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Voller Urlaubsanspruch ?

H
Hansen
Sep 2025 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgenden Fall: Eine Mitarbeiter hat zum 31.10,. gekündigt. Im Jahr hat Er einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen + 9 Tage (über BV) geregelt. Er bekommt laut Personalabteilung aktuell zum 31.10. --> 29 Tage zugeteilt. Muss Er laut Gesetz die vollen 35 Tage bekommen?

Bitte um Hilfe. Danke.

Gruß Hansen

266010

Community-Antworten (10)

M
mamagarn

24.09.2025 um 18:52 Uhr

Nehme an, der Mitarbeiter ist auch schon länger als 6 Monate im Betrieb. Der Erholungsurlaub nach Bundesurlaubsgesetz (24 Tage) wäre dann voll zu gewähren, § 5 Abs 1 c) BUrlG.

Der zusätzliche Urlaub (9 Tage) fällt nicht direkt unter das Bundesurlaubsgesetz – dafür müsste man den Wortlaut eurer BV (auf die beziehst du dich ja) oder des Arbeitsvertrags kennen.

Wenn in BV und Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist, könnte das BUrlG greifen (BAG 12.04.2011 – 9 AZR 80/10). Es gibt hier aber auch Spielraum für Abdingbarkeit (BAG 20.01.2015 – 9 AZR 585/13, EuGH 19.11.2019 – C-609/17).

Ohne weitere Infos schwer zu sagen, besser Anwalt statt Internet fragen

Abgesehen davon: 24 + 9 Tage wären 33, nicht 35 Urlaubstage

P
ParagraphXY

25.09.2025 um 11:22 Uhr

Guten Morgen,

ich habe gerade keine rechtlich gestützten Quellen zur Hand - aber soweit ich mich erinnern kann, ist Stichtag für den vollen Urlaubsanspruch (>6 Monate Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt) der 30.06.

Das betrifft allerdings nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch - Ansprüche auf "Zusatzurlaube" wie das bei dir der Fall ist, werden häufig im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter kündigt.

L
LK327

25.09.2025 um 11:50 Uhr

Die Pro-rata-temporis-Klausel wäre hier entscheidend. Gibt es eine gültige? Dann ermöglicht diese es dem Arbeitgeber, bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub anteilig zu gewähren. Dabei wird dieser zusätzliche Urlaub auf die Monate bis zum Kündigungsdatum heruntergerechnet.

T
takkus

25.09.2025 um 12:06 Uhr

Ohhhh- heute mal Ingolf A..... Anzeige ist raus.

C
celestro

25.09.2025 um 13:06 Uhr

"Jeder darf nur unteiligen Urlaub erhalten."

Was ist unteiliger Urlaub?

"Dieses Gesetz gehört schleunigst überarbeitet, unfairer kann man Angestellte nicht behandeln!"

Ich glaube die Angestellten sehen das anders. Was stört Dich an der Regelung?

M
mamagarn

25.09.2025 um 14:14 Uhr

@ParagraphXY „soweit ich mich erinnern kann, ist Stichtag für den vollen Urlaubsanspruch (>6 Monate Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt) der 30.06.“ Richtige Ergänzung, Grundlage ist § 5 Abs 1 c BUrlG, siehe meinen 1. Kommentar. Ganz pingelig wäre es der 1. Juli, denn der 30.06. gehört noch zur ersten Hälfte eines Kalenderjahrs.

P
Pickel

25.09.2025 um 16:04 Uhr

LK327, das ist falsch!

Bei einer korrekten Pro-Rata-Temproris-Klausel kann der AG den gesamten(!) Urlaub anteilig gewähren, sofern der gesetzliche Anspruch (20 Tage bei 5-Tage-Woche) nicht unterschritten wird.

IA
Ingolf A

26.09.2025 um 08:01 Uhr

Ziemlich offensichtlich, weshalb bekommt der Mitarbeiter, der zum 30.06 kündigt anteilig Urlaub und der zum 31.07 den vollen Urlaub?! Völlige Ungleichbehandlung!

Weshalb erhält ein Mitarbeiter überhaupt vollen Urlaub, obwohl er früher geht, welch völliger Schwachsinn. Erarbeite Urlaubsanspruch und du erhälst diesen muss die Absprache sein.

Takkus: Was willst Du mir sagen???

Admin: Warum wurde mein Beitrag einfach gelöscht? Habe ich was falsch gemacht? Wird man hier nicht vorher darüber informiert? Muss ja wissen, was verkehrt lief, so dass es nicht wieder gelöscht wird.

T
titapropper

26.09.2025 um 10:37 Uhr

"Muss ja wissen, was verkehrt lief, ..." dann betrachte einfach mal deine Wortwahl.

IA
Ingolf A

26.09.2025 um 13:10 Uhr

Was meinst Du genau, was habe ich falsches gesagt?

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