Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
Hallihallo,
voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf bedacht ist, mit mir einen Konsens zu schaffen.
Schon die Wahl des Betriebsrates sollte mit allen Mittel verhindert und sabotiert werden. Ich bekam z.B. Arbeitnehmerlisten zu spät oder gar nicht ausgehändigt, und weitere nette Geschichten. Das wir nun wieder einen rechtmäßigen Betriebrat besitzen und das ohne den gerichtlichen Weg grenzt schon an ein Wunder.
Ich bitte euch als erstes um Nachsicht, da mir jegliche Weiterbildung auf diesem Gebiet bisher verwehrt blieb. Dennoch möchte ich im Sinne des Betriebes handeln können, bitte nun hier um eure Unterstützung.
Der Sachverhalt wirkt auf mich sehr verfahren, verwirrend und sieht wie folgt aus:
Fa. A ist über 100 Jahre alt, aktuell leider nur noch in einer denkbar schlechten Lage, ich vermute wir steuern auf eine Insolvenz o.ä. zu.
Der Abstieg der Fa. A begann vor einigen Jahren, als unser alter Chef in Rente ging und seine, in der zweiten Generation erfolgreich geführte Firma, an seinen Nachfolger und dessen Mutter übergeben musste und somit das heutige Schicksal unserer einmal sehr geliebten Firma besiegelte.
Zu den Zeiten des alten Chefs, waren die MA mutiviert, gut bezahlt (Stundenlohn plus Akkord u. Prämien) und konnten sich vor Aufträgen kaum retten.
Ebenso wurde regelmäßig in den Erhalt und in die Modernisierung investiert, um Wettbewerbsfähig zu bleiben.
In unserer Branche gibt es Deutschlandweit nur sehr wenige Fertigungsfirmen und ein gut funktionierender Betrieb, kann sich somit eigentlich die Aufträge aussuchen.
Trauriger Weise jedoch nicht mit solch einer Geschäftsführung, wie der heutigen.
-
Gut eingearbeitete, zuverlässige, langfristige und auch nur sehr schwer ersetzbare Mitarbeiter werden nach und nach entlassen.
A. Stattdessen werden billige Leiharbeiter eingestellt, die weder fachlich noch sprachlich dazu im Stande sind, ihre Arbeiten mit der selbn Sorgfalt auszuführen, wie die dafür entlassenen Facharbeiter.
B. Diese Leiharbeiter leben zusammengepfercht zu zehnt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Auf diese Missstände angesprochen, sagt die Geschäftsführung lediglich folgendes: "Die arbeiten doch im Schichtdienst, die sind eh alle zu unterschiedlichen Zeiten zu Hause, wozu brauchen die mehr Platz?"
C. Der Grund für das Vorgehen der Geschäftsführung ist m.E. nach ein reine Kostenfrage. Eine handvoll langfristige, erfahrene Facharbeiter, mit älteren Arbeitsverträgen, die deutlich mehr Privilegien aufwiesen, als die heutigen Verträge, kosten einfach mehr, als ein dutzend Leiharbeiter (meist polnischer Herkunft) inklusive ihrer anspruchslosen und überbelegten Behausung.
-
Löhne werden zu spät oder nur in Form von Abschlägen gezahlt.
A. Seitens der Geschäftsführung, gab es diesen Monat sogar die Anweisung an das Personal der Buchhaltung, trotz schon fertig vorliegender Abrechnungen, dass Geld zurückzuhalten, bis die Geschäftsführung wieder aus dem "wohlverdienten" Urlaub da ist. Wenn Sie pünktlich wieder da ist, sind die Lohnzahlungen schon fast eine Woche überfällig
B. Gerüchteweise erzählt man sich unter den MA, dass sich der Abschlag für diesen Monat nur im Rahmen von 500,00€ bewegen soll. Damit können fast alle unserer MA ihre Miete nicht mehr bestreiten.
-
Statt Akkordlohn plus Prämien, wird nur noch Stundenlohn bezahlt.
A. Ohne jegliche Absprache mit den Mitarbeitern oder auch nur einer einzigen Ankündigung.
B. Dazu noch willkürlich. Erst bei einzelnen Kollegen und mir. (Komischer Weise waren diese Personen alle Mitglieder des BR.) Einige Monate später, um genauer zu sein, seit letztem Monat, mussten schlussendlich auch alle anderen Mitarbeiter dran glauben.
C. Erst die Abrechnungen oder Kontoauszüge zeigten den eiskalten und wie bemerkt, unangkündigten Plan der Geschäftsführung.
