Zeitkonto auf Null wegen Kurzarbeit?
Guten Morgen,
unsere Firma möchte Kurzarbeit anmelden. Normalerweise wird das Zeitkonto des Verkaufsinnendienstes immer im März auf Null gestellt, da die Überstunden "mit dem Gehalt abgeglichen sind". Da der AG jetzt aber schon für November Kurzarbeit anmelden will und im Verkaufsinnendienst ca. 1.000 Überstunden (seit April) von ca. 8 Mitarbeitern anstehen, will der AG jetzt zum Ende Oktober die Zeitkonten des VI auf Null stellen, damit auch wir mit in die Kurzarbeit aufgenommen werden können. (Kurzarbeit soll angemeldet werdn für den ganzen Betrieb. In denTechnikabteiungen ist es übrigens bei uns so, daß die Kollegen dort ganz "normal" ihre Überstunden abfeiern dürfen...
Kann der AG ohne Zustimmung des BR einfach die Zeitkonten im Verkaufsinnendienst nun im Oktober auf Null stellen?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort. Heid Külheim
Community-Antworten (2)
28.10.2009 um 11:39 Uhr
@ supermaus, warum hat der VI ein Zeitkonto, wenn die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?
30.10.2009 um 09:31 Uhr
Das Zeitkonto für den VI wurde irgendwann vor meiner Zeit eingerichtet. Warum kann mir keiner so genau sagen. Ich vermute als Kontrollinstrument der Mitarbeiter. Die KollegInnen des VI bekommen jeden Monat einen Ausdruck zum Zeitkonto, womit man aber letztendlich nichts anfangen kann, da die Stunden eh nciht abgefeiert und auch nicht abbezahlt werden können.
Darf der Ag trotzdem das Zeitkonto ohne Zustimmung des BR auf Null stellen? Übrigens: Nach einem Infogespräch des BR zusammen mit einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeit ist das generelle Nullstellen WÄHREND der Kurzarbeit verboten. Ich bin gespannt, wie sich hier unser AG verhält.
Aber zurück zur ausgehenden Frage: Darf der AG ohne Zustimmung des BR die Zeitkonten im VI auf NUll stellen?
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