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3-Schicht als Mutter unmöglich

A
Astrid123
Okt 2025 bearbeitet

Unser AG drängt eine Mutter von 2 kleinen Kindern (3 und 1 Jahr) im 3 Schicht System zu Arbeiten. Nach §6 ArbZG 4.b darf er das nicht. Eine BV dazu haben wir nicht. Wie ist das weitere Vorgehen? Was muss noch geprüft / berücksichtigt werden?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

21.10.2025 um 01:05 Uhr

"Nach §6 ArbZG 4.b darf er das nicht."

Naja ... so steht das dort aber nicht.

1.) muss die AN das Verlangen

und

2.) darf es da keine andere Person geben (also z.B. den Vater) der die Betreuung übernehmen kann.

"Wie ist das weitere Vorgehen?"

Steht mEn in dem von Dir genannten Gesetz drin. Die AN soll verlangen, nicht mehr NAchts arbeiten zu müssen (mit Verweis auf den §) und dann ist der BR anschließend im Boot, sofern der AG die Karte mit den "betrieblichen Belangen" spielen will.

T
takkus

21.10.2025 um 11:22 Uhr

Was steht denn in ihrem Arbeitsvertrag? Muss sie im 3-Schicht- System arbeiten? Gibt es im AV einen Bezug auf einen geltenden TV?

C
Challenger

21.10.2025 um 15:40 Uhr

Zitat Astrid123 : Was muss noch geprüft / berücksichtigt werden?

In dieser Sache habt Ihr mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Mitbestimmungsrecht nach :

§ 87 Betriebsverfassungsgesetz - Mitbestimmungsrechte - (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. ............

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

LA
Lutius Albutius

21.10.2025 um 15:55 Uhr

Zitat Challenger : In dieser Sache habt Ihr mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Mitbestimmungsrecht nach :

§ 87 Betriebsverfassungsgesetz - Mitbestimmungsrechte - (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:


Challenger hat meiner Auffassung nach völlig Recht. Vergleich :

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Schichtarbeit Dr. Kluge Seminare https://kluge-seminare.de › ... › Soziale Angelegenheiten Wenn die Grundlagen des Schichtsystems geklärt sind, ist am Ende auch noch die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten mitbestimmungspflichtig.

C
celestro

21.10.2025 um 20:12 Uhr

Wieso "Idioten"? Die Gesetze schützen Menschen, die Schutz brauchen. Das hat doch rein gar nichts mit Idioten zu tun.

T
takkus

22.10.2025 um 09:53 Uhr

@celestro- auf Paul braucht man doch garnicht erst reagieren. Wir wissen doch wer dahinter steckt.

Nochmal meine Frage an Astrid123: habt ihr mal im Arbeitsvertrag geschaut? Vielleicht ist gar kein Schichtsystem vereinbart?

L
lolium

23.10.2025 um 09:10 Uhr

mögliche Aspekte

  • Arbeitsvertrag - ist Schichtarbeit ausdrücklich vereinbart? +Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für Schichtarbeit vor? (Pflicht nach § 5 ArbSchG) +Gibt es besondere Schutzbedürfnisse (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Stillzeit, Alleinerziehende)? +Gibt es betriebliche Alternativen, z. B. nur Frühschicht oder Teilzeit? +Wurde die Kinderbetreuung mitbedacht (Zumutbarkeit der Schichtzeiten)? +verstößt der AG hier mit dieser Anweisung gegen den Grundsatz des billigem Ermessen?

Mögliches vorgehen: +Die Maßnahme sofort stoppen lassen, bis sie rechtlich geklärt ist. +Die Mitbestimmung einfordern (§ 87 BetrVG). +Die Mitarbeiterin unterstützen und zu Gesprächen begleiten +Langfristig: eine Betriebsvereinbarung zur Schichtarbeit erarbeiten, die soziale Aspekte (z. B. Kinderbetreuung, Alter, Gesundheit) berücksichtigt.

Der der AG partout darauf besteht bleicht dann noch der Rechtsweg (Unterlassungsanspruch / Einigungsstelle)

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