Urlaubsplanung
Hallo,
unsere Urlaubsplanung beginnt damit das unser Abteilungsleiter einen Jahreskalender auslegt und jeder seine 6 Wochen verplanen muss. Wenn es Überschneidungen gibt müssen wir uns untereinander einigen. Was bis jetzt immer irgendwie funktioniert hat. Aber ich habe im Bundesurlaubsgesetzt gelesen das es eigentlich so ist, dass man seinen Urlaub bei seinen Vorgesetzten einreicht und dieser es dann genehmigen muss oder halt mit Begründung ablehnt. Ist das erste beschriebene dann überhaupt erlaubt? Es gibt bezüglich Urlaubs keine BV. Unser Chef möchte ab nächstes Jahr das bei 13 Mitarbeiter pro Woche nur einen Urlaub macht. Kann der Chef auch vorschreiben wie viele Leute zusammen Urlaub machen dürfen, da es da immer wieder neue Anweisungen gibt das maximal eine Vollzeit und eine Teilzeit zusammen Urlaub machen dürfen. Da man ja auch die Kranken mit einberechnen muss. Darf er die Kranken als Grund dafür nehmen?
Er hat auch gesagt das wir ab nächsten Jahr in einer Feiertagswoche nur bis zum Feiertag Urlaub machen dürfen (wenn der Feiertag auf Do-Fr fällt) da dort mit vermehrten Kundenaufkommen zu rechnen ist (belegt durch zahlen vom vorjahr). Der Arbeitnehmer wird aber gezwungen dort Urlaub zu machen, da sonst alle Wochen belegt sind. Ist sowas rechtens?
Lieben dank für Eure Aufklärung
Community-Antworten (27)
25.05.2025 um 10:34 Uhr
Guten Morgen,
Wir machen das genauso mit dem Urlaub eintragen. Unser Abteilungsleiter prüft den Urlaub und legt ihn dann dem Geschäftsführer vor. Da sehe ich kein Problem.
Das nur ein Kollege jeweils in Urlaub geht wird bei 13 Kollegen nicht realisierbar sein, denn jeder möchte ja im Sommer Urlaub haben und da müssten immer mindestens 2 in Urlaub gehen. Krankheit ist kein Grund. Der AG hat dafür zu sorgen, das genug Personal da ist.
Das mit dem Urlaub in einer Feiertag Woche ist Quatsch. Urlaubssperren gibt es nicht. Es müssen sollte es tatsächlich es eine Urlaubssperre geben , dringende betriebliche Gründe vorliegen, dass ist hier nicht so.
Wird oft im Einzelhandel versucht solche Regelungen durchzusetzen. Habt ihr einen BR? Oder Gewerkschaft?
25.05.2025 um 11:15 Uhr
Das ist auch eigentlich kein Problem, das wir den Urlaub so planen. Wir möchten dem Chef nur zeigen das wir Ihm da ja schon entgegen kommen (mit untereinander abstimmen) wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, das normal jeder Arbeitnehmer seinen Urlaub einzelnen einreicht.
Wir haben eine BR, in dem bin ich drin. Aber das alles ist Neuland für mich. Und bei unserem Chef kommt man mur mit Fakten weiter. Also suche ich etwas das ihm vorlegen kann, das es so einfach wie er sich das vorstellt nicht ist. Ist den ein dringender betrieblicher Belang hoher Umsatz/Kundenaufkommen? Und dadurch gerechtfertigt das man nur bis Donnerstag/Freitag Urlaub machen darf? Wenn man in der Woche machen muss, da sonst alle Wochen voll sind?
25.05.2025 um 13:03 Uhr
Guckst du § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Demnach hat der BR ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Dass man sich untereinander abstimmt ist natürlich sinnvoll. Ihr solltet eine Vereinbarung treffen wieviele Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen können. Bei 78 zu verteilenden Urlaubswochen versteht sich von selbst, dass immer höchstens einer in Urlaub ist nicht funktioniert.
