Samstags Arbeiten und möglichst auch unter der Woche länger Arbeiten. Dies ist doch während angemeldeter Kurzarbeit strikt untersagt, oder?
Vorab - Danke an jeden der mir weiterhilft. Ich habe versucht mich so kurz wie möglich zu halten.
Viele Grüße
Community-Antworten (11)
30.07.2020 um 13:53 Uhr
- Nein, Urlaub darf dafür nicht gekürzt werden, er ist im Gegenteil ohne KUG-Abzug zu gewähren
- Naja, ein Anruf pro Woche ist in der aktuellen Pandemie sicherlich nicht das größte Problem. Streng genommen wäre diese Zeit dann natürlich Arbeitszeit. Aber in Krisen wie diesen tuen wir alle gut daran, bei kleinen Einschränkungen auch mal drüber wegzusehen.
- Nein, wenn die andere Aufgaben erledigen / andere Qualifikation haben als die Kollegen in Kurzarbeit ist das völlig ok.
30.07.2020 um 14:08 Uhr
Hey, danke für die Antwort.
- bezieht sich dann nur auf den Abzug des Urlaubs im Folgejahr oder insgesamt Rückwirkend nicht zulässig?
- Hast du natürlich vollkommen recht, wäre mir auch egal wenn nicht versucht werden würde mir den Urlaub abzuziehen. Hinzu kommt dass die Situation hier im Betrieb in nahezu allen Fällen schlecht für die Mitarbeiter geregelt wurde. Daher ist man da auch nicht immer so gewillt.
- Sie erledigen die gleichen Aufgaben wie die Kollegen in Kurzarbeit. Beispiel: Abteilung X macht Verkaufsteil Y normalerweise mit 8 Mitarbeitern. Nun sind nur noch 3 Mitarbeiter anwesend da der Rest in Kurzarbeit ist. Die 3 müssen nun länger und Samstags arbeiten um das Teil Y in bestimmter Stückzahl rechtzeitig fertig zu bekommen.
30.07.2020 um 14:26 Uhr
Vielleicht ein Anlass, nun doch einmal einen BR zu wählen.
30.07.2020 um 14:33 Uhr
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worauf besteht denn der Urlaubsanspruch der über den gesetzlichen hinausgeht? Vertraglich / tariflich? Dann ist das nicht möglich. Wenn er eine tatsächliche freiwillige Leistung ist (unwahrscheinlich!), kann der AG die für kommende Zeiträume natürlich neu definieren.
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absolut. Hier sind alle Seiten gefordert nicht nur auf Recht zu pochen.
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Dann ist ja kein Rückgang in der Auslastung in dem Maße zu verzeichnen, entsprechend wäre dies nicht zulässig
30.07.2020 um 14:41 Uhr
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Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. In meinem Fall beispielsweise 30 Tage. Wenn ich jetzt (was ich glücklicherweise nicht habe) diesen schon komplett verplant hätte, würde mir für die 2 Monate in Kurzarbeit "null" 5 Tage von meinen 30 Tagen vom kommenden Jahr abgezogen werden. Da ich noch 16 Tage habe werden die 5 Tage hiervon abgezogen. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter tatsächlich das erste mal am 27.07.20 über diese Vorgehensweise informiert wurden. Vorher gab es dazu keinerlei Informationen.
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das ist leider eine sehr einseitige Geschichte hier... Weißt du denn wie es rein rechtlich aussieht? Steht bei mir trotz mehrmaliger Anrufe weiterhin Kurzarbeit "null"?
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Insgesamt bekommt mein hier leider das Gefühl, dass die Kurzarbeit als Sparmaßnahme benutzt wird. Mit Ausnahme der aktuellen Betriebsferien einiger Kunden war davor und auch danach kein großartiger Einbruch der Auslastung zu verzeichnen...
@Kratzbürste Wurde oft versucht immer mehr oder weniger im Keim erstickt. Ist leider eine sehr eigenartige Bude hier...
30.07.2020 um 15:20 Uhr
Weder beim Urlaub vom laufenden Jahr geschweige denn vom kommenden Jahr darf der AG Dir was abziehen. Das erste geht nur im gegenseitigen Einverständnis das zweite garnicht! Wenn es keinen BR gibt dann ab zum Anwalt oder zur Gewerkschaft.
30.07.2020 um 15:25 Uhr
Es gibt wohl eine Regelung von der ich gelesen habe wo dir 2,5 Tage pro vollem Monat Kurzarbeit "null" abgezogen werden dürfen. Für mich wichtig ist einfach nur: Darf der AG das Rückwirkend wenn die AN jetzt erst darüber informiert wurden und darf er bei nicht ausreichendem Resturlaub diese 2,5 Tage vom Urlaub des nächsten Jahres abziehen.
30.07.2020 um 15:48 Uhr
Dnigg jetzt solltest Du aber langsam verstehen, dass der AG Dir keinen Urlaub aufzwingen darf. es sei denn er macht Betriebsurlaub und dieser ist rechtzeitig anzukündigen. Kurzarbeit hebelt nicht das Bundesurlaubsgesetz aus! Da nützen auch solche vom AG aufgestellten Regeln nichts! Wenn Ihr es nicht mal schafft einen BR zu wählen dann wehr Dich halt selber! Geh zum Anwalt!
30.07.2020 um 16:06 Uhr
Grundsätzlich verstehe ich das ja aber wie kommt das dann beispielsweise mit der Erklärung in diesem Artikel zusammen?
Ansonstens ist mir selbstverständlich klar, dass mir der AG keine Urlaub aufzwingen oder ohne weiteres Abziehen darf.
30.07.2020 um 16:23 Uhr
Das bedeutet, dass wenn Du auf Kurzarbeit Null bist keinen neuen Urlaub aufbaust! Das was Du bisher für dies Jahr erworben hast wird nicht angetastet und das was du im neuen Jahr bekommst auch nicht. Ob dies in Deinem Fall geht ist kann ich nicht beurteilen. Steht dies so in der Vereinbarung über Kurzarbeit die Du mit deinem AG abgeschlossen hast? Ich würde zum Anwalt gehen und dies überprüfen lassen!
31.07.2020 um 11:59 Uhr
Der Urlaub anspruch, also die Anzahl der Urlaubstage, steht am 01 Januar des Jahres fest. In deinem Fall also 30 Tage, weil diese in deinem Arbeitsvertrag stehen. Solang Dieser Vertrag nicht geändert wird bleiben diese Tage auch bestehen.
Jetzt aber mal zurück zum Problem. Kann der Arbeitgeber dir einfach Urlaubstage streichen? Antwort: Ja wenn du dich nicht dagegen wehren willst. Du musst dagegen was machen.
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