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Prämien und Schichtzulagen werden nicht bei Urlaub Seminaren und Weihnachtsgeld bezahlt

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württi
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe nochmal eine Frafe bei einem anderen Thema hat man mir gesagt ich solt die Prämien für das Seminar einfordern. Nun folgendes bei uns werden Prämien und Schichtzulagen nicht bei Urlaub Seminaren und Weihnachtsgeld bezahlt. Theoretisch könnte Ich alles für die letzten drei Jahre nachfordern (kein TV und keine Ausschlussfristen im Vertrag) oder? Die Prämien und Schichtzulagen wurden 14 Jahre ohne Erklärung der freiwilligkeit gezahlt (betriebliche Übung). Meine Angst ist nur wenn Ich als BRM ,das einfordere, das dann die Spät und Nachtschicht für unsere Abteilung wegfällt und Ich nur noch Tagesschicht ohne Zulagen machen darf. Was denkt ihr?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

04.10.2010 um 09:49 Uhr

würti, warum solltest Du es nachfordern? Das BetrVG sichert Dir die Gleichstellung, nicht die Besserstellung.

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württi

04.10.2010 um 10:50 Uhr

@Lotte

Weil es meines Erachtens Urteile gibt wo Prämien und Schichtzulagen im Urlaubs und Krankengeld eingerechnet werden müssen, da sich das alles um Individualrecht handelt , würde sich ein BR Mitglied trauen zu klagen.

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wahlvst

04.10.2010 um 13:16 Uhr

Für die Zeiten in welchen man BR-Aufgaben wahrnimmt, wird man so bezahlt als ob man gearbeitet hätte. Auch BRM sind ganz "normale" AN die Zietweise oder bei Vollfreistellung ein Ehrenamt wahrnehmen. Dieses wird nicht vergütet. Also, Gleichbehandlung mit allen anderen AN.

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