25.05.2025 um 13:47 Uhr
Was zu vergebene Urlaubswochen bedeutet versteht ein Troll halt nicht und 13 mal 6 kann er auch nicht rechnen! Der Betriebsrat sollte dem AG untersagen solche Grundsätze aufzustellen man könnte ja auch mal bei jedem abgelehnten Urlaub die Einigungsstelle anrufen.
25.05.2025 um 15:13 Uhr
Hallo, bei uns wird auch ein Plan ausgelegt, in dem sich jeder seinen Urlaub eintragen kann. Es gibt bestimmte vorgaben, so dürfen gleichzeitig nur 4 Vollzeitstellen in Urlaub gehen. Die Ferienzeiten sollten für Eltern mit schulpflichtigen Kindern freigehalten werden, oder diejenigen deren Partner Betriebsurlaub haben. Wenn möglich sollte man sich auf 3 Wochen am Stück beschränken. Natürlich geht auch mehr. Die Wochenenden vor und nach dem Urlaub sind gehören zum Urlaub und sind vom AG nicht zu verplanen. Wir sind ein Dreischichtbetrieb 8(24/7/365) und es gab die eine oder andere Leitung die die Wochenenden vor und/oder nach dem Urlaub mit Arbeit geplant hatte. Gibt es zu viele Überschneidungen wird das in einer Urlaubsbesprechung geregelt. Können sich die Kontrahenten nicht einigen dann darf der Betriebsrat als Mediator fungieren. Die letzten 36 Jahre hat dies bei meinem AG sehr gut funktioniert. Es muss in jeder Abteilung eine Schichtbesetzung garantiert sein. Deshalb halte ich unsere Form der Urlaubplanung für sehr sinnvoll. Zum Schluss bekommt der BR die fertige Urlaubsplanung.
25.05.2025 um 15:31 Uhr
Selbstverständlich kann der AG vorschreiben wie viel Mitarbeiter zusammen in den Urlaub gehen können...ja wenn es keine Betriebsverfassung geben würde aber das versteht ein dummer Troll nicht!
25.05.2025 um 16:46 Uhr
Zitat Andreas AfD : Selbstverständlich kann der AG vorschreiben, wieviele MA zusammen Urlaub nehmen
Zitat Moreno : ......ja wenn es keine Betriebsverfassung geben würde aber das versteht ein dummer Troll nicht!
Zitat Andreas AfD : Nenn mir eine Gesetzesgrundlage, die meiner Aussage widerspricht.
Hallo Andreas AfD !!! Du begreifst nicht nur nichts, sondern gar nichts. Wie sagte einst Albert Einstein :
" Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit "
25.05.2025 um 18:06 Uhr
"Selbst mit BetrVG ist dem AG nicht untersagt, Urlaubsgrundsätze aufzustellen."
Mit BR ist es dem AG untersagt, Urlaubsgrundsätze aufzustellen ohne Beteiligung und Zustimmung des BR aufzustellen. Und jeder vernünftige BR würde den hier diskutierten Grundsatz ablehnen und dann müsste der AG den Rechtsweg beschreiten um diese Grundsätze durchzusetzen ... wobei er dann mit 99%iger Wahrscheinlichkeit scheitern würde.
25.05.2025 um 18:50 Uhr
Dummtroll les Dir doch mal den Paragraph 87 BetrVG durch ... ach ne mit Bürgergeld kann man sich solche Lektüre nicht leisten...arme Wurst
26.05.2025 um 00:25 Uhr
@Sonnenblumebj79 Hier erst einmal ein Link zum einlesen.
Ohne Pflege kann eine Kette schon mal rostig werden.
Ohne BV kann es bei den Urlaubsplanungen auch schon mal zu Kollisionen kommen weil alles eingerostet ist. Bisher hat das immer alles geklappt. Kannst du dies aber auch für die längere Zukunft so unterstreichen. Einige MA könnten gehen und Neue kommen, und dann?
