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BR nach § 3 BetrVG?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wenn ein BR nach § 3 BetrVG gebildet wird, bedeutet das, dass es vor Ort keinen eigenen BR mehr geben wird? Wir sind eine GMBH, deren Anteile zu 95 ? die Mutter hält. Die Muttergesellschaft ist wiederum Teil eines europäischen Konzerns. Unsere GmbH macht ihre eigenen Geschäfte, wobei ein kleiner Teil auch Aufträge für die Mutter sind.

Wie wird ein BR nach §3 BetrVG gewählt? Ist das dann ein GBR? Die Mutter hat bereits einen GBR, der sich durch die einzelnen BRs. aus den verschiedenen Standorten in Deutschland zusammensetzt. Das sind jedoch keine eigenständigen gmbhs, sondern richtige Ableger von der Mutter.

Wir haben beim BR gefragt, wie wir unsere Interessen bei der Mutter vertreten könnten. Unsere Vorstellung war ein KBR mit dem BR der Mutter. Der Gewerkschaftsvertreter der Mutter schlug nun vor, einen gemeinsamen BR nach § 3 BetrVG zu wählen. Was würde dann aus unserem Gremium vor Ort werden? Und wie viele BRMs von uns wären in dem BR nach §3 vertreten? Die Mutter hat ca. 3000Wahlberechtigte, wir ca. 150...

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut

29.07.2013 um 08:48 Uhr

Hallo seesee, das sind viele Fragen, von denen ich nicht alle beantworten kann. Zunächst, gewählt wird von den AN immer nur ein BR. Der entsendet dann von sich aus Mitglieder in den GBR bzw. KBR. Für die Größe des BR ist immer die Größe des Betriebs entscheidend, nicht der Muttergesellschaft. Bei 150 Wahlberechtigten werden das (falls es auch in etwa so viele Arbeitnehmer sind) 7 BRM sein. Wie ein BR nach §3 gewählt wird, kann ich aus eigener Erfahrung leider nicht sagen. Ich nehme an, das unterscheidet sich nicht von einer "sonstigen" BR-Wahl.

G
gironimo

29.07.2013 um 09:51 Uhr

Der § 3 BetrVG sieht ja einen Tarifvertrag vor, der ja anscheinend besteht. Wenn der Kollege von der Gewerkschaft schon etwas vorschlägt, könnt Ihr ihn doch fragen, ob es Auswirkungen gibt (er muss ja den Tarif kennen).

M
mitleserinnenn

29.07.2013 um 11:13 Uhr

Auch bei der Wahl eines BR gem. § 3 Zuordnungs-TV findet die Wahl wie sonst statt. Also Listen und Stimmen und und und. Die Liste mit den meisten Stimmen bekommt die Sitze. Man kann dann nur über Listenplätze etwas steuern. Ggf kommt von eurem Betrieb auch keiner in den BR

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