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Benachteiligung, Diskriminierung oder keins von Beiden?

L
Lumaro
Mrz 2018 bearbeitet

Fall:

4 Azubi sollen übernommen werden (alle am Ende Ihrer Berufsausbildung, also in der selben Lage) 2 bekommen einen befristeten und 2 einen unbefristeten Vertrag. Die 2 weibliche Azubi bekommen den unbefristeten und die 2 Jungs den befristeten Vertrag.

BR bekommt die Anhörung. Alle fragen sich warum diese ungleiche Behandlung und ob es sich hier nicht evtl. um Benachteiligung oder gar Diskriminierung handeln könnte. Das Gremium möchte Antworten. Der BR Vorsitzende möchte alles durchwinken da es das Hinterfragen für überflüssig hält und um Benachteiligung oder gar Diskriminierung würde es sich hier absolut nicht handel. Stimmt es? Vielen Dank für eure Meinung.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

16.03.2018 um 11:54 Uhr

Also ich würde auf jeden Fall auch nachfragen. Ich würde allerdings kaum damit rechnen, daß ich eine Antwort erhalte, die eine Diskriminierung erkennen läßt. Jedenfalls wäre der AG ziemlich dumm, wenn er antworten würde: "Ich mag Mädels mehr als Jungs".

P
Pjöööng

16.03.2018 um 12:13 Uhr

Gut möglich dass hie eine Diskriminierung zulässig ist.

M
Moreno

16.03.2018 um 13:49 Uhr

Was der Vorsitzende in diesem Fall will spielt keine Rolle. Als Betriebsrat will ich vom AG eine schlüssige Antwort. Nur so kann ich ja überprüfen ob die Einstellungen rechtskonform sind.

I
iwmno

16.03.2018 um 14:54 Uhr

Wenn in der Anhörung keine plausiblen Gründe für die "Ungleichbehandlung" angeführt sind, in jedem Fall nachfragen. Wie sonst solltet ihr einen "angemessenen" Beschluss fassen können? Übrigens, wenn Begründungen fehlen bzw. unvollständig sind, würde ich den AG darauf hinweisen, dass die Anhörung nicht geeignet ist, die Wochenfrist gem. § 99 BetrVG überhaupt auszulösen und er daher zu keinem Zeitpunkt von einer Zustimmungsfiktion ausgehen kann. Schließlich hat er eine umfassende(!) Unterrichtungspflicht. Ich zitiere: Sie (die Unterrichtungspflicht) erstreckt sich auf alle Umstände, deren Kenntnis für die Beurteilung der beabsichtigten Maßnahme(n) für den BR bedeutsam sein können(!). Der Informationsstand des BR hat grundsätzlich dem des AG zu entsprechen.

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