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Wiedereingliederung soll die Abteilung gewechselt werden zur Unterstützung

S
Schlanki19
Okt 2025 bearbeitet

Ein MA hat zurzeit Wiedereingliederung 4Std am Tag. Der MA wurde gefragt ob er die Abteilung wechseln kann zur Unterstützung. Ma verneinte das weil er auf seinem Arbeitsplatz die Wiedereingliederung machen möchte. Heute wurde der MA wieder gefragt und wieder verneinte er. Die Abteilungsleiterin war so wütend und sagte das sie keine Arbeit für ihn hat und von ihrem Direktionsrecht gebrauch machen würde.

Darf sie das? Muss der Mitarbeiter in der Wiedereingliederung die Abteilung wechseln? und muss der BR nicht eine Versetzung zustimmen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (4)

C
celestro

07.10.2025 um 13:59 Uhr

"und muss der BR nicht eine Versetzung zustimmen?"

Ob die Unterstützung überhaupt eine Versetzung darstellt, müsste man erst einmal klären.

"Die Abteilungsleiterin war so wütend und sagte das sie keine Arbeit für ihn hat und von ihrem Direktionsrecht gebrauch machen würde."

Gibt es in der Abteilung keine Arbeit, oder nur "für diese eine Person nicht"? Unterscheidet sich die Arbeit maßgeblich voneinander?

L
Locke69

07.10.2025 um 15:27 Uhr

Ist nicht vor der Wiedereingliederung ein BEM Gespräch geführt worden? In diesem Gespräch werden doch die Eckpunkte festgelegt. Einfach mal fragen wenn nicht, warum es versäumt wurde.

A
alraune

07.10.2025 um 18:43 Uhr

Bei der Wiedereingliederung ist man für gewöhnlich noch Krankgeschrieben. Hier ist das Weisungsrecht einer Abteilungsleiterin doch sehr eingeschränkt. Derjenige der in der Wiedereingliederung ist, der steht im Dienstplan mit Krank. Er arbeitet so wie es mit dem behandelndem Arzt ausgemacht und vom Arbeitgeber unterschrieben wurde. Man arbeitet auf der Stelle , die man nach der Wiedereingliederung einnimmt. Der Sinn so einer Sache ist ja, die Belastung auf dem Arbeitsplatz zu testen und Stufenweise zu steigern, bis man in der Lage ist wieder Voll zu arbeiten. In der Wiedereingliederung darf man nicht alleine arbeiten, da man jederzeit den Arbeitsplatz verlassen können muss. Es macht also überhaupt keinen Sinn, jemanden in der Wiedereingliederung wo anders als auf dem Zukünftigen Arbeitsplatz einzusetzen. Der BR sollte mit der Abteilungsleiterin das Gespräch suchen und ihr erklären was eine Wiedereingliederung bedeutet.

C
celestro

07.10.2025 um 19:46 Uhr

"Es macht also überhaupt keinen Sinn, jemanden in der Wiedereingliederung wo anders als auf dem Zukünftigen Arbeitsplatz einzusetzen."

Ohne auch nur die geringste Ahnung, von was für einer Arbeit wir hier reden, finde ich diese Aussage doch ziemlich "gewagt". Wenn der AN normalerweise die Wohngeldbescheide für die Nachnamen von A-D bearbeitet und sich jetzt um W-Z kümmern soll, wäre das wohl kein Problem.

Ist natürlich arg konstruiert, aber der springende Punkt sollte klar geworden sein.

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