Denn kompletten Urlaub für das kommende Jahr jetzt schon zu verplanen halte ich für falsch. Ein AN muss immer was in der Rückhand haben.
Wir hatte das seinerzeit in einer BV so geregelt das bis Anfang Okt. 70% des Urlaubs in einer Liste eingetragen werden musste (ich nenne es bewusst noch nicht Urlaubsplan). AG/ Vorgesetzter und der einzelne AN haben dann bis 1. Nov. Zeit sich darüber zu Unterhalten. Ein einzelner AN ist nicht dazu verpflichten im Betrieb rum zu laufen um sich mit anderen AN wegen Urlaub zu einigen. Dies ist hauptsächlich Sache des AG/Vorgesetzten. Der AN kann es machen muss es aber nicht. 2. Nov. geht diese Liste dann an den BR. Sind immer noch Unstimmigkeiten da müssen BR, AG und evtl. AN diese bis 1. Dez ausgeräumt haben. Bis Weihnachten hat der AG dann Zeit das Ganze sauber zu Papier zu kriegen. Danach Unterschreiben beide Parteien BR und AG. Jetzt haben wir den Urlaubsplan der verbindlich ist und die MA können Urlaubsreise buchen.
26.05.2025 um 10:25 Uhr
Gääääääähn
26.05.2025 um 10:35 Uhr
"Urlaub sollte zu 100% verplant werden, nur so hat der Betrieb eine Planungssicherheit." so siehts aus. Allerdings ist eben bei der "Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird" der Betriebsrat in der Mitbestimmung. Lieber Fragesteller- euer BR kann also mitBESTIMMEN. Auch wenn du neu bist, habt ihr sicher auch "alte Hasen" im BR. Zumindest die sollten damit schon mal in Berührung gekommen sein.
26.05.2025 um 11:29 Uhr
"dass der AG entweder teure Rückstellungen bilden muss"
Vielleicht solltest Du Dich einmal mit dem Thema befassen, bevor Du hier so einen Unsinn erzählst.
"oder 50% einer Abteilung zusammen in den Urlaub können."
Davon war auch überhaupt keine Rede. Von daher keine Ahnung, wieso Du das überhaupt "aufs Tablett bringst".
26.05.2025 um 14:16 Uhr
@celestro
Warum gehst Du überhaupt noch auf Troll-Beiträge ein?
Ich weiß, mir fällt es auch oft schwer. Aber dadurch dass wir mit ihm und seinen X weiteren Nicks diskutieren, kann man meistens nachher mindestens 1/3 eines ansonsten wertvollen Threads in die Tonne treten.
Ergo: Troll-Ziel erreicht, und zwar mit unserer Hilfe.
Ich zitiere mal die Ärzte: "Bleib höflich und sag nichts - das ärgert sie am meisten"
26.05.2025 um 17:02 Uhr
"Warum gehst Du überhaupt noch auf Troll-Beiträge ein?"
Weil sich nicht jeder Troll durch ignorieren abschrecken lässt.
"Urlaubsrückstellungen:"
Genau ... und jetzt lies Dir diesen Link mal durch und dann erklär Dir mal selbst, was das mit dem Thema hier zu tun hat. Viel Erfolg!
26.05.2025 um 19:21 Uhr
@Muschelschubser Wenn wir zwei Beiden das alleine so sehen kann man halt nichts machen. Nur bin ich persönlich der Meinung, nur rum jammern und schreiben WAF macht mal was und selbst versuchen einen kleinen Beitrag zu leisten bringt auch nichts. Eine starke Gemeinschaft hat bisher immer mehr erreicht als wie ein Einzelner, nur kann es halt mal dauern. Ich verabschiede mich denn jetzt mal von dem Thema.
26.05.2025 um 19:40 Uhr
"für nicht genommenen Urlaub"
Wo geht es hier um nicht genommenen Urlaub?
"Nicht anderes habe ich geschrieben."
