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Prämien im Kündigungsmonat

H
Hansen
Okt 2025 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall: Ein Mitarbeiter hat seinen letzten Arbeitstag am 31.10.2025. Er hat, wie alle anderen auch im Unternehmen, einen festen Vertrag mit einem festgelegten Lohn. Hier kann er, wenn er gute Ergebnisse erzielt, noch ca. 10% mehr an Bruttogehalt hinzuverdienen. In einer BV aus dem dem Jahr 2006 steht, dass er in dem letzten Monat nur noch die Prämie vom Vormonat (September) erhält. D.h. im Oktober bekommt er nur noch seinen Grundlohn.

Ist dies so rechtens?

Bitte um Hilfe Sollte es hier klare Rechtsprechungen geben, dann wäre dies ein relative großer Kostenfaktor, der auf das Unternehmen zukommen würde, bei einer relativ hohen Fluktuation.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Hansen

38408

Community-Antworten (8)

N
NoobSlayer

27.09.2025 um 13:22 Uhr

Wortlaut der BV? Was steht darüber hinaus im AV? Sind die 10 % Prämie, Zulage oder als was werden sie bezeichnet?

C
celestro

28.09.2025 um 00:37 Uhr

Wenn das eine Prämie für gute Ergebnisse ist (klingt so), dann kann es mMn nicht sein, das man diese nicht erhält nur weil man gekündigt hat

T
takkus

29.09.2025 um 10:08 Uhr

"In einer BV aus dem dem Jahr 2006 steht, dass er in dem letzten Monat nur noch die Prämie vom Vormonat (September) erhält."-> wenn ihr das so vereinbart habt....

M
Muschelschubser

29.09.2025 um 10:50 Uhr

Es ist beidseitig so vereinbart worden, da gibt's erstmal nichts dran zu rütteln. Natürlich wäre es fair, eine Prämie zu zahlen für Ergebnisse die der Betroffene selbst erwirtschaftet hat - was aber leider nicht bedeutet, dass es rechtlich nicht zulässig ist.

Ich kann mir aber vorstellen, was aus abrechungstechnischer Sicht dahintersteckt: Um die Prämie zu ermitteln, muss der jeweilige Monat zunächst erhoben werden - die Auszahlung kann also frühestens mit der Gehaltsabrechnung im Folgemonat erfolgen. Dann wäre der Mitarbeiter aber schon raus, und man müsste nur für die Prämie nochmal eine Abrechnung erstellen.

Aus moralischer Sicht gebe ich daher selbstverständlich celestro Recht, aus juristischer Sicht bin ich da bei takkus - wenn der damalige BR das so mitgetragen hat, ist es jetzt leider so.

C
celestro

29.09.2025 um 13:03 Uhr

"wenn der damalige BR das so mitgetragen hat, ist es jetzt leider so."

Wenn der BR einen Schichtplan mit 96 h Schichten durchwinkt, haben die MA halt einfach Pech?

Ja, ich übertreibe gerade ein wenig. Ich möchte dafür sensibilisieren, das nicht alles was irgendwo vereinbart wurde (oder sonstwie geschrieben steht) auch juristisch in Ordnung ist.

"Ich kann mir aber vorstellen, was aus abrechungstechnischer Sicht dahintersteckt:"

Möglich, dass das der Grund ist. Aber selbst wenn es so ist, können sich mEn weder AG noch BR darauf berufen, das es halt nicht anders geht. Denn es geht anderes und das "der AN dann schon raus ist", ist mMn völlig egal. Dann erstellt die HR halt eine Abrechnung für einen MA "der schon raus ist" ... na und?

IB
Iwan Berger

02.10.2025 um 11:33 Uhr

Erstmal müsste man ergründen, was "gute Ergebnisse" konkret sind und wie diese bewertet werden. Mitarbeiter, die gekündigt werden, erreichen wohl eher kaum "gute Ergebnisse" ...

F
fantil

02.10.2025 um 12:48 Uhr

Zitat Iwan Berger: "Mitarbeiter, die gekündigt werden, erreichen wohl eher kaum "gute Ergebnisse" ..."

Woher weißt du denn, das dem MA gekündigt wurde?

M
Muschelschubser

02.10.2025 um 13:02 Uhr

Genau so gut kann es eine Partizipation an Team-Zielen sein. Wie oben beschrieben, es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Außerdem kennen wir die Tätigkeit nicht. Wenn im Inbound jemand mit Bringgeschäft droht, kann man wohl kaum noch weglaufen...

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