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§78 Benachteiligung von BRM - wie eine Benachteiligung eines BRM im Zusammenhang mit leistungsbezogener Vergütung/Prämienzahlungen beweisen?

A
azrael_k
Jan 2018 bearbeitet

wie beweisse ich eine benachteiligung eines BRM im zusammenhang mit leistungsbezogener vergütung/prämienzahlungen? ..ist es richtig, dass beurteilungen von BRM in keiner form inhalte berücksichtigen dürfen, die (auch subjektiv) nicht ausschließlich die arbeitsleistung berücksichtigen? (auf deutsch: müssen BRM so beurteilt werden, dass grundsätzlich nichts darin enthalten seien darf, was die ordnung des betriebes und das verhalten der BRM im betrieb beinhaltet?)

5.09203

Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

16.01.2009 um 07:49 Uhr

auf welcher grundlage erfolgt bei euch eine leistungsbezogene vergütung/prämienzahlung? vermutlich gibt es eine bv, wenn nicht, schließt eine ab, auch über die art und weise, wie beurteilt wird, wer wann was erhält... hier ist der br in der mitbestimmung

zur frage der benachteiligung: such dir zwei oder drei mit dir vergleichbare arbeitnehmer, und vergleiche deine bezüge mit ihren (eventuell über einblick in die bruttolohnlisten) aufgrund ausübung deines br-mandats darfst du finanziell nicht schlechter gestellt sein

R
RAKO

16.01.2009 um 11:02 Uhr

Verbotene Benachteiligung/Bevorzugung bedeutet einfach, dass in kein BR in Bezug auf seine durch seine reguläre Arbeit erworbenes Einkommen, etc. anders behandelt werden darf als irgendein nicht-BR.

Was also einzig vollkommen ausgeschlossen ist, ist das die BR-Tätigkeit in irgendeiner Form Einfluss findet.

Im Prinzip also: Vom Moment der Abmeldung als BR bis zur Rückmeldung werde ich vom Beurteiler so behandelt, als wäre ich gar nicht weg. Ich bekomme also meinen Lohndurchschnitt weiter, mein Verhalten ist quasi so wie immer, etc.

"grundsätzlich nichts darin enthalten seien darf, was die ordnung des betriebes und das verhalten der BRM im betrieb beinhaltet" ist missverständlich. Wenn Du Dich während Deiner Nicht-BR-Zeit daneben benimmst (zu oft Kaffee trinken gehst, gerne mal ein Schwätzchen hältst, etc), dann geht das in Deine Beurteilung ein (sofern es Bestandteil der Beurteilung aller ist). Nur was Du als BR machst geht den Beurteiler null komma nix an.

A
azrael_k

16.01.2009 um 11:54 Uhr

danke erst mal. wie verhält es sich dann z.b. mit dem beurteilungspunkt: "verhalten gegenüber vorgesetzten"? ist subjektiv nicht anzunehmen, dass alle verhaltensweisen des BRM die NICHT die arbeit an sich, sondern z.b. form und umfang der arbeit betreffen, in zusammenhang mit seiner arbeit als BRM stehen?

eine BV zu dem thema haben wir noch nicht, da unser BR erst seit mitte vorigem jahr besteht.

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