Folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestellt, und dann nochmals um 1 Monat verlängert.
Folgende Regelung wird bei uns in der Firma gehändelt:
Praktikum bis zu 6 Monaten = kein Urlaubsanspruch
Praktikum 7 Monate oder mehr = 2 Urlaubstage pro Monat.
Das bedeutet für unsere Praktikantin 14 Tage.
Dies hat man aber der Praktikantin nicht mitgeteilt.
Seit 01.01.2008 ist aber bei uns nun als Volontärin angestellt.

Sie hat erst diese Woche von einem anderen Praktikanten erfahren, dass Sie Urlaubsanspruch hat und hat jetzt uns (den Betriebsrat) eingeschalten.
In einem Gespräch hat uns das Personalbüro mitgeteilt, dass der Urlaub als Freizeit nicht gewährt werden kann, weil sie ja seit 01.01.2008 als Volontärin ein höheres Gehalt bezieht und somit keine "Verrechnung" zum alten Gehalt gemacht werden kann.

Dazu folgende Fragen:

Ist das rechtlich zulässig oder hat die Mitarbeiterin trotzdem Urlaubsanspruch, den sie in Freizeit nehmen kann?

Wer ist eigentlich verantwortlich, den Praktikanten über seine Urlaubsanspruch zu informieren?
- Abteilungsleiter ?
- Personalbüro ?

Wir freuen uns über jeden Beitrag, der weiterhilft, um gegenüber der Geschäftsleitung gute Argumente ins Feld zu führen, damit unser Praktikant zu seinem Urlaub kommt.