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Urlaub in einer Feiertagswoche (Brückentag)

S
Sonnenblume0106
Sep 2024 bearbeitet

Hallo,

Unsere Marktleiter Assistenten habe in eine E-Mail mitgeteilt das es in Zukunft so ist das wer Urlaub in einer Feiertagswoche nimmt, hat diesen nur bis zum Brückentag frei. Zb Christi Himmelfahrt ist Donnerstag und man muss dann Freitags und Samstags arbeiten. Wir hatten das in der Vergangenheit schon zu Ostern und Pfingsten. Aber das sind auch nsere Umsatzstärksten Wochen. Klar kann er aus dringende Betriebliche Belange das anordnen. Aber für alle Feiertage??? Aussage ist das wäre schon immer so gewesen. Der BR weiss nur von Ostern und Pfingsten. Hätte dazu auch der BR zustimmen müssen (zu Ostern/Pfingsten)? Der Marktleiter kommt übernächste Woche wieder, dann wird der BR mit ihm ins Gespräch gegen.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

19.09.2024 um 00:24 Uhr

Ja, solche Anweisungen sind mEn mitbstimmungspflichtig.

S
Saft

19.09.2024 um 08:53 Uhr

Ja , BR muss bei den Urlaubsgrundsätzen mitbestimmen .

Im Handel werden oft Urlaubssperren an den Brückentagen angeordnet.

Was aber nicht heißt, dass keine vollen Wochen Urlaub genommen werden dürfen.

Der BR könnte dem AG vorschlagen, dass immer ein Kollege in dieser Zeit Urlaub bekommt.

Andernfalls Möglichkeit des AN zur Klage wenn Urlaub nicht genehmigt wird.

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