D. Im Arbeitsvertrag ist kein Akkordlohn vereinbart, jedoch gibt es Vereinbarungen über bestimmte Teile, auf die immer Prämien oder auch Akkord gezahlt wurde. Mir fällt dazu sofort das Wort Gewohnheitsrecht ein, allerdings bin ich, wie oben zugegeben, ein echter Nobody auf diesem Gebiet.
E. Durch Leisten von Überstunden, konnte man bisher wenigstens etwas des Verlustes wieder herausholen, Überstunden sind nun aber völlig untersagt und nur noch nach vorherigem Antrag mit Begründung bewilligt, ansonsten werden sie halt in keinster Weise gutgeschrieben.
-
Wiederholte Missachtung des Arbeitnehmerschutzgesetzes
A. Obwohl keine Überstunden geleistet werden sollen, passiert es wiederholt, das MA angehalten werden doppelte Schichten zu fahren, ohne Einhaltung der vorgegebenen Ruhephasen.
B. Wir arbeiten an Brennöfen, Schmelztiegeln u.ä. Übermüdung wird an diesen Orten ganz schnell lebensgfährlich. Die permanente Missachtung der Sicherheit und des Schutzes geht überhaupt nicht.
-
Rechnungen von Zulieferern werden telweise nicht beglichen, so dass dort nicht mehr bestellt werden kann.
A. Bei einem Zulieferer mit Monopol für besonders wichtige, aber seltene Materialien o. ä. macht sich das denkbar schlecht für den gesamten betrieblichen Ablauf. Bedeutet für uns bei Fa. A : Kein Material = Stillstand oder unproduktives Absitzen der Arbeitszeit
B. Oder gar Kurzarbeit, wegen schlechter "Auftragslage", die aber ja wohl ganz klar (eventuell mit Absicht) selbstverschuldet wäre.
Nur leiden darunter rund 120 Angestellte. -
Wichtige Materialien , Erstatztteile sowie Werkzeuge, die zur soliden Weiterarbeit bei Fa. A benötigt werden, werden entweder nicht bestellt oder die Bestellung wird einfach nicht genehmigt.
A. Wir verlieren Aufträge, aufgrund veralteter Werkzeuge, Maschinen etc.
-
Zeitgleich müssen wir jedoch vermehrt mit ansehen:
A. Wie teure, neue, modernere Maschinen von Fa. A gekauft werden, bei uns auch noch angeliefert werden, jedoch scheinbar 'billig' an Fa. B weiterverkauft werden.
B. In jedem Fall verschwinden sie wieder, ohne das wir damit arbeiten durften/konnten, obwohl die Anschaffung schon lange nötig gewesen wäre.
C. Des Weiteren kann ich wiederholt beobachten, wie Pakete angeliefert und weitergeliefert werden, bestellt auf unsere Fa. A. Wahrscheinlich sind wir nicht nur Liefer- sondern auch Rechnungsanschrift.
Wer also ist die Fa. B ?
Kurz zur Erläuterung:
Fa. B befindet sich in der Gründungsphase, ist aus der selben Branche wie Fa. A und fertigt Teile aus dem selben Material.
Die Firmen sind also branchentechnisch gesehen, nicht nur verwandt, sonder Zwillinge, von denen einer nur später geboren wurde.
Fa. B beschäftigt den Sohn unserer Geschäftsführerin als neuen Gesellschaftenden Geschäftsführer, er ist um genau zu sein Gründer dieser neuen Fa. B.
Erwähnter Sohn war ebenfalls lange in unserer Geschäftsführung tätig, er scheidet noch diesen Monat auf eigenen Wunsch aus, ist also auf seinen letzten Metern bei uns um dann wahrscheinlich mit Fa. B endlich an den Markt zu können(?)
-
Meines Erachtens wirtschaftet unsere Geschäftsführung, von Fa. A in die Taschen von Fa. B., dessen gesellschaftender Geschäftsführer, der Sohn unserer Geschäftsführung und der nun zukünftige Ex-Geschäftsführer unserer Fa. A ist.
A. Praktischer Weise ist die neue Fa. B, wie schon erwähnt, nicht bloß ähnlicher Natur, sondern exakt der selbe Betrieb, nur moderner, da dort ja unsere teuer gekauften Maschinen landen.
B. Unsere Geschäftsführerin entgegnete mir, zu den Vorwürfen, dass ihr Sohn die Firmengelder der Fa. A abzweigt, um damit auf unsere Kosten so preiswert wie möglich, eine neue Fa. B aufzubauen, folgendes: "Was soll ich denn machen? Soll ich ihm eine runter hauen?"
