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Urlaub in einer Feiertagswoche

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Sonnenblume0106
Nov 2025 bearbeitet

Hallo,

Ich habe in einer Feiertagswoche.. Bei uns gilt wenn der Feiertag auf Montag bis Mittwoch fällt bekomme ich 1 Urlaubstag weniger angerechnet, wenn er auf Donnerstag-Samstag fällt bekomme ich den Urlaub voll angerechnet und Überstunden gut geschrieben. Auf meine Frage das ich das nicht ok finde, da Urlaub in der Urlaubsplanung berücksichtigt werden und Überstunden nicht, bekomme ich die Antwort das war schon immer so. Wir haben keinen Tarifvertrag. Wohin kann ich mich wenden um da Hilfe zu bekommen?

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Community-Antworten (3)

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XYZ68

04.11.2025 um 08:21 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat? Das wäre die Anlaufstelle, denn Urlaubsgrundsätze sind mitbestimmt.

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hamsterpups

04.11.2025 um 15:13 Uhr

Wir bei euch an Feiertagen überhaupt gearbeitet? Die bisher gefahrene Regelung macht ja mal so gar keinen Sinn, zumindest auf den ersten Blick.

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XYZ68

04.11.2025 um 16:20 Uhr

Um hier feststellen zu können, was Sinn macht und was nicht, benötigt man viele Details. An wie vielen Tagen in der Woche wird gearbeitet, sind es immer die gleichen Tage usw, usf.. Falls es einen BR gibt, den fragen, unterliegt man einen Tarifvertrag kann auch die zuständige Gewerkschaft helfen. Ansonsten gibt es halt nur den Weg zum Anwalt. Wir sind hier nun mal keine Rechtsberatung.

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