Doch:
"fällt eine nur zu 70% erfolgte Planung, komplett auf die Füße, was zur Folge hat, dass der AG entweder teure Rückstellungen bilden muss oder aber Urlaub genehmigt, in der jede Arbeitskraft gefragt ist, ergo Umsatzverlust droht."
das eine zu 70% erfolgte Planung zu Rückstellung führt, ist überhaupt nicht gesagt. Der AN muss seine Urlaubstage nur vor dem Stichtag aufbrauchen. Dann wird auch keine Rückstellungsbildung erforderlich.
Und bei einer 100% Planung können durch Krankheiten erhebliche Rückstellungen nötig werden. Die Realität ist etwas schwieriger als nur 1+1.
26.05.2025 um 23:09 Uhr
Und aus Erfahrungswerten wird der AG bei einem (wie hier vorhandenen) BR seine Vorstellungen nicht zu 100% durchbekommen. Von daher sollte man einfach mal auf die BV warten (die der BR vermutlich einfordern wird) und da wird der AG dann sehr weit von seinen Vorstellungen abrücken müssen.
26.05.2025 um 23:18 Uhr
Halten wir fest, dass Deine Kernaussage schlichtweg falsch ist:
"Mit BR ist es dem AG untersagt, Urlaubsgrundsätze aufzustellen ohne Beteiligung und Zustimmung des BR aufzustellen."
26.05.2025 um 23:19 Uhr
@celestro Genau so isses.
27.05.2025 um 00:05 Uhr
"Halten wir fest, dass Deine Kernaussage schlichtweg falsch ist:"
Nein, ist sie nicht.
27.05.2025 um 00:21 Uhr
Und nochmals der 87er Punkt 5 ...
"Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;"
Man beachte hierbei den Nebensatz.
27.05.2025 um 00:30 Uhr
Man beachte, das sich der Troll mit seinem unzureichenden Textverständnis mal wieder komplett lächerlich macht!
Der "Nebensatz" bezieht sich auf "sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer,". Wenn es also im Fall der Fälle keine Einigung in Sachen Urlaub zwischen einem einzelnen AN und dem AG gibt, dann ist der BR mit im Boot.
Der Nebesatz bezieht sich aber NICHT auf "allgemeine Urlaubsgrundsätze".
So etwas wissen Menschen, die die Grundlagenschulungen für BRM mitgemacht haben. DU also natürlich nicht. Das wäre auch gar nicht schlimm ... nur solltest Du dann halt nicht so große Töne spucken.
27.05.2025 um 01:15 Uhr
Alles, aber auch alles, was im 87er aufgeführt ist kann der Arbeitgeber nicht ohne Beteiligung des BR regeln. Wenn der Arbeitgeber es trotzdem versucht ist diese Regelung grundsätzlich unwirksam und der Arbeitnehmer muss dieser nicht Folge leisten.
27.05.2025 um 11:20 Uhr
@Sonnenblumebj79 Lass dich bitte nicht von den Namen beirren den der User in seiner Antwort vor mir benutzt. Er ist nicht von der WAF: Es ist schon so wie @Catweazle es geschrieben hat.
27.05.2025 um 11:48 Uhr
wie will sich denn ein AG mit einzelnen MA auf die "Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans" einigen?
27.05.2025 um 12:17 Uhr
"Völliger Blödsinn, der Nebensatz bezieht sich auf beide Punkte, sonst würde es nicht in einem Satz erwähnt werden."
Erwartbares Verhalten ... nur keinen Fehler zugeben ... egal wie absurd die Argumentation noch wird.
"Ihr legt also neuerdings fest, für was ein Nebensatz steht und für was nicht?!"
Nein ... das ist einfach die deutsche Sprache.
"Angebliche Schulungen stehen nicht über einem Gesetzestext!"
Richtig! Allerdings lernt man in den Schulungen den Gesetzestext zu verstehen. Damit man nicht auf so absurde Ideen kommt wie Du.
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