Patzig wie eh und je. Vor allem trägt es sehr zur Schlichtung des Konfliktes und zur Klärung der Sachlage bei ... ;)
Naja , nun gut, dass ist der grob angerissene Stand der Dinge.
Ich bitte, wie gesagt um Nachsicht, da ich wenig bis gar keine Erfarungen habe.
Doch wie heißt es so schön? Wer nicht fragt, bleibt d u m m ... :)
Deshalb der Übersicht wegen meine Fragen, entsprechend den Absätzen nummeriert.
-
A-C: Gibt es Regelungen, über das Verhältnis der Anzahl der Leiharbeiter zu den regulären Mitarbeitern in einem Betrieb und zu den Unterkünften der Leiharbeiter?
-
A+B: Was ist bei regelmäßig zu späten Lohnzahlungen zu tun? In welche Gesetze muss ich mich da einlesen? Gibt es eine Regelung über die Höhe von Abschlagszahlungen? Und wie häufig dürfen diese vorkommen? Darf die Geschäftsführung, die Lohnzahlung für eine Woche zurückhalten? Wenn ja, zu welchen Voraussetzungen?
-
A-E: Was fällt euch zu den Buchstaben A-E im Punkt 3 ein? Ist das Vorgehen der Geschäftsführung rechtens? Wie steht es um das Gewohnheitsrecht der Mitarbeiter, wenn plötzlich und ohne Ankündigung weniger als gewohnt gezahlt wird ?
-
A+B: Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die Verletzung des Arbeitnehmerschutzes zu ergreifen ?
-
A+B: Was kann ich als Betriebsrat in puncto 'Rechnungen der Fa.' bei geschilderter Sachlage unternehmen?
-
A: Kann ich den Bestellung, die dringlichst zur Weiterarbeit benötigt werden, irgendwie mit meiner Position als Vorsitzender des Betriebsrats Nachdruck verleihen? Gibt es dazu passende Regelungen oder ein aktuelle Rechtsprechung? -
A-C: Liegt hier nicht Untreue oder derartiges vor? Wie erhalte ich Einblick in die Lieferscheine, in Bestellungen und ähnliches um für Aufklärung zu sorgen ?
-
A+B: Ist es strafbar, so zu verfahren, falls die Vermutungen die ich anstelle sich beweisen lassen? Welche Straftatbestände kommen in Betracht? Veruntreuung der Firmengelder / des Kapitals? Wenn wir für keine Rechnungen zahlen können, die Lohnzahlungen ausbleiben u.ä., sind wir dann nicht bereits insolvent? Ist das dann nicht schon eine eventuelle Insolvenzverschleppung? Muss die Geschäftsführung uns über eine eventuell anstehende Insolvenz aufklären?
Zusatzfragen:
Mir fiel eben noch ein das wir kürzlich Gas legen lassen haben und dafür wohl eine Menge Fördergeelder geflossen sind.
Wie kann ich nachvollziehen, wo diese Gelder hin sind?
Es wäre nicht verwunderlich, wenn ich feststellen müsste, dass es an Fa. B geleitet worden ist. In welcher Form auch immer.
Liegt hier ein erkennbarer Straftatbestand vor?
Desweiteren benötige ich dringen Schulungen und Seminare im Bereich Betriebsrat, wie kann ich die Durchführung verlangen? Ich frage daher, weil die Geschäftsführung lieber Strafe zahlt, als für die Bildung ihres Betriebrats.
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für eure Mühe!
Community-Antworten (7)
19.06.2014 um 00:25 Uhr
Deine Fragen sind so umfangreich, komplex und anscheinend auch schwerwiegend, dass du dringend anwaltliche Hilfe beauftragen solltest, um euch in den einzelnen Fragen als BR beraten zu lassen.
Die Rechnung für den Anwalt muss der AG zahlen, ihr beschließt als Gremium lediglich die Notwendigkeit und beauftragt dann einen Anwalt zur Beratung. In einem ersten Vorgespräch wird euch ein Fachanwalt auch schon bei der Frage helfen, wir Ihr den Auftrag an ihn intern durchsetzen könnt.
Dazu noch eine Anmerkung. Wie es aussieht, versucht sich die AG-Seite durch den Aufbau von Firma B für die Folgen einer Insolvenz abzusichern. Dann vermutlich mit einem kleineren Unternehmen, in dem eine Auswahl der alten Mitarbeiter eingestellt wird.
