W.A.F. LogoSeminare

Benachteiligung?

M
Manfred12345
Okt 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

sieht Ihr es als Benachteiligung wenn ein neue Kollege der seit 5 Monaten im Betrieb ist eine Stelle angeboten bekommt die noch nicht ausgestellt wurde und diejenigen die besser Qualifikationen für diese Stelle haben gar nicht gefragt wurden?

21006

Community-Antworten (6)

R
rtjum

07.10.2025 um 09:25 Uhr

Hallo, wenn es die Stelle noch nicht gibt, woher wisst ihr dann welche Qualifikationen dafür benötigt werden? Habt ihr als BR denn schon interne Stellenausschreibungen gefordert (BetrVG §93)?

ein entgangener Vorteil ist noch kein Nachteil.

M
Muschelschubser

07.10.2025 um 10:09 Uhr

Woher habt Ihr denn bislang die Infos? Ist das eher noch Kaffeesatzleserei, oder habt Ihr schon offiziell was vorgelegt bekommen?

Bei der Schaffung einer neuen Planstelle muss der BR nach §92 unterrichtet werden.

Der BR kann dann nach §93 BetrVG eine interne Ausschreibung verlangen und sollte das auch tun. Dann wird die Besetzung für Euch transparent und Ihr könnt wirklich beurteilen, welche Qualifikatikionen tatsächlich für die neue Stelle relevant sind.

Dann könnt ihr folgendes sehen:

  • wer bewirbt sich intern überhaupt darauf?
  • bedeutet eine bessere Qualifikation gleichzeitig, dass das dann auch für die Stelle gefragt ist?

Durch den Betrieb zu laufen und alle abzuklappern die für die Stelle geeignet wären, ist jedenfalls unüblich und unzweckmäßig.

P
Pickel

07.10.2025 um 13:11 Uhr

Nein. Definitiv nicht! Für den MA ändert sich nichts, daher ist es auch kein Nachteil im Sinne des Gesetzes.

M
Muschelschubser

07.10.2025 um 20:04 Uhr

Tatsächlich kann man aufgrund der Besetzung nur von einer Benachteiligung sprechen, wenn gleichzeitig gegen das AGG verstoßen wurde - was ein Zufall wäre, da er nichts mit der Qualifikation zu tun hat.

Dennoch muss das MBR beachtet werden, und der BR hat dann die Möglichkeit, Ablehnungsgründe nach dem 99er zu prüfen - zum Beispiel das Ausbleiben einer Internen Ausschreibung, oder (falls vorhanden) das Missachten interner Auswahlrichtlinien. Wir das MBR gar nicht erst beachtet, ist die Maßnahme ohnehin unwirksam.

Unabhängig von der rechtlichen Situation können natürlich immer Bedenken geäußert werden. Je nach dem wie man dem AG gesonnen ist, werden die dann entweder gehört oder ignoriert.

S
sbvfrank

08.10.2025 um 09:40 Uhr

lies einmal den Paragraphen 164 im Sozialgesetzbuch neuntes Buch SGB IX.

R
rtjum

08.10.2025 um 10:01 Uhr

ist immer gut mal § zu lesen, aber was hat das nun hiermit zu tun?

Ihre Antwort

Verwandte Themen