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Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat?

S
sch.marco
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage, wobei die Konstellation des Unternehmens etwas kompliziert ist.

Wir haben eine Muttergesellschaft (genannt Mutter) sowie 2 Tochtergesellschaften, 100% Töchter der Muttergesellschaft (Tochter1 und Tochter 2). Die Tochter1 arbeitet im selben Haus, wie die Mutter, geht dem selben Betriebszweck nach, nutzt die gleichen Betriebsmittel, etc. Hier wird ein gemeinsamer Betrieb vermutet und es gibt einen gemeinsamen Betriebsrat, der für Mutter und Tochter1 zuständig ist. Nun gibt es noch Tochter2. Es wird kein gemeinsamer Betriebszweck verfolgt, das Haus steht neben dem der Mutter. Einige Mitarbeiter der Mutter sind aber für die Tochter2 ebenso zuständig, wie für die Mutter. Dennoch wird hier kein gemeinsamer Betrieb vermutet. Die Tochter 2 hat einen eigenen Betriebsrat. Nun stellt sich mir die Frage, ob ein GBR oder KBR zu gründen ist? Also nochmal zusammengefasst. Mutter und Tochter1 gemeinsamer Betrieb und gemeinsamer Betriebsrat, Tochter2 Gebäude neben Mutter und separater Betriebsrat.

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

29.06.2018 um 20:07 Uhr

So wie du es beschreibst klingt es wie ein weiterer Betrieb im Unternehmen. Also GBR. Man müsste da mehr wissen, ob es ein beherrschendes Unternehmen gibt.

Im Zweifel solltet ihr einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm die Strukturen des oder der Unternehmen besprechen.

Oder ihr bittet den AG um Auskunft (§ 80 Abs 2 BetrVG).

S
sch.marco

29.06.2018 um 20:20 Uhr

Naja, das herrschende Unternehmen könnte ja die Mutter sein. Alle 3 Gesellschaften, sowohl Mutter, als auch Töchter, haben den gleichen Geschäftsführer. Was genau bedeutet herrschendes Unternehmen?

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