Es ist daher evtl. von großem Interesse der Gesamtbelegschaft, möglichst frühzeitg ein Insolvenzverfahren für Firma A durchzubekommen, an dessen Ende ein neuer Investor steht, der Firma A neu aufbaut. Je mehr Zeit verstreicht, umso schwerer wird es für Firma A, einen Investor mit Zukunftsperspektive zu finden und umso wahrscheinlicher ist für viele Mitarbeiter der Arbeitsplatzverlust.
19.06.2014 um 01:59 Uhr
Ich weiß, dass das unheimlich viel auf einmal ist und möchte mich herzlichst dafür entschuldigen, doch in meinen paar Wochen als Vorsitzender des Betriebsrates, habe ich soviele Informationen bekommen wie es in keinster Weise absehbar war, an mich wurden etliche Beschwerden herangetragen und die Geschäftsführung blockt sämtliche Versuche der Klärung, Schlichtung und Fragestellung ab.
Geforderte Unterlagen, die ich einsehen, zur Vorlage bekommen oder auch zur Verfügung gestellt haben möchte, werden nicht einmal auf ein Forderungschreiben unseres Anwalts für Arbeitsrecht welches ausdrücklich auf die Rechte / Pflichten des BR und des AG diesbezüglich verweist, ausgehändigt oder offen gelegt.
Ich verzweifle an der Flut der Vielfalt der einzelnen Fälle und jeder davon erscheint mir zunächst einmal wichtig. Es hängt ja doch schlussendlich irgendwie alles zusammen.
Jegliche Idee zu einer der oben genannten Fragen ist hilfreich, ich erwarte von niemandem das alles Punkt für Punkt abzuarbeiten.
Haut einfach raus was euch einfällt, das würde mir für den Anfang schon völlig reichen.
Habt noch einen entspannten Abend.
Ich lese mich die Betriebsratswelt.
:)
19.06.2014 um 03:46 Uhr
@Pickel
Vielen Dank für den ersten Hilfeversuch in meinem zugegebener Maßen etwas sehr umfangreichen Beitrag.
Wie zuvor erwähnt, haben wir bereits einen Anwalt, der sich bereits einsetzt. Diesbezüglich haben wir das geringste Problem. Ich bin grundsätzlich sehr zufrieden mit ihm.
Er war schon zuvor für uns tätig, konnte jedoch aufgrund eines 'altersschwachen' Vorsitzenden des Betriebsrates, der nun auch in Rente geht, nicht so konsequent wie erforderlich vorgehen, da es an genau dem von Ihnen genannten Auftrag fehlte.
Mit dem Verdacht das sich die AG-Seite absichern möchte, liegen Sie vermutlich goldrichtig. In Anbetracht der Informationsflut als neuer Vorsitzender kann auch ich auf keine andere Schlussfolgerung kommen.
Mich besorgt die Art und Weise, wie die Geschäftsführung nun schon seit Jahren vorgeht, das Netz der Regelmäßigkeit kleinerer und größerer Vorfälle, spinnt sich zunehmend enger.
Insbesondere mit Hinsicht auf das stetig schwindende Firmenkapital oder das Aussterben der Verträge einiger langjähriger Produktionspartner, durch das veralten lassen des Fuhrpark (keine Überholung der Maschinen, nur notdürftige Reparaturen) altes Öl wird von Maschine zu Maschine gekippt, da durch aufgelaufene Rechnungen kein neues mehr geliefert wird, was wiederum zur Produktion von Schrott statt zur Produktion hochwertiger Teile beiträgt, womit wir wieder beim Aussterben langjähriger Geschäftsbeziehungen wären, die unsere Fa. verärgert den Rücken zukehren.
Es beschämt mich, was in etwas mehr als einem Jahrzehnt, von einer (ausbeuterischen) Geschäftsführung, aus einer erfolgreichen Firma gemacht wurde, die seit über 100 Jahren existiert.
In unserer Fa. A stehen neue Maschinen, höchstwahrscheinlich auch gekauft durch abgeleitete Firmengelder von Fa. A, diese gehören allerdings Fa. B, welche in unserem Betrieb sogar schon mit der Produktion eigener Aufträge begonnen hat, während wir unsere Arbeit/Aufträge nach und nach verlieren und zu schauen.
Schon menschlich betrachtet ist das ganze ein Drama, dass seines gleichen sucht.
