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Urlaubsübernahme mit zum neuen Arbeitgeber / voller Urlaubsanspruch nach Kündigung?

M
Murph
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe schon in einem Betrag vor ca. 2 Wochen wegen meiner Kündigung was nachgefragt. Das ist jetzt erledigt, ich habe fristgerecht zum 30. Juni gekündigt (6 Wochen zum Kalendervierteljahr).

Hab aber noch 2 Fragen zum Urlaub. Bin in der IG Metal MTV SüdwürttembergHohenzollern.

Erstens habe ich gehört, man könne den Urlaub vom alten Arbeitgeber mit zum neuen Übernehmen. Laut meiner Rechnung habe ich 15 Tage, davon sind noch 5 Tage übrig. Geht das überhaupt, dass man die 5 Tage mitnimmt, und dann beim neuen Arbeitgeber 20 Tage hat anstatt 15? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen!?

Meine 2. Frage ist etwas komplizierter. Hab folgendes gefunden:

"Der VOLLE Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Hm, wie gesagt, habe zum 30. Juni gekündigt. Also habe ich ja eigentlich ein "sechsmonatiges bestehendes Arbeitsverhältnis", oder? Heißt das dann, dass ich anstatt 15 Tage 30 Tage Urlaubsanspruch bei meinem alten Arbeitgeber habe? Wenn ja, wenn ich die 30 Tage noch Urlaub nehme, hab ich dann beim neuen Arbeitgeber die vertraglichen 15 Tage (2,5/Monat) trotzdem noch?

Danke für eure Antworten ...

Gruß Murph

6.33105

Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

20.03.2007 um 08:34 Uhr

Im ersten Fall kann es dir passieren, das du von deinem neuen Arbeitgeber nur 15 Tage Urlaub bekommst.

Im zweiten Fall ist es soweit korrekt, das du den vollen Urlaubsanspruch gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber geltend machen kannst. Das ist wichtig wenn man z.B. Anspruch auf Urlaubsgeld hat. Dann allerdings hast du beim neuen Arbeitgeber eventuell Pech. Ein guter Anwalt hilft hier bestimmt weiter. Wir hatten vor Jahren einen ähnlichen Fall, da wurde ein AN wegen Selbstbeurlaubung ausserordentlich gekündigt und dem musste im Nachhinein noch der restliche Urlaubsanspruch bezahlt werden.

M
merlin

20.03.2007 um 08:57 Uhr

Ich sehe das so: Da Du bereits Ende Juni ausscheidest, hast Du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat, also noch nicht auf den gesamten Jahresurlaub.

K
Konrad

20.03.2007 um 09:50 Uhr

@Frank B, @Merlin, wir reden hier von gültigen Tarifverträgen und nicht von gesetzlichem Mindeststandard.

@Murph Wenn Du IG Metall Mitglied bist, brauchst du keinen Anwalt, sondern rufst die zuständige IG Metall vor Ort an, die können dir zu „TV Urlaubsabkommen“ kostenlos Auskunft geben.

Das mit dem Anspruch hat mit der zusätzli. Urlaubsvergütung zu tun, in der Summe wird es nicht mehr als 30 Tage geben. Der bisherige AG bescheinigt dem neuen AG den Resturlaub.

M
merlin

20.03.2007 um 13:18 Uhr

Der Verweis auf's BundesurlaubsG wird Konrad aber nicht gefallen...

M
Murph

20.03.2007 um 22:58 Uhr

Danke für eure Antworten.

Hab heut mal einen vom Betriebsrat angesprochen. Der hat wegen der Urlaubsübernahme nachgefragt. Ist nicht üblich, geht nur, wenn sich beide Firmen darauf verständigen ... aber einer ist ja dann immer der Dumme ... also nehm ich meinen Resturlaub in der alten Firma und dann die 15 Tage in der neuen Firma ... sauberer Abgang.

Zur 2. Frage hat er mir eine Broschüre gegeben "Urlaubsabkommen für die Beschäftigten 1997". Es steht drin, dass der Beschäftigte im Ein- und Austrittsjahr keinen vollen Urlaubsanspruch hat, sondern nur die oben angesprochenen 1/12, also 2,5 Tage/Monat.

Ausserdem steht dort, dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, den der frühere Arbeitgeber schon gewährt hat.

Also, soweit klar ... hab ich mir auch fast gedacht. ;-)

@Konrad "Das mit dem Anspruch hat mit der zusätzli. Urlaubsvergütung zu tun, in der Summe wird es nicht mehr als 30 Tage geben. Der bisherige AG bescheinigt dem neuen AG den Resturlaub."

Hab leider nichts zum Thema Urlaubsgeld in der Broschüre gefunden, was mit Kündigung zu tun hat. Heißt das dann, das Urlaubsgeld wird bei mir dann wie der Urlaub angerechnet? Also Kündigung zum 30. Juni -> halbes Urlaubsgeld? Oder gilt da dann etwa die Regelung mit dem vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten des Kalenderjahres -> volles Urlaubsgeld?

Den, ob ich Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld für Juli bis Dezember in der neuen Firma bekomme, weiß ich noch nicht. Im Vertrag steht 'nach der betrieblichen Vereinbarung'. Ist übrigens nicht im Tarifvertrag.

Naja, werd ich ja dann wohl sehen ... oder ihr wißt noch was dazu. ;-)

Gruß Murph

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