Es folgt der günstigere Weiterverkauf der neuen Maschinen, die Nutzung der meist polnischen Leiharbeiter aus Fa. A als Putzkräfte für die neue Fa. B bezahlt von (na ratet mal? na klar!) Fa. A ... es werden langjährige, schwer ersetzbare Facharbeiter gekündigt, wer sich nicht einfach kündigen lassen will oder nicht gekündigt werden kann, dem wird der Arbeitsplatz so lange immer ein wenig unbequemer gemacht bis die meisten von sich aus die Segel streichen. Um kurz danach die 'verlorene' Arbeitskraft durch drei neue kostengünstigere Leiharbeiter zu ersetzen.
Demnach gehe ich nicht davon aus, dass die AG-Seite vorhat auch nur einen einzigen MA mitzunehmen, denn in absehbarer Zeit ist von dem alten Stamm der Belegschaft nur noch der 'harte' Kern übrig, die Überlebenden der Machenschaften quasi, die für die Fa. A alles - jedoch nichts mehr für die Geschäftsleitung tun würden.
Und immer wieder gehen mir folgende Fragen dazu durch den Kopf, warum ruiniert man eine alteingesessene Fa. A mit Pauken und Trompeten und versucht sich dann ins Rettungsboot Fa. B abzusetzen, während der Rest der Belegschaft in den Ruinen ihres Schaffens und seins untergehen soll?
Das ganze Vorgehen seit der Übernahme der Geschäftsführung kann doch unmöglich rechtens sein?
Die Fa. A wird strategisch ins Jenseits geführt, Fa. B profitiert davon und Bücher werden nicht gezeigt. Lieber werden Sie verklagt.
Das Verhalten spricht für sich.
Zum Thema Insolvenz: Welche Möglichkeiten habe ich als Betriebsrat, wenn ich keinen Einblick in die Unterlagen der Fa. bekomme, wenn ich in keinster Weise über Vorgänge unterrichtet werde, wenn ich meiner Pflicht mir ein Bild des Sachverhaltes zu machen nicht nachkommen kann, weil ich daran gehindert werde?
Vielen Dank nocheinmal und eine erholsame Nacht allen vorbei schauenden gewünscht... :)
19.06.2014 um 09:48 Uhr
@AnWuBR Du kannst bei der Fülle an Material beim besten Willen keine allumfassenden Lösungen erwarten! Anwaltliche Hilfe oder Gewerkschaft ist angesagt!
19.06.2014 um 12:56 Uhr
Wenn das so ist, dann sollte Eurer Anwalt sich nicht nur mit den von Dir genannten Punkten beschäftigen, sondern auch mit den Strafvorschriften im BetrVerfG. Und außerdem brauchst Du dringend die Beratung und Unterstützung (Öffentlichkeitsarbeit!) der Gewerkschaft.
19.06.2014 um 15:40 Uhr
Das sehe ich auch so. Bei hartnäckigen AG, die einfach nicht wollen, kann nur der Rechtsweg helfen. Flankiert von gezielter betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit. Also auch Hilfe bei der Gewerkschaft suchen
19.06.2014 um 17:23 Uhr
Danke euch allen vielmals.
Die IGM sowie auch ein Anwalt sind mit im Boot.
Da ich erst seit wenigen Wochen Vorsitzender bin, konnte ich erst Ende vergangener Woche, angeschoben durch die Sturheit der Geschäftsführung, dem Anwalt die Entscheidung des BR zur Wiederaunahme mitteilen und er hat direkt die IGM unterstützend hinzugezogen, welche mir direkt Unterlagen für ein wichtiges Seminar, dass in Kürze stattfindet, haben zukommen lassen.
Zu mindest bin ich durch euch etwas ruhiger geworden, da ich eine indirekte Bestätigung bekommen habe, dass es hier brennt und dringender Handlungsbedarf vorliegt und das ohne die Form des Rechtsweges und der Gewerkschaft kaum noch etwas zu erreichen ist.
Ich wollte alle an einen Tisch setzen, doch ich war chancenlos. Mir sind die Hände gebunden.
Leider.
Falls doch noch jemandem zu irgend einem Punkt etwas einfällt, was ich persönlich noch tun kann, würde ich mich dennoch darüber freuen... :)
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Welchen Anspruch haben Azubis auf Nachhilfe?
ÄlterNach welchem Buch und Paragraphen bekommen AZUBI's Nachhilfe und in wieweit werden die Kosten getragen? Eine Azubine hat Probleme in der BS und bräuchte in einem Fach Nachhilfe... Vielen Dank :)
Azubi Nachhilfe
ÄlterHallo zusammen , ein Azubi 3. Lehrjahr brauch Nachhilfe für seine Abschlussprüfung im nächsten Jahr . Der Arbeitgeber übernimmt hier die Kosten will aber den Azubi nicht freistellen 1x in der Woche
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend